Hallo, vor 4 Wochen hatte ich von einem potenziellem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zugesendet bekommen. Die letzten Fragen und Einigungen schlossen wir einige Tage später ab. Da ich noch ein anderes Vorstellungsgespräch wahrnehmen wollte, trat ich an den AG ehrlich heran und fragte ihn, ob das in Ordnung sei, wenn ich meine Antwort ihm in ca. 4 wochen mitteile, da ich das Gespräch gern wahrnehmen wollte. Er willigte ein, versicherte mir keine weiteren Interessenten einzuladen da sie mich "unbedingt wollten". Dann am Stichtag wo ich mich melden sollte um meine Entscheidung mitzuteilen, rief mich die Firma an der Arbeit an und nahm ihr Angebot zurück weil sie nun schon jemand anderen fest eingestellt hatten. Grund war aus Zeitdruck. Man informierte mich vorher nicht, oder fragte mich wie nun der Stand der Dinge sei. Man sagte mir vorher dass sie gern auf mich warten, da sie gern mich wollten und hofften mich für sie dann final zu entscheiden.
Da ich diesen Vertrag schon sicher in der Tasche hatte, sagte ich andere Vakanzen ab und wollte dieser Firma am Stichtag nach mein Arbeit fest Zusagen. Telefonisch und auch per Brief bat man mich nun akribisch den vertrag zu vernichten. Daher nun meine frage: welche Rechte hätte ich? Habe ich überhaupt welche? Der Vertrag war von beiden beteiligten nicht unterschrieben. Jedoch durch die Zusage (die ich auch schriftlich habe), mir die Zeit zu gewähren, sagte ich anderen Stellen ab und stehe nun leer da.
Vielen Dank im Voraus!
Arbeitsvertrag zurückgezogen nach schriftlicher Zusicherung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatJedoch durch die Zusage (die ich auch schriftlich habe), :
Genauer Wortlaut?
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" ist ein alter, weiser Spruch.
Ich bin jedoch gespannt auf die Antwort zu Harrys Frage.
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/// ... ob das in Ordnung sei, wenn ich meine Antwort ihm in ca. 4 wochen mitteile,...
M.a.W: dein OK stand noch aus. Ohne OK kein AV.
Es mag sein, dass die andere Partei 'dich wollte' usw. - aber du hast gezögert und gezockt und die Zeit hat gegen dich gespielt.
Anmerkung: es fällt leicht, mit dem Finger auf den anderen zu zeigen, aber das eigene Tun oder Lassen ist durchaus relevant.
Ein Vertrag kommt (auch formlos) durch zwei korrespondierende Willenserklärungen zustande. Dies sollte hier nach dem Willen der Parteien schriftlich erfolgen. Unterschrieben hat niemand. Dadurch stellt sich nur die Frage, ob sich etwas anderes daraus ergibt, dass der Bewerber eine Bedenkzeit haben wollte. Wenn das Einräumen der Bedenkzeit gleichzeitig den Verzicht auf eine Stellenbestzung durch eine dritte Person beinhaltete, könnte man darüber nachdenken. Scheint aber nicht der Fall zu sein. Von einem bedingungslosen Offenhalten der Stelle für einen Interessenten lese ich nichts. Ich lese es eher so, dass man, wenn denn die Stelle nach 4 Wochen noch nicht anderweitig besetzt ist, man auf ihn zurückkommen würde.
wirdwerden
Erst einmal Danke für die Antworten!
Der genaue Wortlaut der Mail ist wie folgt: "Ich habe mit Herrn xyz Rücksprache gehalten und kann Ihnen einen Kompromiss anbieten.
Wenn Sie zum 01.07.2017 anfangen könnten, wären wir gerne bereit, unser Angebot bis zur ersten Juniwoche für Sie aufrecht zu erhalten."
Das man keine weiteren Gespräche mehr führen wird, haben sie mir jedoch nur telefonisch bestätigt, nicht schriftlich. Daher hatte ich mich darauf verlassen und hatte andere Stellenangebote abgesagt. Ist dann einfach Pech?
/// ... wären wir gerne bereit, ...
Das ist wohl der Pferdefuß, das Hintertürchen, - wie man will; Bereitschaft ausgedrückt als Möglichkeit, Konjunktiv optionalis.
Jedenfalls keine Zusage, scheint mir.
Da gibt es eine schriftliche Zusicherung das man bereit ist zu warten.
Jedoch keine Zusicherung das man den Job tatsächlich erhält.
Insofern fällt das dann leider unter "Pech gehabt".
und vorallem:ZitatDas ist wohl der Pferdefuß, das Hintertürchen, :
ZitatWenn :
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