Autounfall nach Blutspende

10. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ferd554
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall nach Blutspende

Hallo!
Ich habe heute einen Autounfall gehabt - Sachschaden an beiden beteiligten Autos. Die Ursache war eine von mir ausgehende Synkope (kurze Bewusstlosigkeit), wodurch ich mit 50km/h auf ein vor mir auf der Straße stehendes Auto, welches nach links abbiegen wollte, erfasst habe. Der Tempomat war auf 50km/h eingestellt. Das Bremsmanöver konnte ich aus dieser Ursache erst zu spät einleiten. Wichtig: Ich war zuvor bei einer Blutspende. Meines erachtens bin ich ca. 20-25min in der Einrichtung verblieben und habe erst danach am Verkehr teilgenommen. Lt. Aussage des Unternehmens ist auf dem Laufzettel das Plasma erst ca. 15 min. Später eingescannt worden und somit eine andere Zeit auf dem Dokument hinterlassen worden, welche demnach auch rechtsverbindlich zählt. Die abnehmende Schwester sagte zu mir, dass die Plasmaspende ca. 40min dauerte. Lt. Protokoll dauerte sie aber ca. 54min. Nun wollte ich eigentlich auf die gesetzliche Unfallversicherung zugehen, da ich auf dem direkten Weg von der Spende nach Hause gefahren bin. Nun ist dies aber aufgrund falscher Zeiten nicht mehr möglich, da so die 30min vom Ende der Spende bis zum teilnehmen am Straßenverkehr nicht eingehalten wurde. Zudem ist die auf dem Laufzettel eingetragene Zeit verbindlich und zählt rechtlich. Mein Mein Auto ist Teilkasko versichert und der Schaden (des Gegners) beläuft sich vorraussichtlich auf mehrere Tausend Euro.
Außerdem meinte der Polizist, dass dies ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre und ich mit Strafen rechnen kann.

Würde dies eintreten, wäre ich meine 3 Jahre Ausbildung im Rettungsdienst los & könnte meinen Traumberuf nie wieder ausüben, da regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Bisher war ich weder verkehrsrechtlich noch strafrechtlich auffällig und hatte noch nicht einmal ein Ticket für Falschparken.

Ich wäre mehr als glücklich wenn mir jemand in diesem Fall verraten könnte, wie es sich rechtlich bei einem Unfall nach der Spende verhält & was es für (strafrechtliche) Konsequenzen nach sich zieht.

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Nachtrag: Die Polizei führte einen Drogen- und Alkoholtest bei mir durch, der jeweils negativ ausgefallen ist. Das einzigste was sie, glaube ich, nicht notiert haben, dass wir beiden Fahrer beide unter Schock standen. Ich wusste zwar damit umzugehen, aber so schnell kommt man dann doch ni vom Schock weg...

-- Editier von Ferd554 am 10.02.2017 19:37

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Würde dies eintreten, wäre ich meine 3 Jahre Ausbildung im Rettungsdienst los & könnte meinen Traumberuf nie wieder ausüben, da regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Da habe ich eine gute Nachricht für Sie - Sie haben schlicht eine arg übertriebene Vorstellung von einem erweiterten FZ. Die Erweiterung bezieht sich nämlich nur auf Sexual- und kindbezogene Delikte (Besitz von Kinderpornographie, Mißhandlung von Schutzbefohlenen etc.) - das liegt ja hier alles nicht vor, so daß Ihr FZ höchstwahrscheinlich sauber bleibt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Als erstes sollte man doch mal klären, ob die Blutspende denn überhaupt die Ursache war für die Bewusstlosigkeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Ferd554
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Viel Dank nochmal für die Antworten!
@muemmel. Ja stimmt. Da hast du Recht. Trotzdem werden aber auch Verkehrsverstöße wie der mir von dem einen Polizisten vorgeworfene - "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" - ins FZ eingetragen. Dies wurde uns auch zu Beginn der Ausbildung mitgeteilt.
@Harry van Sell. Die Blutspende war die Ursache. Sonst bin ich gesundheitlich top fit und habe nie Probleme. Selbst kurze Synkopen, die manchmal vorkommen können, sind bei mir noch nie vorgekommen. Auch gab es bei allen Spenden vorher nie Probleme.

LG

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem werden aber auch Verkehrsverstöße wie der mir von dem einen Polizisten vorgeworfene - "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" - ins FZ eingetragen.

Aber nur, wenn die Strafe über 90 Tagessätze liegt, was hier ziemlich sicher nicht zu erwarten ist.
Das Problem liegt woanders. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt zwar auch nicht vor, sondern "nur" eine Straßenverkehrsgefährdung, aber auch die reicht für einen Führerscheinentzug von einigen Monaten. Und wenn ich es richtig überblicke, brauchen Sie den Führerschein für Ihre Ausbildung.

Zitat:
Die Blutspende war die Ursache.

Hat man das schon der Polizei mitgeteilt? Es wäre ziemlich gut für Sie, wenn die Blutspende doch nicht die Ursache wäre. Und selbst wenn es die Ursache ist, wäre es ziemlich gut für Sie, wenn die Polizei das nicht erfahren würde ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Ferd554
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dummerweise habe ich das erwähnt. Ich ärger mich gerade richtig darüber. Aber in dem Moment wusste ich einfach ni, was ich sagen sollte. Und die Aussage nochmal schnell korrigieren wird auch ni so einfach sein.
Und ja richtig. Ohne den Führerschein bin ich aufgeschmissen. Und zwar richtig. Ich benötige ihn täglich um den Weg von zu Hause bis zur Schule (100km) zurück zu legen. Ohne Führerschein wird das schwer :(

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Man sollte erstmal abwarten was kommt.
Sollte es tatsächlich bei einer Straßenverkehrsgefährdung bleiben, wäre evtl. angesichts der beruflichen Auswirkungen anwaltliche Unterstützung sinnvoll.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Ferd554
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt müsste dann leider ran ja. Aber noch eine andere Frage.. wenn die Blutspendeeinrichtung der Polizei mitteilt, bis wann meine Spendezeit ging, ist das dann nicht eine Verletzung der Schweigepflicht? Ich meine wenn ich im Rettungsdienst - im Einsatz - der Polizei mitteile, dass ein Unfallopfer/Unfallverursacher nach Alkohol riecht ist selbst dies eine Straftat, da ich ohne Einverständnis Patientendaten weitergegeben habe (selbst wenn ich damit die Ermittlungen negativ beeinflusse, mache ich mich strafbar).

Danke für die zahlreichen Antworten bisher!

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
wenn die Blutspendeeinrichtung der Polizei mitteilt, bis wann meine Spendezeit ging, ist das dann nicht eine Verletzung der Schweigepflicht?

Die Tatsache, dass Sie Blutspenden waren, haben Sie der Polizei ja schon mitgeteilt - das ist insofern nicht mehr "schweigepflichtig".
Und die Information "Ferd554 hat um 12:15 unser Haus verlassen", ist wahrscheinlich keine Information, die der Schweigepflicht unterliegt, da es sich nicht um eien medizinische Information handelt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Ferd554
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ich es mitgeteilt habe ja. Das ist nicht mehr schweigepflichtig. Jedoch die genauen Zeiten, die auf meinem Laufzettel der Blutspende stehen. Diese dürften doch theoretisch nicht heraus gegeben werden, da (auch wenn es nur lappalien sind) aber Messwerte des Hb-Wertes, Blutdruck sowie weitere vertrauliche Angaben vermerkt sind? Oder sehe ich das falsch?

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