Hallo,
mein Mann und ich haben uns getrennt, leben aber noch zusammen in unserem Haus (bzw. Wohnung, wir haben ein 2-Familienhaus mit meinen Eltern). Ich möchte mit den Kindern gern dort wohnen bleiben, da ich die Abtragung allein bezahlen kann (mein Mann ist damit auch einverstanden). Er möchte natürlich ausgezahlt werden, was ja auch sein gutes Recht ist. Wir haben unsere Wohnung vor 11 Jahren für 136.000 EUR gekauft (45.000 EUR haben meine Eltern uns geschenkt) somit hatte die Wohnung vor 11 Jahren einen Wert von 181.000 EUR. Wir haben jetzt noch eine Restschult von 99.000 EUR. Das Haus bzw. Wohnung hat aber einen enorme Wertsteigerung (mein Mann ist Handwerker und hat fast alles neu gemacht). Schätzungsweise ca. 250.000 EUR. Wie wird eine Auszahlung gerechnet, nach Schätzung oder nach Restschuld?
Danke!
Auszahlung Eigenheim bei Trennung
8. März 2017
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Frage vom 8. März 2017 | 16:30
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Auszahlung Eigenheim bei Trennung
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#1
Antwort vom 9. März 2017 | 11:31
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo sunny,
ZitatWir haben unsere Wohnung vor 11 Jahren für 136.000 EUR gekauft (45.000 EUR haben meine Eltern uns geschenkt) somit hatte die Wohnung vor 11 Jahren einen Wert von 181.000 EUR. :
Wenn ihr 136 Tsd. für den Kauf einer Wohnung ausgegeben habt, dann hatte die Wohnung doch einen Wert von 136 Tsd.?
Was würdet ihr denn bei einem Verkauf der Wohnung bekommen ( nicht glauben, sondern schätzen lassen).
lg
edy
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