Hallo,
wenn ein AN gekündigt hat, kann der AG ihn ja freistellen von der Arbeit.
Wie verhält sich es dann mit den Überstunden :
1. Wenn der AN während der Freistellung krank geschrieben wird ?
Also Freistellung erfolgt z. B. am 01.08.2017 bis Ende Kündigungsfrist 31.08.2017 und Krankschreibung am 15.08.2017 bis 31.08.2017. Resturlaub 10 Tage + 150 Überstunden.
2. Wenn der AN bereits krank geschrieben ist ?
Also Krankschreibung am 30.07.2017 angenommen wird bis 31.08.2017 immer wieder verlängert, Freistellung am 01.08.2017 bis Ende Kündigungsfrist 31.08.2017. Resturlaub 10 Tage + 150 Überstunden.
Arbietnehmerkündigung Freistellung vs. Krankschreibung
15. August 2017
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Frage vom 15. August 2017 | 10:02
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Arbietnehmerkündigung Freistellung vs. Krankschreibung
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#1
Antwort vom 15. August 2017 | 10:12
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
1. Wenn AN freigestellt wird und der Zeitausgleich für Überzeiten in die Freistellung gelegt wird, hat AN Pech, wenn er in dieser Zeit krank wird - AG hat seinen Teil erfüllt, indem er einmalig den Ausgleich gewährt. (Ist im Grunde nix anderes, als wenn AN am WE erklrankt.)
2. Wenn AN fortwährend bereit mit AU erkrankt ist, bleibt dem AG am Ende keine andere Möglichkeit, als Überstunden auzubezahlen.
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