Arbeitszeugnis bewertung !!!!

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
SunflowerPirelli87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis bewertung !!!!

Guten Tag,
mir wurde letztes Jahr am ende des jahres mein Befristeten Vertrag nicht mehr Verlängert.
Habe heute mein Arbeitszeugnis bekommen, könnt ihr mir sagen welche note das Zeugnis hat ?
Hier der Ausdruck:


Herr xxx erfüllte seinen Aufgabenbereich mit außergewöhnlich viel Engagement und höchster Leistungsbereitschaft. Er erledigte seine Arbeitsaufträge in allen Belangen äußerst zügig, sorgfältig und mit höchster Präzision. Seine Arbeitsergebnisse waren in jeder Hinsicht hervorragend. Er wurde von Vorgesetzten und Kollegen als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.

Auf Grund seiner sehr guten und fundierten Fachkenntnisse und seiner großen Berufserfahrung konnte Herr xxx jederzeit flexibel eingesetzt werden. Regelmäßig und sehr erfolgreich besuchte er Weiterbildungsveranstaltungen, um seine fachliche Kenntnisse weiter auszubauen. Seine gute Auffassungsgabe befähigt ihn auch schwierige Probleme schnell zu erfassen. Unterstreichen möchten wir seine beachtliche Fähigkeit, schnell fachgerechte Lösungen zu finden.

Auch bei hoher Belastung erreichte er jederzeit die vereinbarten Ziele.
Hervorheben möchten wir seine hohe Zuverlässigkeit und seine Pflichtbewusstsein. Mit seiner Leistungen von Herrn xxx waren wir stets außerordentlich zufrieden.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist.

Wir verlieren in ihm einen sehr guten, langjährigen Mitarbeiter und danken ihm für die hervorragende Zusammenarbeit. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn XXX alles Gute und weiterhin viel erfolg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Bei Lesen fragt sich jeder potenzielle neue Arbeitgeber, warum der befristete Vertrag nicht verlängert wurde, wo der Mitarbeiter doch so hervorragende Arbeit geleistet hat. Da passt was nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

soweit das "Volltext" ist, ermangelt es in diesem Arbeitszeugnis an der Darstellung des Unternehmens, Ihrer Position im Unternehmen und der Beschreibung der von Ihnen wahrgenommenen Tätigkeiten. Es ist ein Unterschied, ob man im Supermarkt Regale einräumt, oder ob man z. B. als Techniker komplexe Lösungen abzuliefern hat.

übertriebenes Lob ist vor dem Hintergrund, dass der befristete Vertrag nicht verlängert wurde, sehr verdächtig. Mir stoßen im Kontext Begriffe wie "große Berufserfahrung" auf. Persönlich würde ich das als "Aufschneider" interpretieren wollen."Mit seiner Leistung waren wir stets außerordentlich zufrieden" wäre nach meiner interpretation "eine faule Lusche". Die "... beachtliche Fähigkeit, schnell fachgerechte Lösungen zu finden", kommt einem "er hält sich nicht an Anweisungen die Dinge zu erledigen" gleich. So geht es weiter.

Das Arbeitszeugnis ist nach meinem Dafürhalten ein einziges Desaster.

Beantragen Sie bei Ihrem Ex-Arbeitgeber die Ausstellung eines "einfachen" Arbeitszeugnisses. Dieses darf keine Wertungen zu Ihren Leistungen erhalten.

Ich möchte Ihnen mit meiner Interpretation keinesfalls zu nahe treten. Ich habe Ihre Fragestellung lediglich nach meinem Dafürhalten beantwortet.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

0x Hilfreiche Antwort

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