Ich habe vor ca. 2 Wochen über ein Automobilportal mein Fahrzeug an einen Händler verkauft. Ich habe alle mir vorliegenden Informationen angegeben (inkl. Bilder von Kratzern etc.) - der Händler liess das Auto abholen und hat vor Ort auch eine kurze Probefahrt sowie kurze Lacktests gemacht.
Zehn Tage später Nachricht vom Käufer, dass am Auto Nachlackierungen gemacht wurden - diese seien zwar einigermaßen fachmännisch durchgeführt aber er möchte jetzt eine Wertminderung von 400 EUR bei mir geltend machen. Im Zeitraum meines Besitzes wurde nichts am Lack gemacht und im damaligen Kaufvertrag
als ich das Fahrzeug gekauft hatte ist ebenfalls nichts festgehalten. Dies habe ich ihm so mitgeteilt - Antwort: "Gut dann geht es zur Rechtsabteilung"
Kann mir irgendetwas passieren? Ich habe keine Informationen beim Verkauf verschwiegen/zurückgehalten (also keine arglistige Täuschung) und hab ein bisschen online recherchiert, aber keine klaren Aussagen gefunden. Es gibt Urteile die entschieden haben, dass Nachlackierungen kein Mangel sind (sofern sie keinen Unfallschaden verschleiern) - außerdem gilt doch von Privat an Händler der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" und im Kaufvertrag ist ja auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Ich habe den Verdacht, er will nur den Preis drücken und hofft durch die Rechtsfolgedrohung mir Angst einzujagen? Habt ihr einen ähnlichen Fall erlebt?
Danke für die Hilfe!
Autoverkauf an Händler ... Nachträgliche Preisminderung?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Evtl. wenn er ältere Brüder hat. Dunkle Gassen, Schlagringe, Krankenhaus... Oder was meinst du mit "passieren"?ZitatKann mir irgendetwas passieren? :
Mein Tipp: Entspannt zurücklehnen!Zitataußerdem gilt doch von Privat an Händler der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" und im Kaufvertrag ist ja auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. :
Die Ansicht habe ich bei 99% solcher Anfragen. Du glaubst doch nicht, du seist der Erste mit diesem Problem?!ZitatIch habe den Verdacht, er will nur den Preis drücken und hofft durch die Rechtsfolgedrohung mir Angst einzujagen? :
Nö.ZitatHabt ihr einen ähnlichen Fall erlebt? :
Da du meiner Meinung nach nicht die richtigen Fragen gestellt hast, also Fragen die dich wirklich weiterbringen, war da nicht viel Hilfe zu finden. Ich formulier mal was hilfreiches: Sein Auto, sein Problem - Kommiunikation mit Käufer einstellen. Nicht von Drohgebärden verunsichern lassen.ZitatDanke für die Hilfe! :
Danke - leider bin ich auf dem Gebiet nicht so bewandert, daher sorry für die unbeholfene Formulierung.
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Entschuldigung akzeptiert.Zitatdaher sorry :
Mir ist ja klar, dass du Angst hast für etwas in Haftung genommen zu werden, was du nicht verbrochen hast. Lass dir aus dem Erfahrungsschatz des alten weisen bärtigen Mannes sagen: Das Einzige, was du zu fürchten hast, ist die Furcht selbst.
Zitat:Sein Auto, sein Problem - Kommiunikation mit Käufer einstellen. Nicht von Drohgebärden verunsichern lassen.
Sehe ich genauso.
Das ist das übliche Vorgehen. Solche Textbaustein basierte Forderungen zu stellen ist nicht so anstrengend wie das verhandeln vor Ort.
Hast du das Geld schon in voller Höhe dafür schon bekommen?
Verkauft heißt bei Händlern ja nicht so sonderlich viel.
Ja, der im Kaufvertrag festgesetzte Preis wurde vor Ort bar in voller Höhe bezahlt!
Das ist ja der Klassiker bei windigen gewerblichen K gegenüber privaten VK - anstatt das Kfz fachmännisch vor Kauf zu untersuchen (wie es dem K problemlos möglich wäre, in der Regel hat er die Mängel auch sofort erkannt und "für später aufgehoben"), wird stattdessen versucht, nach erfolgtem Kauf den Preis zu drücken, indem auf einmal ganz viele "Mängel" "gefunden" werden.
Wenn die Gewährleistung beweisbar ausgeschlossen wurde, würde ich mich da entspannt zurücklehnen.
-- Editiert von TheSilence am 21.06.2016 16:41
Im Standardkaufvertrag steht halt die Klausel "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung"
Und jetzt?
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