Autoverkauf an Händler ... Nachträgliche Preisminderung?

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
necros1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf an Händler ... Nachträgliche Preisminderung?

Ich habe vor ca. 2 Wochen über ein Automobilportal mein Fahrzeug an einen Händler verkauft. Ich habe alle mir vorliegenden Informationen angegeben (inkl. Bilder von Kratzern etc.) - der Händler liess das Auto abholen und hat vor Ort auch eine kurze Probefahrt sowie kurze Lacktests gemacht.

Zehn Tage später Nachricht vom Käufer, dass am Auto Nachlackierungen gemacht wurden - diese seien zwar einigermaßen fachmännisch durchgeführt aber er möchte jetzt eine Wertminderung von 400 EUR bei mir geltend machen. Im Zeitraum meines Besitzes wurde nichts am Lack gemacht und im damaligen Kaufvertrag als ich das Fahrzeug gekauft hatte ist ebenfalls nichts festgehalten. Dies habe ich ihm so mitgeteilt - Antwort: "Gut dann geht es zur Rechtsabteilung"

Kann mir irgendetwas passieren? Ich habe keine Informationen beim Verkauf verschwiegen/zurückgehalten (also keine arglistige Täuschung) und hab ein bisschen online recherchiert, aber keine klaren Aussagen gefunden. Es gibt Urteile die entschieden haben, dass Nachlackierungen kein Mangel sind (sofern sie keinen Unfallschaden verschleiern) - außerdem gilt doch von Privat an Händler der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" und im Kaufvertrag ist ja auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Ich habe den Verdacht, er will nur den Preis drücken und hofft durch die Rechtsfolgedrohung mir Angst einzujagen? Habt ihr einen ähnlichen Fall erlebt?

Danke für die Hilfe!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von necros1981):
Kann mir irgendetwas passieren?
Evtl. wenn er ältere Brüder hat. Dunkle Gassen, Schlagringe, Krankenhaus... Oder was meinst du mit "passieren"?

Zitat (von necros1981):
außerdem gilt doch von Privat an Händler der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" und im Kaufvertrag ist ja auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Mein Tipp: Entspannt zurücklehnen!

Zitat (von necros1981):
Ich habe den Verdacht, er will nur den Preis drücken und hofft durch die Rechtsfolgedrohung mir Angst einzujagen?
Die Ansicht habe ich bei 99% solcher Anfragen. Du glaubst doch nicht, du seist der Erste mit diesem Problem?!

Zitat (von necros1981):
Habt ihr einen ähnlichen Fall erlebt?
Nö.

Zitat (von necros1981):
Danke für die Hilfe!
Da du meiner Meinung nach nicht die richtigen Fragen gestellt hast, also Fragen die dich wirklich weiterbringen, war da nicht viel Hilfe zu finden. Ich formulier mal was hilfreiches: Sein Auto, sein Problem - Kommiunikation mit Käufer einstellen. Nicht von Drohgebärden verunsichern lassen.


Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
necros1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke - leider bin ich auf dem Gebiet nicht so bewandert, daher sorry für die unbeholfene Formulierung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von necros1981):
daher sorry
Entschuldigung akzeptiert.
Mir ist ja klar, dass du Angst hast für etwas in Haftung genommen zu werden, was du nicht verbrochen hast. Lass dir aus dem Erfahrungsschatz des alten weisen bärtigen Mannes sagen: Das Einzige, was du zu fürchten hast, ist die Furcht selbst.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39866x hilfreich)

Zitat:
Sein Auto, sein Problem - Kommiunikation mit Käufer einstellen. Nicht von Drohgebärden verunsichern lassen.

Sehe ich genauso.

Das ist das übliche Vorgehen. Solche Textbaustein basierte Forderungen zu stellen ist nicht so anstrengend wie das verhandeln vor Ort.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Spartacus5
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Hast du das Geld schon in voller Höhe dafür schon bekommen?
Verkauft heißt bei Händlern ja nicht so sonderlich viel.

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#6
 Von 
necros1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der im Kaufvertrag festgesetzte Preis wurde vor Ort bar in voller Höhe bezahlt!

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#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Das ist ja der Klassiker bei windigen gewerblichen K gegenüber privaten VK - anstatt das Kfz fachmännisch vor Kauf zu untersuchen (wie es dem K problemlos möglich wäre, in der Regel hat er die Mängel auch sofort erkannt und "für später aufgehoben"), wird stattdessen versucht, nach erfolgtem Kauf den Preis zu drücken, indem auf einmal ganz viele "Mängel" "gefunden" werden.
Wenn die Gewährleistung beweisbar ausgeschlossen wurde, würde ich mich da entspannt zurücklehnen.

-- Editiert von TheSilence am 21.06.2016 16:41

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#8
 Von 
necros1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Standardkaufvertrag steht halt die Klausel "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung"

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