Auslaufender Arbeitsvertrag -> Kündigung ?

12. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455565-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslaufender Arbeitsvertrag -> Kündigung ?

Hallo liebes Forum ,

Ich hätte eine Frage bezüglich eines nicht verlängertem Arbeitsvertrag.

Auf den 01.01.2016 habe ich bei einem Unternehmen einen auf ein Jahr befristeteren Arbeitsvertrag unterschrieben .
Aus Gründen der persönlichen Weiterentwicklung werde ich diesen Vertrag nicht verlängern .
Nun wollte ich mich erkundigen ob diese nicht Verlängerungen gleich zu setzten ist mit einer Kündigung .

Weil das Urlaubsgeld das ich im Dezember bekommen würde ist nur zu erhalten wenn keine Kündigung vorliegt .

Vielen Dank
Steffen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf keiner Kündigung, dieser endet automatisch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb455565-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf keiner Kündigung, dieser endet automatisch.[/

Danke für deine Antwort .
Das es keiner Kündigung bedarf ist mir bewusst . Die Frage bezieht sich auch darauf ob vom Unternehmen es als Kündigung gewertet wird , und mein Anspruch auf Urlaubsgeld deswegen nichtig ist .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb455565-25):
Die Frage bezieht sich auch darauf ob vom Unternehmen es als Kündigung gewertet wird , und mein Anspruch auf Urlaubsgeld deswegen nichtig ist .

Können wir hier nicht sagen, wie Dein AG oder der Zuständige das interpretiert.
Und ohne den Wortlaut der Klausel zu kennen, können wir auch nicht einschätzen, wie das zu interpretieren wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Das Ende eines befristeten AV kann wohl kaum in 'Kündigung' umgedeutet werden. Also kommt es auf den Wortlaut der Bestimmung an, unter der das U-Geld den AN zusteht.

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