BGH kassiert Schönheitsreparatur-Klauseln; Mieter können sich freuen!
Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklausel, Grundsatzurteil, Mietrecht, RenovierungFormularklauseln im Mietvertrag sind unwirksam
seit 2015
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist mit seinem gestrigen Grundsatzurteil vom 18.03.2015 von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt. Dies hat für Mieter und Vermieter weitreichende Folgen. Formularklauseln im Mietvertrag, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Wohnungen verpflichten, sind ab sofort unwirksam.
Bislang in Mietverträgen enthaltene Quotenabgeltungsklauseln sind ungültig
Selbst die bislang wirksamen und in vielen Musterverträgen enthaltenen sog. Quotenabgeltungsklauseln sind nun hinfällig. Nach diesen Klauseln konnten dem Mieter anteilig Kosten für Schönheitsreparaturen für den Fall auferlegt werden, dass die Schönheitsreparaturen bei Auszug nach dem im Mietvertrag festgelegten Fristenplan noch nicht fällig waren. Letzteres gilt unabhängig davon, ob die Mietsache bei Mietbeginn renoviert oder unrenoviert übergeben wurde.
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Deutschland
Tel.: +49 (911) 38 433 062
Fax.:+49 (911) 38 430 550
E-Mail: mf@frischhut-recht.de
www.frischhut-recht.de