BGH kassiert Schönheitsreparatur-Klauseln; Mieter können sich freuen!

Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklausel, Grundsatzurteil, Mietrecht, Renovierung
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Formularklauseln im Mietvertrag sind unwirksam

Mikio Frischhut
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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist mit seinem gestrigen Grundsatzurteil vom 18.03.2015 von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt. Dies hat für Mieter und Vermieter weitreichende Folgen. Formularklauseln im Mietvertrag, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Wohnungen verpflichten, sind ab sofort unwirksam.

Bislang in Mietverträgen enthaltene Quotenabgeltungsklauseln sind ungültig

Selbst die bislang wirksamen und in vielen Musterverträgen enthaltenen sog. Quotenabgeltungsklauseln sind nun hinfällig. Nach diesen Klauseln konnten dem Mieter anteilig Kosten für Schönheitsreparaturen für den Fall auferlegt werden, dass die Schönheitsreparaturen bei Auszug nach dem im Mietvertrag festgelegten Fristenplan noch nicht fällig waren. Letzteres gilt unabhängig davon, ob die Mietsache bei Mietbeginn renoviert oder unrenoviert übergeben wurde.

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