Ausgleichszahlung für Tochter und Trennungsunterhalt: Auskunftspflicht?

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausgleichszahlung für Tochter und Trennungsunterhalt: Auskunftspflicht?

Hallo,
Kann die Anwältin meiner Frau bei Geltendmachung von Trennungsunterhalt auch die Vorlage meines Arbeitsvertrages verlangen, und neben dem Einkommen und Kapitalerträgen auch die Höhe meines Vermögens?

Vielen Dank nochmals,

Max

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was soll denn der Dopper? Wie oft denn noch?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Sehe ich nicht so.

Der Arbeitsvertrag geht die Gegenseite m.E. gar nichts an.

Über das Vermögen ist keine Auskunft zu erteilen (§ 1605 Abs. 1 S. 2 BGB )

Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich wie besprochen die Einkommensauskunft knapp aber sachlich richtig erteilen. Arbeitsvertrag und Vermögensaufstellung würde ich erst einmal nicht herausrücken und abwarten, was die Gegenseite dann geltend macht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich muss mich leider korrigieren:

Über das Vermögen ist doch Auskunft zu erteilen,

0x Hilfreiche Antwort

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