Arbeitszeugnis Bewertung. Was haltet ihr von dem Zeugnis und fällt euch etwas auf?

15. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go455760-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Bewertung. Was haltet ihr von dem Zeugnis und fällt euch etwas auf?

Hallo Zusammen,

Ich brauche unbedingt Rat bei meinem Arbeitszeugnis. Wie würdet ihr das folgene Zeugnis bewerteb:

Frau *****, geboren am ***** in ****, war vom 15.03.2016 bis 15.12.2016 als Online Marketing Spezialist im Bereich Online Marketing und E-Commerce in unserem Unternehmen beschäftigt.
**** GmbH ist ein Unternehmen der xxxxxxxxxxxx, welches exklusive, qualitativ hochwertige Konsumgüter produziert und vertreibt, hauptsächlich im Direktvertrieb und ebenso in
Luxusgeschäften.

Der Tätigkeitsbereich von Frau ***** umfasste folgende Aufgaben:
• Betreuung, Weiterentwicklung und Optimierung des Onlineshops (Shopsoftware Magento)
• Stammdaten- und Produktportfoliopflege
• Konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung des Shop Contents
• Onpage- und Offpage-Optimierung des Onlineshops
• Newsletter Versand über die Shopsoftware Magento
• Aufbau und Betreuung der Onlinevertriebswege Amazon und Ebay
• Weiterentwicklung der Webpräsenz
• Aufbau und Betreuung der Social Media Kanäle Facebook, Instagram, YouTube und XING
• Strategische Planung und operative Nutzung sozialer Medien zur Durchführung von
Marketingmaßnahmen
• Contenterstellung auf den genannten Social Media Plattformen
• Aufbau, Betreuung und Weiterentwicklung von Affiliate-Netzwerken und
Partnerprogrammen
• Betreuung und Weiterentwicklung des eigenen Onlineshop Affiliate Programmes
• Suchmaschinenmarketing (SEO, SEA)
• Online-Advertising auf den Kanälen Google und Facebook
• Planung, Umsetzung und Optimierung von Google AdWords und Facebook Ads
Kampagnen
• Entwicklung, Umsetzung und Ergebniskontrolle von Kommunikationsstrategien und
Marketingkampagnen
• Monitoring, Analyse und Reporting wichtiger Kennzahlen in den genannten Kanälen
• Koordination und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie Agenturen
• Markt- und Wettbewerbsbeobachtung

Frau **** verfügt über ein äußerst umfassendes und hervorragendes Fachwissen, das sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich einsetzte. Sie hat sich innerhalb
kürzester Zeit in den ihr gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich. Frau ****** war äußerst zuverlässig, und ihr Arbeitsstil war stets
geprägt durch sehr sorgfältige Planung und Systematik. Dabei war sie auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand stets gewachsen. Ihre Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter sehr schwierigen Bedingungen, stets von sehr guter Qualität. Frau ***** hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets einwandfrei.

Frau **** verlässt unser Unternehmen zum 15.12.2016. Wir danken Frau ***** für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, sie als Mitarbeiterin zu
verlieren. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und auch
weiterhin viel Erfolg.

Danke für eure Meinung.

LG

-- Editiert von Moderator am 15.12.2016 23:51

-- Thema wurde verschoben am 15.12.2016 23:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Nu - das ist ja nun eine vollkommene Dublette und die hilft nun auch nix, wenn der alte Text praktisch daneben steht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Ja, komisch, wollte auf den "alten Text" schon eine zweite Antwort geben, da scheint was gesperrt zu sein (Administrator hatte eine Nachricht bekommen). Nun gut, poste ich es hier.

Die Fragestellerin bat um die Bewertung eines gesamten Arbeitszeugnisses und nicht, wie einzelne Formulierungen zu verstehen sind.

Und da muß eben die Gesamtheit beurteilt werden, und zwar mit den Augen eines Arbeitgebers. Ob harsch, sei einmal dahingestellt, es war zumindest direkt. Ich hätte es vielleicht moderater ausdrücken müssen. Insofern entschuldige ich mich natürlich, wenn sich jemand (die Fragestellerin insbesondere) vor den Kopf gestoßen fühlt. Das war nicht meine Absicht.

Wenige Worte bringen es manchmal eher auf den Punkt als lange Ausführungen.

Ich denke, es ist wenig hilfreich, hier um den heißen Brei herumzureden und einzelne Formulierungen zu hinterfragen. Ein Arbeitgeber hört spätestens dann auf, weiterzulesen, wenn er an den vierten Punkt der lieblos zusammengestellten Aufgabenauflistung stößt. Er hat sich keine Mühe gemacht, hier dedizierter auszuführen oder sich auf die wesentlichen Punkte des eigentlichen Aufgabenbereiches zu beschränken. Was war Hauptaufgabe, was war Beiwerk dazu.

"stets umfassendes und hervorragendes Fachwissen, das sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich einsetzte. Sie hat sich innerhalb kürzester Zeit in den ihr gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten
Ziele nachhaltig und erfolgreich. Frau ****** war äußerst zuverlässig, und ihr Arbeitsstil war stets geprägt durch sehr sorgfältige Planung und Systematik."

Da wurden vorher 19 (!!!) Aufgabenbereiche aufgelistet, und die soll sie innerhalb von nur 8 Monaten in der beschriebene Art und Weise alleine bewältigt haben?

Ironie EIN: Hat sie die Arbeit einer ganzen Abteilung übernommen? Dann hätte ich als AG doch die Abteilung obsolet gemacht und der Dame noch eine Gehaltserhöhung spendiert...Ironie AUS. ne ne, das paßt was vorne und hinten nicht.

Wenig Mühe bedeutet - mit dem ehemaligen AN will ich mich überhaupt nicht mehr befassen. Zack, knall, Copy&Paste. und raus. Rechtlich nicht zu beanstanden, was will der AN denn noch?

Dann kommen zusätzlich noch ein paar Fragen auf, die ein Arbeitgeber schon gar nicht mehr stellt weil er womöglich nicht bis zum Ende gelesen hat.

Dieses Zeugnis ist in der Gesamtheit unbrauchbar als Zeugnis, ob ein AG hier nun "nachtreten wollte" oder er es einfach nur "zu gut meinte". Beides kommt im Ergebnis auf das Gleiche heraus.


Wie die Dame hier die Kuh vom Eis bekommen kann durch ein anderes, abgespecktes und rundum "stimmiges Zeugnis", läßt sich ohne weitere Hintergrundinformationen nicht beurteilen, insbesondere ob etwas vorgefallen ist und was genau.

Hier müßte vor allem betriebsbedingt näher erläutert werden. Gab es Umstrukturierungen oder Umorientierung im Geschäftsbetrieb, Verlagerungen an Externe oder was auch sonst immer für Gründe vorgelegen haben. Betriebsbedingt ist nicht von jetzt auf gleich, das kündigt sich an.

Wie ich schon schrieb, weiteres Sezieren möglich, aber nicht notwendig.

Wie gesagt, dies ist meine Einschätzung und Bewertung, es ist nur eine von vielen möglichen Einschätzungen, aber ich glaube nicht, daß dieses Zeugnis geeignet ist für Bewerbungen, eher im Gegenteil.

Wenn der TS geholfen werden soll, muß sie auch als Dame die Hose runterlassen und mehr Fleisch in die Suppe werden. Das Messer in die Sau stecken und weglaufen hilft nicht weiter.

Fehlt da nicht was zum Sozialverhalten? Das war doch im anderen Post noch enthalten.

Ist das jetzt schon ein echtes Zeugnis oder nur ein Entwurf, den die TS "machen darf"?





-- Editiert von BudWiser am 15.12.2016 11:15

-- Editiert von BudWiser am 15.12.2016 11:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):

Fehlt da nicht was zum Sozialverhalten? Das war doch im anderen Post noch enthalten.


Mal wieder zu schnell geschrieben- Sozialverhalten ganz am Schluß versteckt in nur einem Satz und nicht mal ein eigner Absatz-da gehen bei jedem AG die Alarmsirenen an.

Zitat:
verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich


Die Ziele hat sie zwar nachhaltig und erfolgreich verfolgt, aber nie erreicht.

Sorry, aber das bedeutet es und nichts anderes.

Nein, das war nicht Unwissenheit des AG oder "zu gut gemeint". Das Zeugnis ist ein Schlag ins Gesicht, da muß unbedingt was gemacht werden.

Und bitte unbedingt die AG-Namen entfernen, das kann höllischen Ärger geben wenn der AG davon Wind bekommt. Nachvertragliche Treuepflicht - das sollte man ernst nehmen!



-- Editiert von BudWiser am 15.12.2016 11:50

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ein erkennbar mit dem Generator zusammengeklicktes Zeugnis.
Na gut, viele kleine Unternehmen nutzen dei Dinger, weil sie es nicht besser können.
Bei einem großen internationalen Unternehmen sähe das schon anders aus.


Und eine Mitarbeiterin die Superwoman wie Lieschen Müller aussehen lässt, wieso wird die "betriebsbedingt" gekündigt? Stehen die vor der insolvenz? Wird der gesamte Bereich extern ausgelagert?
Ansonsten wäre das für mich ein deutliches, negatives Signal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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