Auszahlung eines Pflichtanteil vom Erbe aber ohne Testament

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
Auszahlung eines Pflichtanteil vom Erbe aber ohne Testament

Hallo an Euch,

ich habe mal eine Frage bzgl. eines Erbscheines. Ich bin der Erbe aber es sind auch noch Pflichterben im Spiel. Meine Befürchtung geht in die Richtung, wenn ich die anschreibe auf welches Konto ich deren Anteil überweisen kann, daß die gar nicht darauf reagieren. Meine Frage wegen der Formulierung, nachdem eine schrifltiche Mitteilung von mir erhalten haben über die Summe X welche die bekommen sollte ich sicherheitshalber einen Anwalt für diese Formulierung beauftragen? Denn wenn ich aus Unwissenheit denen etwas verkehrt formuliere , kann es seitens der Pflichterben verkehrt auslegt werden gibt es hierüber ein spezielles Formular?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was sind Pflichterben?

wirdwerden

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

gelöscht



-- Editiert von cruncc1 am 24.03.2017 20:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, kann es auch keinen Pflichtteil geben.

Ohne Testament gibt es eine Erbengemeinschaft mit gleichberechtigten Erben.

Selbst wenn Du eine Kontovollmacht hast, bist Du dann aber ohne Zustimmung der anderen Erben weder berechtigt, Erbanteile an Dich selbst oder an andere Erben auszuzahlen.

Du hast auch nicht alleine festzulegen, wer wieviel bekommt.

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#4
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

[?

Zitat (von hh):
Wenn es kein Testament gibt, kann es auch keinen Pflichtteil geben.

Ohne Testament gibt es eine Erbengemeinschaft mit gleichberechtigten Erben.

Selbst wenn Du eine Kontovollmacht hast, bist Du dann aber ohne Zustimmung der anderen Erben weder berechtigt, Erbanteile an Dich selbst oder an andere Erben auszuzahlen.

Du hast auch nicht alleine festzulegen, wer wieviel bekommt.


Doch es gibt Pflichtteile, z.B wenn Kinder im Spiel sind, die bekommen einen Pflichtteil. Wieso darf der Erbe nicht alleine entscheiden wer von den Pflichterben wieviel bekommt und was ist wenn der Pflichterbe seine Kontonummer nicht bekannt geben will, wie kann das Geld denn ausgehändigt werden?

-- Editiert von Ottonormal1954 am 26.03.2017 01:01

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
Doch es gibt Pflichtteile, z.B wenn Kinder im Spiel sind, die bekommen einen Pflichtteil.


Ein Pflichtteil kommt nur dann ins Spiel, wenn ein Testament existiert, in dem einer oder mehrere der gesetzlichen Erben gar nicht oder mit einem geringeren Teil als der Haelfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteils bedacht wurde(n).

Du schreibst aber in der Ueberschrift, dass gar kein Testament existiere. Somit spielen Pflichtteile keine Rolle sondern es gibt nur Erben, die jeweils den gesetzlichen Teil erben. Du bist dann also nicht alleiniger Erbe sondern einer von mehreren.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es gibt Pflichtteile, aber keine Pflichterben. Deshalb ja meine Frage. Und wenn es um "echte" Erben geht, dann geht es nicht um Geldüberweisung, sondern um Teilung dessen, was da ist.

Spielt das ganze in Deutschland?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt Pflichtteile, aber keine Pflichterben. Deshalb ja meine Frage. Und wenn es um "echte" Erben geht, dann geht es nicht um Geldüberweisung, sondern um Teilung dessen, was da ist.

Spielt das ganze in Deutschland?

wirdwerden


Du hast Recht, Entschuldigung, daß ich mich so verkehrt ausgedrückt habe aber...... als Laie kommt man damit total durcheinander. Da ich leider nicht rechtschutzversichert bin würde mich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt 190,00€ kosten. Denn das Nachlaßgericht kann mir nicht weiterhelfen, die sagen die sind dafür nicht zuständig, . Es ist also so, es verstarb ein Elternteil und es existieren Erwachsene Kinder aus erster Ehe. Es wurde aber kein Testament gemacht .Da es sich um Kontoauflösungen bei dem Verstorbenen handelt bekommen die Kinder davon einen Pflichtanteil, weil kein Testament gemacht wurde. Deshalb meine Frage, was man machen kann, wenn die Kinder dnicht bereit sind deren Kontonummer mitzuteilen weil die ja aus der Kontoauflösung Geld bekommen?

-- Editiert von Ottonormal1954 am 27.03.2017 01:04

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Da es sich um Kontoauflösungen bei dem Verstorbenen handelt bekommen die Kinder davon einen Pflichtanteil, weil kein Testament gemacht wurde.


Die Kinder bekommen einen Erbteil und keinen Pflichtteil. Zwischen Erbteil und Pflichtteil besteht ein gravierender Unterschied.

Zitat:
Deshalb meine Frage, was man machen kann, wenn die Kinder nicht bereit sind deren Kontonummer mitzuteilen weil die ja aus der Kontoauflösung Geld bekommen?


Da die Kinder Erben sind, darfst Du nicht einfach das Konto auflösen und nach eigenem Ermessen Geld an diese überweisen. Wenn Du eine Kontovollmacht hast, darfst Du damit nur Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten) des Verstorbenen bezahlen, aber nicht ohne Zustimmung der übrigen Erben Geld für eigene Zwecke verwenden.

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#9
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Da es sich um Kontoauflösungen bei dem Verstorbenen handelt bekommen die Kinder davon einen Pflichtanteil, weil kein Testament gemacht wurde.


Die Kinder bekommen einen Erbteil und keinen Pflichtteil. Zwischen Erbteil und Pflichtteil besteht ein gravierender Unterschied.

Zitat:
Deshalb meine Frage, was man machen kann, wenn die Kinder nicht bereit sind deren Kontonummer mitzuteilen weil die ja aus der Kontoauflösung Geld bekommen?


Da die Kinder Erben sind, darfst Du nicht einfach das Konto auflösen und nach eigenem Ermessen Geld an diese überweisen. Wenn Du eine Kontovollmacht hast, darfst Du damit nur Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten) des Verstorbenen bezahlen, aber nicht ohne Zustimmung der übrigen Erben Geld für eigene Zwecke verwenden.


Wieso denn einen Erbteil und nicht 'Pflichtteil, diesen Unterschied verstehe ich nicht. Erbteil wäre doch dann, wenn die Kinder im Testament erwähnt wurden aber es existiert kein Testament und Erbe bin ich und die Kinder erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil. Desweitern habe ich das Konto selbst auch nicht aufgelöst , das wurde seitens des Geldinstitutes in die Wege geleitet und ich darf an das Geld dran, was mir zusteht, das hat die Dame vom Nachlaßgericht mir erklärt. Wie sieht es eigentlich mit dem Geld vom Kegelclub aus , was mir ausgezahlt wurde. Es ist kein eingetragener Verein und ich wollte eine Quittung über den Betrag bekommen, da sagte mir der Präses, da es kein eingetragener Verein ist, sondern sich privat Leute zusammengetan hatten und der Verstorbene Geld für eine Kegeltour angespart hatte, die er ja nicht mehr nutzten konnte, weil er vor dem Termin verstarb. Wie sieht es denn jetzt mit einem Beleg seitens des Kegelclub aus, daß die mir bestätigen, die haben mir die Summe X ausgezahlt? Ich möchte bei den Kindern nicht in mein Messer reinlaufen und die mir unterstellen, ich hätte denen Geld unterschlagen, weil ich keinen Beleg habe ist der Kegelclub denn nun verpflichtet mir einen Beleg oder Bestätigung auszuhändigen?


-- Editiert von Ottonormal1954 am 27.03.2017 15:04

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Zitat:
es existiert kein Testament und Erbe bin ich und die Kinder erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil


Wie bist du mit dem Verstorbenen verwandt?

Wenn kein Testament existiert, wieso gehst du davon aus, das du der einzige Erbe bist? Alle Kinder des Verstorbenen sind gleichberechtigt, egal ob aus erster oder zweiter Ehe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wie bist du mit dem Verstorbenen verwandt? In einem anderen Thread verrät die TE, daß sie die Gattin des Verstorbenen war.
Wenn kein Testament existiert, wieso gehst du davon aus, das du der einzige Erbe bist Das ist allerdings eine interessante Frage...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Erbteil wäre doch dann, wenn die Kinder im Testament erwähnt wurden


Das ist ein Irrtum.

Erbteil ist der Normalfall und man unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Erbteil (kein Testament) und dem gewillkürten Erbteil (testamentarischer Erbteil). Ein Pflichtteil entsteht nur dann wenn jemand ausdrücklich per Testament enterbt wurde.

Zitat:
Erbe bin ich und die Kinder erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil.


Falsch: Du und die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft und ihr dürft nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen.

Zitat:
das wurde seitens des Geldinstitutes in die Wege geleitet


Das Konto wird seitens des Geldinstitutes aufgelöst? Wie kommen die denn darauf?

Zitat:
und ich darf an das Geld dran, was mir zusteht, das hat die Dame vom Nachlaßgericht mir erklärt.


Das kann ich mir nicht vorstellen, es sei denn das Ganze spielt gar nicht in Deutschland.

Zitat:
Ich möchte bei den Kindern nicht in mein Messer reinlaufen und die mir unterstellen, ich hätte denen Geld unterschlagen, weil ich keinen Beleg habe ist der Kegelclub denn nun verpflichtet mir einen Beleg oder Bestätigung auszuhändigen?


Warum sollte die Kinder Dir Unterschlagung unterstellen, wenn Du ihnen erzählst, dass Du das Geld vom Kegelverein bekommen hast und ihnen den Erbteil abgibst. Der Kegelverein bekommt eher ein Problem, wenn die Kinder an ihn herantreten und die Auszahlung des Geldes vom Verein fordern. Dann kann der verein das Pech haben, dass er das Geld doppelt auszahlen muss.

Übrigens müsstest Du dem Kegelverein eine Quittung ausstellen, dass Du das Geld erhalten hast, nicht umgekehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Erbteil wäre doch dann, wenn die Kinder im Testament erwähnt wurden


Das ist ein Irrtum.

Erbteil ist der Normalfall und man unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Erbteil (kein Testament) und dem gewillkürten Erbteil (testamentarischer Erbteil). Ein Pflichtteil entsteht nur dann wenn jemand ausdrücklich per Testament enterbt wurde.

Zitat:
Erbe bin ich und die Kinder erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil.


Falsch: Du und die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft und ihr dürft nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen.

Zitat:
das wurde seitens des Geldinstitutes in die Wege geleitet


Das Konto wird seitens des Geldinstitutes aufgelöst? Wie kommen die denn darauf?

Zitat:
und ich darf an das Geld dran, was mir zusteht, das hat die Dame vom Nachlaßgericht mir erklärt.


Das kann ich mir nicht vorstellen, es sei denn das Ganze spielt gar nicht in Deutschland.

Zitat:
Ich möchte bei den Kindern nicht in mein Messer reinlaufen und die mir unterstellen, ich hätte denen Geld unterschlagen, weil ich keinen Beleg habe ist der Kegelclub denn nun verpflichtet mir einen Beleg oder Bestätigung auszuhändigen?


Warum sollte die Kinder Dir Unterschlagung unterstellen, wenn Du ihnen erzählst, dass Du das Geld vom Kegelverein bekommen hast und ihnen den Erbteil abgibst. Der Kegelverein bekommt eher ein Problem, wenn die Kinder an ihn herantreten und die Auszahlung des Geldes vom Verein fordern. Dann kann der verein das Pech haben, dass er das Geld doppelt auszahlen muss.

Übrigens müsstest Du dem Kegelverein eine Quittung ausstellen, dass Du das Geld erhalten hast, nicht umgekehrt.


ich werde doch mal einen Anwalt aufsuchen, irgendwie irritiert mich die ganze Angelegenheit, trotzdem Dankeschön für die Antworten

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