Arbeit in der Elternzeit

23. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go450417-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit in der Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

Ich bin in der Elternzeit und habe einen Teilzeitjob bei einem anderen AG mit 21 Std. die Woche, um das Haushaltsgeld noch etwas aufzubessern hab ich noch eine 450 Euro Stelle im Bürger- /Altenheim angenommen (alles mit Haupt.AG geregelt).
Im Bürgerheim sollte ich lt. Absprache die verbleibenden 9 Std. arbeiten. Nun ist es aber so das die dies monatlich aufrechnen und ich nun eine Woche 5x3.15 Std zu den 21 Std arbeite und die nächste Woche nur die 21 Std. von der Teilzeitstelle. Ist dies erlaubt? Überall findet man nur strickte Wochenstunden aber nicht ob diese wüst über den Monat verteilt sein dürfen.

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

... es dürfte auf den Durchschnitt hinauslaufen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen