Arbeitslosengeld 1 und Pflegender Angehöriger

3. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)
Arbeitslosengeld 1 und Pflegender Angehöriger

Hallo, ich bin seit kurzer Zeit pflegender Angehöriger und bekomme ALG 1. Ich stehe der Arbeitsagentur bzw. dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung. Sobald ich eine Stelle bzw. Vollzeitstelle vermittelt bekomme, werden sich andere Angehörige bzw. Pflegedienste um die weitere Pflege kümmern. Muss ich dies trotzdem der Agentur für Arbeit melden? Gibt es hier irgendwelche soziale Einschränkungen z.B Anrechnung zum Arbeitslosengeld etc. Ich erhalte keine Vergütung für die Pflege. Muss ich irgendetwas beachten? Was darf ich, was darf ich nicht? Es wäre schön, wenn ich eine hilfreiche Antwort bekäme.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Harley2013):
Ich stehe der Arbeitsagentur bzw. dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung. Sobald ich eine Stelle bzw. Vollzeitstelle vermittelt bekomme, werden sich andere Angehörige bzw. Pflegedienste um die weitere Pflege kümmern.


Dann steht einem Bezug von ALG1 auch nichts entgegen.

Zitat (von Harley2013):
Anrechnung zum Arbeitslosengeld etc. Ich erhalte keine Vergütung für die Pflege.


Nein kein Problem.

20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich war vor einiger Zeit beim VDK, welcher mir diesbezüglich dringend geraten hat, die Pflege der Arbeitsagentur zu melden, da die Tätigkeit ja auch bei der Pflegekasse sozialversicherungspflichtig ist und somit eine doppelte Anrechnung ausgeschlossen wird. Außerdem hat der VDK das bestätigt, was Retels schon geschrieben hat und sich hierzu auch auf ein BSG Urteil v. 12.12.1990 bezogen.
Heute habe ich meine Pflegetätigkeit persönlich der Agentur für Arbeit gemeldet und eine Bescheinigung meines Vaters überreicht,die besagt, dass ich die Pflege seit Januar 2017 ausübe und im Falle eines Arbeitsangebotes die Betreuung durch andere Angehörige bzw. durch Pflegedienst sichergestellt ist. In einem weiteren Schreiben habe ich dies bestätigt und beteuert, dass ich die Betreuung sofort aufgeben würde, wenn ich ein Arbeitsangebot erhalte. Der Sachbearbeiter hat sich diese Schreiben gar nicht erst durchgelesen, sondern mir nur erklärt, dass ich wegen der Pflegetätigkeit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Ich widersprach ihm, indem ich auf die beiden Schreiben hinwies. Außerdem habe ich dargelegt, dass ich von Januar bis März 2017 an einer ganztägigen beruflichen Fortbildung mit Praktikum teilgenommen habe und gleichzeitig die Betreuung meines Vaters durchgeführt habe. Weiterhin erklärte ich ihm, dass ich seit April 2017 in einem 450,-- Euro Job arbeiten würde (wird bereits beim ALG I angerechnet) und eine Option auf mehr Stunden hätte. Dies alles müsste doch schon zur Genüge zeigen, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Letztendlich meinte er nur, dass ich diesen Sachverhalt mit meinem Arbeitsvermittler besprechen solle. Ich bekäme einen Termin zugeschickt. Danach würde eine Entscheidung gefällt.
Nun habe ich große Bedenken, wie ich dem Arbeitsvermittler gegenüber treten soll. Was kann bei diesem Termin auf mich zukommen? Da ich die Pflegetätigkeit aus Unwissenheit erst sehr spät gemeldet habe, mache ich mir nun Sorgen. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

38x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde auf das verweisen, was schriftlich vorliegt. Falls ein Aufhebungsbescheid kommen sollte, Widerspruch.

0x Hilfreiche Antwort

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