Arbeitsvertrag annehmen auch mit 4 Monaten Pause?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nina Nicole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag annehmen auch mit 4 Monaten Pause?

Hallo alle zusammen,

folgender Sachverhalt.

Mein Mann gelernter Koch hat vor ca 4 Jahren wegen damaliger Betriebsaufgabe das Arbeitsfeld gewechselt und ist seither auf dem Bau als Montagehelfer tätig. Jetzt ist es soweit das der derzeitige Arbeitgeber in Rente gehen möchte. Mein Mann hat sich schon auf die Suche gemacht und wieder eine tolle Stelle in seinem Lehrberuf gefunden. Einziges Manko, von November bis Februar wäre er NICHT angestellt. Das Arbeitsverhältnis würde am 1 März wieder weitergehen. Und das jedes Jahr. Ist es sinnvoll das Angebot anzunehmen? Was macht man in den 4 Monaten über den Winter wo nicht gerade viele einstellen? Zeitarbeit? Bekommt man die so einfach? Wir sind gerade etwas unschlüssig da wir Angst haben das er in den 4 Monaten kein Einkommen hat. Wir sind eine Familie mit 2 Kindern da überlegt man es sich lieber 2 mal.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen
Ganz liebe Grüße
Nina Nicole

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Nina Nicole):
Ist es sinnvoll das Angebot anzunehmen?


Muss man vor dem Hintergrund selbst entscheiden:

Zitat (von Nina Nicole):
Jetzt ist es soweit das der derzeitige Arbeitgeber in Rente gehen möchte.


Zitat (von Nina Nicole):
Einziges Manko, von November bis Februar wäre er NICHT angestellt. Das Arbeitsverhältnis würde am 1 März wieder weitergehen. Und das jedes Jahr.

Zitat (von Nina Nicole):
Was macht man in den 4 Monaten über den Winter wo nicht gerade viele einstellen?


Evtl. ALG1

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Besser 8 Monate Geld als 8 Monate ALG ... wäre meine Auffassung.

Und man kann in den 8 Monaten ja weiter suchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nun dürfte es auch doch recht viele saisonale Jobs für Köche angesichts der Vorweihnachtszeit geben. Hier sollte darauf geachtet werden, dass Ihr Mann in der beschäftigungslosen Zeit einen anderen Job machen darf.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nina Nicole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für Eure prompte Reaktion.

Bei ALG1 ist es ja so (soweit mir bekannt ist) Das man erst 12 Monate voll einzahlen muss bevor Anspruch besteht. Das mag für das erste Jahr vielleicht klappen, danach hat er dann ja aber nur 8 Monate. Also wäre das Problem nur vertagt und nicht beseitigt.

Weitersuchen ist klar, ich wollte nur mal genauer wissen wie das so abläuft.
Meldet man sich dann erst 3 Monate vor Ende beim A-Amt und geht soweit man nicht vermittelt wurde oder eben sonst noch nichts gefunden hat zu einer Zeitarbeit?

Wie schon erwähnt ist der Job Klasse, nur eben jedes Jahr die 4 Monate.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du, das läuft etwas anders. Der Mann wird ja seinen Anspruch in der 4-monatigen Pause nicht voll verbrauchen, und auch wiederum neue Anwartschaften nach den vier Monaten aufbauen. Er sollte sich umfassend bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Und noch ein Tipp. In den acht Monaten Arbeit erwirbt er ja auch Urlaubsansprüche. Vielleicht könnte er die an die Tätigkeit "ranhängen."

wirdwerden

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Nina Nicole):
Bei ALG1 ist es ja so (soweit mir bekannt ist) Das man erst 12 Monate voll einzahlen muss bevor Anspruch besteht. Das mag für das erste Jahr vielleicht klappen, danach hat er dann ja aber nur 8 Monate. Also wäre das Problem nur vertagt und nicht beseitigt.


Für das 1. Jahr dürften diese Voraussetzungen ziemlich sicher erfüllt sein, weil schlicht Ihr Mann ja derzeit anderweitig beschäftigt ist und demgemäß ja kein Leerlauf sich ergibt. Im Übrigen würde durch die erste "Pause" ja auch nicht der ALG1 Anspruch vollständig aufgebracht werden. Vermutlich würde man daher auch über längere Zeiträume hinweg kommen. Besser kann man das aber hier evtl. im Unterforum Sozialrecht erfragen.

Zitat (von Nina Nicole):
Meldet man sich dann erst 3 Monate vor Ende beim A-Amt und geht soweit man nicht vermittelt wurde oder eben sonst noch nichts gefunden hat zu einer Zeitarbeit?


Bei einem befristeten Vertrag muss man sich spätestens drei Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden. Und ob man einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma annimmt, bleibt einem selbst überlassen. Man muss halt nur aufpassen, dass man im Hinblick auf die Arbeitsagentur alle Pflichten erfüllt.

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#7
 Von 
Nina Nicole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank an alle :)

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