Arbietnehmerkündigung Freistellung vs. Krankschreibung

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Arbietnehmerkündigung Freistellung vs. Krankschreibung

Hallo,

wenn ein AN gekündigt hat, kann der AG ihn ja freistellen von der Arbeit.

Wie verhält sich es dann mit den Überstunden :

1. Wenn der AN während der Freistellung krank geschrieben wird ?

Also Freistellung erfolgt z. B. am 01.08.2017 bis Ende Kündigungsfrist 31.08.2017 und Krankschreibung am 15.08.2017 bis 31.08.2017. Resturlaub 10 Tage + 150 Überstunden.

2. Wenn der AN bereits krank geschrieben ist ?

Also Krankschreibung am 30.07.2017 angenommen wird bis 31.08.2017 immer wieder verlängert, Freistellung am 01.08.2017 bis Ende Kündigungsfrist 31.08.2017. Resturlaub 10 Tage + 150 Überstunden.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

1. Wenn AN freigestellt wird und der Zeitausgleich für Überzeiten in die Freistellung gelegt wird, hat AN Pech, wenn er in dieser Zeit krank wird - AG hat seinen Teil erfüllt, indem er einmalig den Ausgleich gewährt. (Ist im Grunde nix anderes, als wenn AN am WE erklrankt.)
2. Wenn AN fortwährend bereit mit AU erkrankt ist, bleibt dem AG am Ende keine andere Möglichkeit, als Überstunden auzubezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen