Mal angenommen ein Mitarbeiter eines großen Konzern hat aktuell einen befristeten 2 Jahres Vertrag.
Nun hat der MA von seinem Chef bereits die mündliche Zusage das der Vertrag zum Ablauf der zwei Jahre in einen UNbefristeten Vertrag umgewandelt wird (Entfristung)
Außerdem wurde in der Zwischenzeit allen Kollegen im Team schriftlich per Mail mitgeteilt das der besagte Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Sind diese beiden zusagen bereits verbindlich?
Arbeitsvertrag (umwandlung in unbefr. Vertrag) zustande gekommen?
6. März 2017
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Frage vom 6. März 2017 | 17:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag (umwandlung in unbefr. Vertrag) zustande gekommen?
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#1
Antwort vom 6. März 2017 | 18:10
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Nein, auf mündliche Zusagen und Absichtserklärungen von ggf. dazu nicht befugten Personen sollte man nicht bauen. Erst wenn der neue Vertrag oder der Änderungsvertrag unterschrieben wurde, ist man auf der sicheren Seite.
#2
Antwort vom 6. März 2017 | 18:18
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Chefs sind ja doch recht oft befugt, derartige Aussagen zu treffen
Ich denke, man kann ihn hier sehr gut auf die unbefristete Anstellung festnageln.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. März 2017 | 08:55
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatgroßen Konzern :
Hier gibt es oft sehr viele Chefs und die Personalabteilung.
#4
Antwort vom 7. März 2017 | 09:25
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Zitat:Zitatgroßen Konzern :
Hier gibt es oft sehr viele Chefs und die Personalabteilung.
Korrekt, gerade ich großen Konzernen sind Chefs auf der unteren und mittleren Ebene oft eben gerade keine leitenden Angestellten und haben keine Befugnis, autonom Personalentscheidungen zu treffen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
Allerdings würde ich stark davon ausgehen dass ein Chef, bevor er dies dem Betroffenen zusagt und der Abteilung schriftlich kommuniziert, entweder die offizielle Zusage auf dem Dienstweg bereits erhalten hat oder entsprechende Vollmachten besitzt. Ergo kann man sich als Betroffener wohl zurück lehnen. Und wenn es pressiert darf man seinen Chef ruhig fragen wann mit dem Schriftlichen zu rechnen ist, denn er sollte durchaus Verständnis haben dass man etwas in Händen halten möchte bevor man darauf verzichtet Alternativen zu suchen. Mit den meisten Chefs kann man erstaunlich offen reden.
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