Arbeitszeugnis | Bewertung | Bevorstehender Rechtsstreit

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Phuka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitszeugnis | Bewertung | Bevorstehender Rechtsstreit

Liebe Community,

ich bräuchte bitte einmal eine grobe Einschätzung von folgendem Passus in einem Praktikumszeugnis. Das Praktikum erfolgte in einem Zeitraum von zwei Monaten. Die Einrichtungsleiterin empfindet diesen Beurteilungszeitraum als zu kurz, um ein vollständiges Zeugnis ausstellen zu können. :-( Meiner Ansicht nach Quatsch. Wir stehen hier kurz vor einer Anklage, weil sich dahingehend auch noch andere "Rechtsbrüche" ergeben haben. Zeugnis wurde Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt sowie weitere "Unannehmlichkeiten". :-( Leider.

[...] "Herr H. hatte Freude im Umgang mit den Kindern und einen guten Kontakt zu ihnen. Seine offene, ruhige und freundliche Art ermöglichte ihm einen schnellen Kontakt zu den Kindern und Beschäftigten im Haus. Er war stets interessiert und hinterfragte Prozesse und Aufgaben im Kitabereich. Zudem übernahm er gern kleinere Aufgaben selbstständig. Er verfügt über eine gute Auffassungsgabe und kam mit den gestellten Aufgaben gut zurecht. Seine Leistungen waren stets gut und er war jederzeit freundlich und hilfsbereit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Beschäftigten war voll zufriedenstellend. Aufgrund der kurzen Verweildauer ist eine umfangreichere Beurteilung leider nicht möglich. Wir bedanken uns jedoch für die Zusammenarbeit und wünschen Herrn H. für die Zukunft alles Gute."
[...]

Ich danke schon einmal ganz, ganz herzlich für Ihre Unterstützung
Mit den besten Grüßen

-- Editier von Phuka am 14.08.2017 09:41

-- Editier von Phuka am 14.08.2017 09:43

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11 Antworten
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#2
 Von 
Phuka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank! Dennoch handelt es sich um kein Schülerpraktikum und überdies um kein Praktikum innerhalb der Ausbildung. Demzufolge ist die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses Pflicht. Pflichtpraktika oder Praktika im öffentlichen Dienst/Stiftung usw. erstrecken sich oftmals über einen Zeitraum von knapp drei Monaten. Einen eklatanten Bewertungsunterschied stellt der fehlende Monat meiner Meinung nach nicht. Ich stütze mich hier auf folgende Paragraphen:

§§ 630 BGB (allgemein für Arbeitnehmer),
73 HGB (für kaufmännische Angestellte),
133 GewO (für gewerbliche Arbeitnehmer) und
8 BbiG (für Auszubildende).

Das Praktikumszeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Praktikanten.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Hier sind einige erfahrene Personaler und Betriebsräte unterwegs, glaub es mir mal.

Im Prinzip muss ein Zeugnis zwar wohlwollend sein (das Glas ist halb voll, nicht das Glas ist halb leer), aber auch der Wahrheit entsprechen. Und bei einer Arbeitsstelle, die man nur zwei Monate inne hatte, kann es nur ein Llückenzeugnis sein, was sonst? Bei allem anderen schrillen zumindest bei mir alle, wirklich alle Alarmglocken.

Und das war kein Praktikum, was Du da gemacht hast, es war Arbeit. Wenn man schon so fit ist in diesen Sachen, dann sollte man zumindest auch diesen Teil des Arbeitsrechts beherrschen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Phuka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

:-( Ich habe mich google bedient und erst einmal recherchiert, bevor ich in einem Forum Fragen stelle und anderen Menschen unnötig die Zeit stehle. Mache ich immer so! :-) (Und arbeite selbst in anderen Foren als aktive Nutzerin) Deshalb bin ich noch lange nicht fit. Und selbstverständlich sollte ein Zeugnis der Wahrheit entsprechen. Nichts anderes ist mein Wunsch. Aber bspw. der Passus

"Wir bedanken uns jedoch für die Zusammenarbeit und wünschen Herrn H. für die Zukunft alles Gute."

Quelle: https://www.karriereakademie.de/karriereblog/zeugnisdeutsch-arbeitszeugnisse-fuer-fachkraefte-zukunftswuensche

Entspricht im Zeugniscode der Note 4, "ausreichend". Im Übrigen ist dies nicht mein Zeugnis, sondern das eines Schützlings. Habe aber selbst immer gute Zeugnisse bekommen und kenne mich deshalb ein klein wenig aus. Mehr aber auch nicht, weshalb ich wirklich nach "Expert*innenmeinungen" suche.

-- Editiert von Phuka am 14.08.2017 11:04

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#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Du möchtest eine Bewertung zu einem Zeugnis, stellst aber nicht das gesamte Zeugnis ein. Das wird schwierig. Es kann dir so keiner sagen, ob relevante Sachen fehlen. Mir persönlich fehlt hier die Aufgabenbeschreibung.

Den Teil:

Zitat:
Das Praktikumszeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Praktikanten.


Kann dir hier keiner bewerten, weil entweder der Passus im Zeugnis fehlt, oder du den relevanten Teil dafür hier nicht eingestellt hast. Daher wäre es sinnvoll etwas mehr vom Zeugnistext einzustellen.

Der eingestellte Passus klingt für mich nach einem ganz normalen Praktikum in einer Kita mit einem Praktikanten der keinen überragenden Eindruck hinterlassen hat. Also im 3er Bereich mit Tendenz zur 4. Aber wie gesagt, ohne den Rest ist das eigentlich nicht zu bewerten.

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#6
 Von 
Phuka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke! :-) Ja, ich hatte das gesamte Zeugnis nicht eingestellt, weil es grundsätzlich die Form, welche den gesetzlichen Grundlagen entspricht, enthielt. Der Text, den ich eingestellt habe, ist wirklich das, was die Beurteilung des Mitarbeiters entspricht. Alles andere umfasst Infos zur Einrichtung, Träger, Zeitraum usw. Bin beim Durchlesen der "persönlichen Beurteilung" aber auf ähnliches Fazit wie Sie gekommen. :-( Danke noch einmal für die Rückmeldung.

Hier der Rest:

"Herr H, geb. XX.XX.XXX absolvierte im Zeitraum xyz ein freiwilliges Praktikum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden in unserer Kita XYZ."

Infos über das Haus/Träger usw.

"Herr H. war überwiegend im Elementarbereich in verschiedenen Diensten eingesetzt. Er erhielt einen Einblick in das Berufsfeld des Erziehers, den Tagesablauf und die Arbeitsabläufe in einer Kita. Er unterstützte auch übergreifend in den Bereichen, in denen die jüngeren Kinder betreut werden."

Danach der Passus, den ich als Eingangstext eingestellt habe

Herr H. hatte Freude im Umgang mit den Kindern und einen guten Kontakt zu ihnen. Seine offene, ruhige und freundliche Art ermöglichte ihm einen schnellen Kontakt zu den Kindern und Beschäftigten im Haus. Er war stets interessiert und hinterfragte Prozesse und Aufgaben im Kitabereich. Zudem übernahm er gern kleinere Aufgaben selbstständig. Er verfügt über eine gute Auffassungsgabe und kam mit den gestellten Aufgaben gut zurecht. Seine Leistungen waren stets gut und er war jederzeit freundlich und hilfsbereit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Beschäftigten war voll zufriedenstellend. Aufgrund der kurzen Verweildauer ist eine umfangreichere Beurteilung leider nicht möglich. Wir bedanken uns jedoch für die Zusammenarbeit und wünschen Herrn H. für die Zukunft alles Gute.


-- Editiert von Phuka am 14.08.2017 11:49

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wenn das Zeugnis der Wahrheit entspricht, dann ist das eine 3 bis 4. Aber wozu die Aufregung und die Androhung einer Klage?
Das Zeugnis ist wohlwollend formuliert in einer Weise die das halb leere Glas erkennen lässt. Alles in bester Ordnung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Phuka, ich verstehe die Aufregung nicht, wirklich nicht. Da hat jemand 2 Monate wo auch immer gearbeitet. Er hat einLückenzeugnis bekommen, anders geht es ja nicht. Was er alles hätte tun können, wenn er denn länger dabei gewesen wäre, das kann doch niemand sagen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Phuka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

:-( Problem? Mein Schützling wurde lediglich als Arbeitskraft verwand, weil es in der Urlaubszeit wenig Personal gab. Darüber hinaus gab es Mobbing, wogegen er sich zur Wehr gesetzt hat. Darüber hinaus wurde er in keinster Weise in das Berufsfeld eingeführt, sondern hat Bäume gepflanzt, Dach repariert usw. und das umsonst. Kein Problem, in seinem bisherigen Berufsfeld kann er nicht arbeiten, weshalb er nach Alternativen geschaut hat. Ihm seine wirklich gute Arbeit (im Hinblick auch auf die Mobbingereignisse, die die Leiterin nicht lösen wollte) mit einem solchen Zeugnis zu quittieren, ist schreiend ungerecht.

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#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Phuka):
Ihm seine wirklich gute Arbeit


Wieso auf einmal gut? Er hat doch deinen eigenen Angaben nach Fachfremd gearbeitet. Wie soll die Leiterin das beurteilen?

Und "er erhielt einen Einblick" trifft es doch ganz gut.

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#11
 Von 
Phuka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Also langsam verstehe ich hier einige Beiträge nicht mehr. Ich persönlich habe mindestens 7 verschiedene Praktika in meinem Leben absolviert, wo ich ebenfalls "fachfremd" war. In allen Fällen habe ich ein wohlwollendes, nicht immer ein "Einser-Zeugnis" bekommen, aber eben meinen Leistungen entsprechend. Ich kann doch in zwei/drei Monaten eine Beurteilung verlangen (war auch in meinen Fällen so). Zumal diese Praktika oftmals unentgeltlich sind und der "Lohn" hier einzig und allein das Zeugnis ist, was einem Türen öffnet. Wie soll sich ein Mensch wieder in das Arbeitsleben integrieren, wenn er so demotiviert wird, obwohl eigentlich hochmotiviert. :-( Und dann schreien wieder alle, dass man sich nicht genügend angestrengt hätte...

-- Editiert von Phuka am 14.08.2017 12:39

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