Aufteilung des Hausstands nach Trennung

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sigi68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung des Hausstands nach Trennung

Hallo zusammen, ich habe mich kürzlich von meiner Frau getrennt und bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen (nachdem es für mich psychisch auch nicht mehr zu ertragen war, blieb mir nichts anderes übrig; schließlich bestand sie darauf, in unserem Haus zu bleiben). Leider habe ich nur wenig beim Auszug mitgenommen, da ich ja dachte, ich könnte den Rest "Schritt für Schritt" später holen. Jetzt lässt mich meine Frau nicht mehr in unser Haus und bei allen Versuchen, mit ihr über unsere "Sachen" zu reden, oder etwas zu bekommen, sagt sie immer nur: "Du wolltest ja weg. Das was im Haus ist, bleibt auch hier." Sie hat jetzt sogar die Schlösser austauschen lassen. Und ihr neuer "Lover" geht auch schon ein und aus. Jetzt befürchte ich, dass sie die Sachen im Haus, die ihr nicht gefallen oder mir gehören, wohlmöglich verkauft oder verschenkt.
Was kann ich nur tun? Könnte ich die Polizei dazu ziehen? Ich würde ja wenigstens Fotos machen, von dem, was jetzt noch alles im Haus ist? Ist habe ja sonst gar nichts in der Hand.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Die Polizei ist nicht zuständig. Ab zum Anwalt....

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#2
 Von 
Sigi68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay - und was macht der dann? Der kann sich ja nicht mit mir vor die Tür stellen und sagen: "Ihr Mann möchte rein!" ?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Der kann sich ja nicht mit mir vor die Tür stellen und sagen: "Ihr Mann möchte rein!" ?

Richtig erkannt, das wird der RA mit Sicherheit nicht tun.

Ein RA wird Deine Ansprüche ggf. gerichtlich durchsetzen.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie viel Miete zahlt sie denn für deinen Teil der Wohnung?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#5
 Von 
Sigi68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy, sie wohnt ja in unserem Haus, das wir vor 20 Jahren zusammen gebaut haben. Es sind noch Schulden auf dem Haus.
Wir machen es gerade so, dass sie das Darlehen weiter zahlt und ich meine Miete in meiner "neuen" Wohnung, weil beides ungefähr gleich hoch ist.
Aber was hat das damit zu tun, dass sie die Schlösser im Haus austauschen und mich meine Sachen nicht holen lässt?
Ich verlange ja gar nicht, dass das Haus verkauft wird oder so. Manchmal habe ich ja noch die Hoffnung, dass sie das Haus vielleicht doch nicht will und ich wieder einziehen kann. Aber ich will halt auch nicht, dass sie meine Sachen vielleicht einfach wegwirft. Z.B. meine Plattensammlung. Und bis da ein Anwalt handelt, könnte es etwas lange dauern, oder? Meiner zumindest gibt mir eher das Gefühl, für diese "Peanuts" nicht unbedingt seine Zeit opfern zu wollen. Ich soll das besser mit meiner Frau selbst regeln, hat er gesagt. Aber wenn die ja so gar nicht mitmacht? Was soll ich denn tun?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und hier gerade merken Sie, dass Ihr Anwalt nicht zu den großen Leuchten im Familienrecht zählt. Ist doch wirklich erbärmlich, dass er Ihre völlig berechtigte Frage einfach ignoriert. Er erhält sein Geld, egal wieviel Sie verlieren.

Sie haben eine Vermögensaufstellung gemacht und genau aufgeschrieben, welche Werte vorhanden sind? Das wäre hier wohl die erste notwendige Voraussetzung, um jemals Ihr Eigentum zurückzufordern.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
Sigi68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo altona01,
ja - so eine Aufstellung habe ich gemacht. Darin sieht man auch, dass ich nur wenig mitgenommen habe, aber das meiste noch im Haus ist.
Ich kann natürlich nicht jede einzelne Schallplatte etc. benennen oder ihren Wert angeben, aber zumindest habe ich alles aufgeschrieben (Möbel, Eletrogeräte etc.).

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es geht nicht um Werte, sondern darum, was genau Du haben willst. Hausrat wird aufgeteilt. Jedem steht das zu, was er vor der Eheschliessung bereits hatte, bei Geräten, die ersetzt wurden oder aber auch Möben auch die "Nachfolger." Wobei ich mich da bei einer so langen Ehedauer schwer tue.

Dein Anwalt sollte die Frau anschreiben, die Liste Deiner Begehrlichkeiten beifügen, eine Frist setzten, in welcher die Frau mitteilt, wann diese Gegenstände abgeholt werden können. Und wenn die Frist ergebnislos verstreicht, dann ist das Gericht gefragt. Allerdings müssen die Gegenstände schon sehr genau beschrieben sein, damit eine solche Gerichtsentscheidung auch ergeht und notfalls durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Z.B. die Bezeichnung "brauner Schrank" langt nicht. Da sind dann 5 braune Schränke in der Wohnung. Welcher ist der richtige? Also, muss schon alles sehr genau bezeichnet sein.

Und noch ein Hinweis: wenn es dann soweit ist, müssen alle Gegenstände auf einen Schlag raus. Willkürlich ohne Voranmeldung in der vormals gemeinsamen Wohnung aufschlagen, mal dieses Teil mitnehmen, mal jenes, das funktioniert nicht.

wirdwerden

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