Angeklagt wegen Unfall mit Personenschaden

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb388793-37
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeklagt wegen Unfall mit Personenschaden

Guten Abend,
ich habe mal eine Frage zu einem Vorfall der sich vor kurzem ereignet hat.

Vorfall:
Ich habe ca 80 Meter von einem Haus weg auf der öffentlichen Straße eine Person obsaviert. Dieses ging ca 5 bis 7 Stunden. Irgendwann nach ein paar Stunden sah ich eine mir nicht bekannt Person auf meinen PKW zu laufen direkt auf meine Fahrertüre. Da mir die Person sehr Aggresiv vorkam habe ich mich entschlossen mein Fahrzeug zu starten und los zu fahren. Als der fremde dieses bemerkte schlug er mir mehrere Dällen in die Seite des Fahrzeugs.

als ich ca 20 Meter gefahren bin stürmte eine Bekannte Person wo ich observierte auf die Straße ( ich betone seitlich auf die Fahrertüre nicht vor dem Auto ) Trotz das ich fuhr steuerte er immer weiter auf mein Auto zu und ich dachte er wolle auch dagegen treten oder schlagen, ich machte sogar noch einen schwenker nach rechts von ihm weg trotzdem ging er weiter aufs Auto zu bis er es traf.. Man konne am PKW von seinem Knie eine dicke Dälle so wie einen Handabdruck seitlich auf der Motorhaube sehen. Er gab bei der Polizei an das ich ihn angefahren habe, und die Polizei klagt mich jetzt an wegen Unfall mit Personenschaden. Polzei sagt ich muss immer zum anhalten bereit sein und ich hätte ihn vieleicht zu spät bemekrt.

Fakt ist aber das es sich um einen Fiat Ducato also Kleinbus handelt, er muss das Knie nach oben gezogen haben sonst würde es garnicht zu der Dälle passen und auserdem habe ich mich bedroht gefühlt. ich meine wer rechnet auch damit das jemand fremdes einfach auf ein Auto einschlägt. und ich habe ja sogar versucht dieser Person auszuweichen so das er nicht an das Auto kommt. Ausserdem hatte er wohl am Linken Knie eine Verletzung aber von diesem Knie bekam ich 3 Tage vorher ein Krankmeldung wegen angeblichem Sturz. ich habe gesehen wie er mir eindeutig gegen das Auto gesprungen ist. Die wollten mich beide daran hintern das ich fahre und da dieses gescheitert ist sind sie aufs auto los.

Würde gerne mal eure Meinungen hören, auch zu dem Thema Gefahr im Verzug.

vielen Dank

-- Editier von fb388793-37 am 10.01.2017 21:56

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ein guter Anwalt wäre jetzt angebracht.

Den hätte man schon längst einschalten sollen, dann hätte man eventuell gar nicht vor Gericht gemusst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

die Polizei klagt mich jetzt an wegen Unfall mit Personenschaden. Mit Sicherheit nicht, da das Anklagen der Staatsanwaltschaft vorbehalten ist. Anders formuliert: Sie sind NICHT angeklagt, aber es kann evtl. noch kommen.
dann hätte man eventuell gar nicht vor Gericht gemusst. Mußte er ja (bisher) auch nicht.
auch zu dem Thema Gefahr im Verzug. Sie sind Polizist? Oder was bitte haben Sie damit zu tun?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Anders formuliert: Sie sind NICHT angeklagt, aber es kann evtl. noch kommen.

Stimmt, ist uch möglich. Ich hatte es so aufgefasst, das da bereits vom Gericht ein entsprechendes Schreiben gekommen ist.

Dann sollte man einen guten Analt einschalten, damit man eventuell nicht vor Gericht muss.

Zumindest wenn man mit dem observieren Geld verdient, wäre das wohl zweckmäßig ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nun ja - ein Privatdetektiv, der simpelste Rechtsbegriffe wie Anzeige und Anklage verwechselt, kommt mir auch nicht sehr glaubwürdig vor...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb388793-37):
Ich habe ca 80 Meter von einem Haus weg auf der öffentlichen Straße eine Person obsaviert.

als ich ca 20 Meter gefahren bin stürmte eine Bekannte Person wo ich observierte auf die Straße

Ausserdem hatte er wohl am Linken Knie eine Verletzung aber von diesem Knie bekam ich 3 Tage vorher ein Krankmeldung wegen angeblichem Sturz.


Das liest sich für mich nicht nach Privatdetektiv. Eher nach einem Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer die Krankmeldung nicht abgekauft und ihn deshalb bei seinem Tun beobachtet hat.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Könnte passen - vielleicht verrät uns der TE das ja noch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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