Arbeitszeugnis Bewertung Hilfe

29. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mor82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Bewertung Hilfe

Hallo,

ich würde gerne eure Meinung zu einem Arbeitszeugnis hören. Für mich war das leider einer der schlimmsten Arbeitgeber die ich je hatte. Von ehemaligen Kollegen habe ich auch viele Karten, indem steht, dass ich sehr gute Arbeit geleistet habe (z.B. Danke, dass du so viel angepackt & aufgebaut hast was jahrelang liegen geblieben ist. Du hast uns das Arbeiten damit wesentlich erleichtert! uvm.). Ich bin aktuell mental absolut verzweifelt, weil ich das Glück habe und mein Hobby zum Beruf machen konnte. Dementsprechend viel Leidenschaft investiere ich darin und bin für jeden Tipp dankbar! Für mich liest sich dass wie eine 3 "Befriedigend" und möchte es anfechten/ausbessern lassen.

Herr , geboren am in , war vom 01.01.2015 bis 30.09.2016 als Mitarbeiter IT-Systembetreuung und Medientechnik am angestellt. Herr war Teil des IT-Administratorenteams, aber schwerpunktmäßig in der eingesetzt.

Die , gegründet 2007, bietet eine in Europa einmalige Zusatzausbildung in Design Thinking an. Studierende erhalten hier solide Kenntnisse und Fähigkeiten in Innovationsmethodik und -praxis.
Aufgaben von Herr Parnemann waren im Wesentlichen:



Herr überzeugte uns mit seinen vielseitigen und sehr guten Fachkenntnissen, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Aufgrund seiner genauen Analysefähigkeit und seiner schnellen Auffassungsgabe war er jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Er zeigte hohe Eigeninitiative und identifizierte sich immer mit seinen Aufgaben, wobei er auch durch seine große Einsatzfreude überzeugte. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen und großem Zeitdruck bewältigte Herr alle Aufgaben in sehr guter Weise. Er agierte stets ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er immer gute Arbeitsergebnisse. Herr hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Gegenüber unseren Geschäftspartnern trat er stets höflich auf.
Herr verlässt unser Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken ihm für seine stets gute Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufsweg alles Gute und viel Erfolg.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nö, besser als eine 3, 2+ möchte ich behaupten also besser als 2.
Einen Grund, dagegen zu klagen, sehe ich jedenfalls nicht.
Dein AG mag zwar mies sein, das Zeugnis ist es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sehe ich genauso :rock: Das ist ein richtig gutes Zeugnis!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Für mich liest sich dass wie eine 3 "Befriedigend" und möchte es anfechten/ausbessern lassen.

Es liest sich eher wie eine Aneinanderreihung von typischen Textbausteinen. Lieblos und unpersönlich trifft es vielleicht ganz gut. Aber notenmäßig gibt es nichts zu meckern oder zu beanstanden. Es ist mindestens ein "gut", also klar besser als "befriedigend" - weshalb eine (wie auch immer geartete) Anfechtung weder sinnvoll noch aussichtsreich ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)


Schwierig zu beurteilen.

Ich habe Probleme mit dem vorletzten Satz. Hier wird in keiner Weise gesagt, warum die Beendigung einvernehmlich war. Es kann betriebs-, personen- oder gar verhaltensbedingte Gründe dahinter stehen. Ohne Begründung könnte ein potentieller Arbeitgeber annehmen, dass es sich gar um einen verhaltensbedingten handeln könnte und das ist naturgemäß schlecht.

Hier ein Artikel der näher in diese Problematik eingeht:

https://www.arbeitsvertrag.org/arbeitszeugnis-aufhebungsvertrag/

Das ganze wird aber durch die Dankesformel vielleicht auch kompensiert, da laut BAG der AN auf eine solche gar keinen Anspruch haben. Dieses Thema wird aber in der Fachwelt sehr konträr gesehen, viele gehen davon aus, dass diese Entscheidung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (aus grundrechtlicher Sicht hat sich das BAG damit nicht befasst, sondern hatte die Sache nur unter dem Gesichtspunkt einfachrechtlicher Gesetze gesehen), einige Landesarbeitsgerichte meinen, dass einer Zeugnisnote Gut ein solcher Schlusssatz doch erforderlich sein soll.

Hierzu auch

https://www.hensche.de/Zeugnis_Danksagung_kein_Anspruch_auf_Zeugnis_mit_Danksagung_BAG_9AZR227-11.html

In dem folgenden Urteil wird ein solcher Anspruch aber als notwendig angesehen, weil ein Zeugnis der Note Gut vorliegt und der Arbeitgeber im Zeugnis das gegenseitige Einvernehmen nicht konkretisiert hatte. Offenbar soll aus Sicht des LAG die Dankesformel das kompensieren können. Revision wurde gegen diese einzelfallspezifische Rechtsprechung wohl nicht eingelegt.

https://www.hensche.de/Zeugnis_Anspruch_auf_Dankes-_und_Bedauernsformel_im_Arbeitszeugnis_LAG_Duesseldorf_12Sa974-10-u.html

Ob man eine Konkretisierung des einvernehmlichen Grundes auf dem Rechtsweg erreichen kann, dürfte daher fraglich sein. Aber es schadet vermutlich nicht, den AG darum zu bitten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen