Arbeitsvertrag kommt nicht zustande

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb377983-24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitsvertrag kommt nicht zustande

Guten Morgen,

ich war über die Leiharbeit in einem großen Industriebetrieb ( Firma A ) beschäftigt in der Logistik.
Anfang 2016 wurde eine Firma ( Firma B ) ausgewählt, welche später über einen Werkvertrag die Logistik übernehmen sollte.

Ich bewarb mich bei Firma B und hatte mehrere Gespräche mit dem Geschäftsführer sowie Standortleiter im August 2016.
Zu diesem Zeitpunkt einigten wir uns auch mit Handschlag auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis. Mittlerweile lernte ich meine zukünftigen Kollegen kennen, lernte sie an und wurde von der Firma B sogar zur Weihnachtsfeier eingeladen.

Da sich der Komplette Umstellungsprozess noch etwas in die länge zog und wir vereinbart hatte, dass ich übernommen werden sollte sowie die Firma das offizielle Ok bekommt selbstständig zu arbeiten, zweifelte ich nie an einem Arbeitsvertrag.

Der Standortleiter der Firma B versicherte mir zudem im laufe des Jahres mehrfach, dass ich mir keine Sorgen machen müsste und alles klar geht. Auf drängen des Betriebsrates der Firma A bekam ich meinen nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag von Firma B im Februar 2017 in dem alle vereinbarten Rahmenbedingungen festgehalten waren zur Durchsicht und Prüfung.

Im Mai 2017 bekam ich dann von einer Firma C ein Vertragsangebot für eine unbefristete Festanstellung. Da mir mein derzeitiger Arbeitsplatz allerdings gefiel, suchte ich das Gespräch mit dem Geschäftsführer von Firma B und verhandelte noch einmal mit Ihm ein besseres Vertragsangebot und sagte darauf hin Firma C ab. Im Juli wechselte der Geschäftsführer in einen anderen Bereich der Firma und ein neuer Geschäftsführer übernahm für Ihn.

Am 01.08.2017 wurde ich dann zum 30.08.2017 von Firma A abgemeldet als Zeitarbeiter, da Firma B ab September oder Oktober die Logistik übernehmen sollte. Am nächsten Tag suchte ich wiederum das Gespräch mit Firma B um zu klären wann ich anfangen kann und wann ich meinen Vertrag bei meiner Zeitarbeitsfirma kündigen muss. Ich bekam einen Termin am 18.08.2017 in dem mir mitgeteilt wurde, dass kein Budget für Neueinstellungen da seien und man mich nicht Einstellen kann.

Nur eine Woche später fing ein neuer Mitarbeiter zu deutlich günstigeren Konditionen bei Firma B an.

Habe ich die Möglichkeit Schadensersatz und Schmerzensgeld von Firma B zu fordern da ein Arbeitsverhältnis mündlich geschlossen wurde und schriftlich ( auch wenn nicht unterschrieben ) bestätigt wurde? Zur Zeit bin ich krank geschrieben wegen F32.9 G , Z56 G und G47.9 G seit Anfang des Monats und würde ab dem 01.10.2017 arbeitssuchend sein.

Vielen Dank im Vorraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// ... einigten wir uns auch mit Handschlag auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis

Damit könnte ein AV zustande gekommen sein.
Aber um das genauer zu klären, wirst du wohl einen RA benötigen. Die These kann ja nur lauten, dass es längst einen AV gibt und dass der besteht und fortbesteht.
Aber Schadensersatz und gar Schmerzensgeld? Da sehe ich eher schwarz.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb377983-24):
Zu diesem Zeitpunkt einigten wir uns auch mit Handschlag auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis.


Das könnte man auch als Absichtserklärung verstanden wissen, weil ja die Vertragsdetails noch nicht fixiert wurden. Du selbst schreibst ja von Nachverhandlungen, die von Dir ausgingen. Das ist ein starker Hinweis, dass es eben doch noch keinen Arbeitsvertrag gibt.
Üm überhaupt etwas zu erreichen, müsstest Du das Gegenteil beweisen.

Vielleicht haben Dir die Nachverhandlungen den neuen Job verbaut, eben weil ein anderer Mitarbeiter zu vermutlich günstigeren Konditionen die Arbeit jetzt erbringt.

Für Schmerzensgeld sehe ich überhaupt keinen Ansatz und selbst für Schadenersatz ist die Ausgangslage wegen der geringen Beweiskraft mehr als ungünstig.

Du hast auf mündliche Absichtserklärungen vertraut, ohne Nägel mit Köppen (den Arbeitsvertrag) zu machen.
Ohne schriftlichen Vertrag hätte ich lieber den Spatz in der Hand (Job bei Firma C) gewählt.

Berry

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von fb377983-24):
Zu diesem Zeitpunkt einigten wir uns auch mit Handschlag auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis.

Genauer Inhalt dieser Vereinbarung?
Den Vorgang könnte man wie genau beweisen?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb377983-24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke erst einmal für die beiden Kommentare.

Ich sollte eigentlich meine Arbeit schon am Anfang des Jahres 2017 aufnehmen wenn es nach der Firma B gegangen wäre. Allerdings einigten sich Firma A und Firma B darauf die Mitarbeiter erst an Firma B abzugeben, wenn es sichergestellt ist das Firma B alle Arbeiten eigenständig ausführen kann. Da aber niemand wusste wann dieser Zeitpunkt sein wird, konnte Firma B noch keinen Vertrag mit einem Startdatum ausstellen.

Die mündliche Zusage war allerdings klar kommuniziert worden und deswegen wurde mir auch der nicht unterschriebene Arbeitsvertrag ausgehändigt. Ich wurde sogar im Urlaubsplan von Firma B eingetragen.

Nach meinem Kenntnisstand können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden, wenn alle Rahmenbedingen klar definiert sind. Da in meinem Arbeitsvertrag alles schriftlich definiert ist bis auf das Startdatum ( welches eigentlich auch mündlich definiert war und zwar zum Übernahmestart von Firma B bei Firma A ) sollte dies doch ausreichen oder nicht?

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#5
 Von 
fb377983-24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb377983-24):
Zu diesem Zeitpunkt einigten wir uns auch mit Handschlag auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis.

Genauer Inhalt dieser Vereinbarung?
Den Vorgang könnte man wie genau beweisen?


Inhalt dieser Vereinbarung war ganz klar die Arbeitsaufnahme bei Firma B nach Übernahme der Logistik von Firma A. Zu beweisen durch den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag und dem Standortleiter von Firma B der auch beim Gespräch anwesend war.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von fb377983-24):
Zu beweisen durch den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag

Ist das dein Ernst???



Ich vermute mal, das man den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag auch nicht unterschrieben an den potentiellen Arbeitgeber zurückgesendet hat?



Zitat (von fb377983-24):
und dem Standortleiter von Firma B

Zum einen muss der gar nichts beweisen, sondern Du.
Zum anderen dürfte der erfahrungsgemäß zu 99% einen andere Erinnerung an die Vereinbarung haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb377983-24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb377983-24):
Zu beweisen durch den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag

Ist das dein Ernst???



Ich vermute mal, das man den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag auch nicht unterschrieben an den potentiellen Arbeitgeber zurückgesendet hat?



Zitat (von fb377983-24):
und dem Standortleiter von Firma B

Zum einen muss der gar nichts beweisen, sondern Du.
Zum anderen dürfte der erfahrungsgemäß zu 99% einen andere Erinnerung an die Vereinbarung haben.[/quote
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb377983-24):
Zu beweisen durch den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag

Ist das dein Ernst???



Ich vermute mal, das man den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag auch nicht unterschrieben an den potentiellen Arbeitgeber zurückgesendet hat?




Zitat (von fb377983-24):
und dem Standortleiter von Firma B

Zum einen muss der gar nichts beweisen, sondern Du.
Zum anderen dürfte der erfahrungsgemäß zu 99% einen andere Erinnerung an die Vereinbarung haben.
Der Arbeitsvertrag kam per E-Mail. Mir geht es lediglich darum, dass ein Arbeitsverhältnis eben auch zustande kommt ohne Unterschrift und Arbeitsvertrag, man es eben aber beweisen muss. Der nicht unterschriebene Arbeitsvertrag soll lediglich zum Beweis helfen da dort alle Rahmenbedingungen festgeschrieben sind die vereinbart wurden.

Aber Anscheinend ist das wieder einmal etwas das zwar theoretisch richtig ist aber man eh nicht genügend beweisen kann und der Arbeitgeber machen kann was er möchte. So langsam verliert man da wirklich das Vertrauen in die Rechte des kleinen Mannes..

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von fb377983-24):
Mir geht es lediglich darum, dass ein Arbeitsverhältnis eben auch zustande kommt ohne Unterschrift und Arbeitsvertrag, man es eben aber beweisen muss.

Korrekt.

Und da sehe ich derzeit gar keinen Beweis.




Zitat (von fb377983-24):
Der nicht unterschriebene Arbeitsvertrag soll lediglich zum Beweis helfen da dort alle Rahmenbedingungen festgeschrieben sind die vereinbart wurden.

Das Problem:
Der Vertrag beweist rein gar nichts was die angeblichen Absprachen angeht und schon gar nicht beweist er einen Vertragsschluss. Im Gegenteil ist das meist ein starkes Indiz dafür, das es noch gar keinen Vetragschluss gab.
Der Vertrag ist somit ein Angebot, zu welchen Konditionen man sich vorstellen könnte zu dem Zeitpunkt mit Dir einen Vertrag abzuschließen. Deshalb ist er auch noch nicht unterschrieben.

Und das Gespräch, da ging es nur darum, das man Dir genau dieses - ein unverbindliches Angebot - zukommen lassen wollte, nicht darum schon einen Vertrag abzuschließen.

Und da Du den Vertrag nicht unterschrieben zurückgesendet hast, hast Du dieses Angebot nicht angenommen.

Und selbst wenn Du es angenommen hättest, es fehlt noch die Annahme durch den potentiellen Arbeitgeber.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat:
Und da Du den Vertrag nicht unterschrieben zurückgesendet hast, hast Du dieses Angebot nicht angenommen.
Und als Beweis dessen können die Nachverhandlungen gelten.

Schmerzensgeldanspruch sehe ich auch keinen, Ihre Beschwerden sind eher als Larifaridiagnosen zu bewerten.... Nicht näher bezeichnete Schlafstörungen, nicht weiter bezeichnete depressive Episode, womöglich ausgelöst durch berufliche Sorgen... damit können Sie keine Enten schießen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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