Angeblicher Paypal-Betrug / Paypal setzt mich als Verkäufer ins Minus / Infoscore meldet sich nun

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MarkoC
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Angeblicher Paypal-Betrug / Paypal setzt mich als Verkäufer ins Minus / Infoscore meldet sich nun

Hallo,

ersteinmal möchte ich anmerken, dass ich diese Forum toll finde. Ich habe schon oft hier mitgelesen und tolle Tipps aufgeschnappt, die mir oft sehr geholfen haben.

1. Der Sachverhalt
Ich habe letztes Jahr im Juni Gutscheine als digitiale Ware über Paypal verkauft. Nachdem ich mit dem Käufer telefoniert hatte, haben wir uns auf die Zahlung per Paypal Friends entschieden. Der Käufer meinte, dass ich dadurch die Gebühren spare und es ja sicher ist, da er keinen Käuferschutzantrag stellen kann. Irgendwie klang das ganze gut und wir haben es dann so gemacht.

Er hat mir den Betrag XXX € an mein Paypal konnte als "Freund" gesendet und ich ihm nach dem Eingang des Geldes die Gutscheine als PDF auf die bei Paypal hinterlegte E-Mail-Adresse. Danach war ich erstmal glücklich. Das Geld habe ich sofort abgebucht.

Ca. 4 Wochen später wurde plötzlich genau wegen dieser Transaktion bei Paypal ein Fall eröffnet. Ich hatte die Nummer der Käufers noch und habe nachgehakt und gefragt was denn los sei. Er meinte nur, dass es ein Versehen wäre, er eigentlich einen anderen Kauf melden wollte und diesen Fall wieder schließt. An dieser Stelle wurde ich das erste mal skeptisch. Im Paypal Konto war der Name des Käufers angegeben und ich habe versucht eine Telefonnummer im Internet zu finden. Und tatsächlich ich Konto den Kontoeigentümer ausfindig machen und er erzählte mir Folgendes:

"Sein Paypal-Konto wurde übernommen/gehackt und in seinem Namen mehrere Käufe getätigt, die dann nachträglich als Lastschrift von seinem Girokonto abgebucht wurden. Er hat jede Lastschrift wiederrufen und bei Paypal die Fälle eröffnet."

Als nächstes hat Paypal in meinem Fall für den Käufer entschieden aufgrund der Tatsache, dass ich die "Friends"-Zahlungsmethode nicht hätte nutzen dürfen und damit Gebühren hinterzogen hätte. An diesem Punkt gebe ich zu, dass ich mich vielleicht hätte besser schlau machen müssen über diese Variante der Zahlung. Paypal sagte mir, dass es eine Kontoübernahme gab und sie diese nachvollziehen konnten. Danach wurde ich mit dem Betrag X ins Minus gesetzt und mehrfach aufgefordert, das Konto auszugleichen. Ich verneinte diese, erstattete Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs und sandte Paypal die Kopie der Anzeige zu. Auf meine Bittemir nachzuweisen, dass tatsächlich ein Betrug stattgefunden hat wurde mir bis heute nicht geantwortet. Mein Konto ist inzwischen dicht und ich kann auch nicht mehr die Konversation mit Paypal sehen.

Ich habe den Paypal-Eigentümer gebeten ebenfalls Anzeige zu erstatten, da er ja der Geschädigte ist. Dieser meinte allerdings nur, da er ja sein Geld wieder hat ist es ihm jetzt egal.

2. Übergabe an Infoscore Forderungsmanagement GmbH


Lange war es ruhig um die ganze Geschichte, mein Paypal-Konto war gesperrt und ich stand eben im Minus. 8 Monate später hat sich nun das Inkassobüro bei mir gemeldet und vetritt laut denen scheinbar Paypal. Ich bin seither mehrfach umgezogen und scheinbar fiel es dem Inkassounternehmen schwer, meine korrekte Adresse herauszufinden. Auf die Hauptforderung kamen jetzt natürlich ne Menge Gebühren und Auslagen oben drauf.

Ich habe nun folgendermaßen reagiert:

1. Ich habe eine Vetretungsvollmacht angefordert: Zurück kam nur eine Generalvollmacht in Kopie an eine bfs risk & collection GmbH und eine Bestätigung dieser Vollmacht durch Infoscore (dieses in Original). Muss ich sowas akzeptieren?

Meine Reaktion: Ich habe eine korrekte, originale an Infoscore gerichtete Vollmacht verlangt, aus der die Vertretung in meiner Sache hervorgeht. Ich warte nun auf die Reaktion. Wird keine Vollmach kommen werde ich nicht auf das Ursprungsschreiben bzw. den Sachverhalt reagieren.

So nun meine Fragen:

1. Wie schätzen Sie in dieser Sache die rechtliche Situation ein? Ich sehe mich im Recht und bin nicht bereit das Geld zu zahlen, da ich bis heute nicht weiss, ob der Betrug nicht vielleicht sogar durch den Eigentümer des Paypalkontos initiert wurde und dieser mit dem Hacker unter einer Decke steckt.

2. Soll ich die Forderung jetzt trotzdem schon zurückweisen, obwohl ich noch keine korrekte Vollmacht gesehen habe? Oder soll ich warten, bis die korrekte Vollmacht da ist.


3. Sollte ein gerichtliches Mahnschreiben kommen, werde ich dieses vollumfänglich zurückweisen.

Danke schonmal für die Einschätzung.

PS: Ich hoffe Infoscore liest hier mit. Ich zweifle ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Paypal AGB's an und würde eine Überprüfung durch ein deutsches Gericht für gut befinden.

Viele Grüße

MarkoC





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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MarkoC):
Auf meine Bittemir nachzuweisen, dass tatsächlich ein Betrug stattgefunden hat wurde mir bis heute nicht geantwortet.

Tja, ohne das hat Painpal nun ganz schlechte Karten.



Zitat (von MarkoC):
Ich zweifle ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Paypal AGB's an

Stell Dich hinten an ... :grins:



Zitat (von MarkoC):
und würde eine Überprüfung durch ein deutsches Gericht für gut befinden.

Tja, Painpal aber nicht. Deshalb ist in solchen Sachen erfahrungsgemäß nach dem Widerspruch Mahnbescheidschluss. Hin und wider winselt das Inkass dann noch mal man möge doch den Wiederspruch zurückziehen, weil sonst ja gaaaanz schlimme Dinge passieren könnten ... kann man aber normalerweise ignorieren.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
PS: Ich hoffe Infoscore liest hier mit. Ich zweifle ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Paypal AGB's an und würde eine Überprüfung durch ein deutsches Gericht für gut befinden.


Sie machen viel zu viel Wind.
Paypal will Geld von Ihnen - nicht andersherum. Deshalb brauchen Sie so ziemlich nichts zu machen.
Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit bei Ihnen zu Hause einflattert, müssen Sie diesem mit einem einfachen Kreuzchen einfach widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich hätte meinerseits Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt erstattet. Dabei die Rufnummer, die man offenbar vom Betrüger hatte, auch mit angegeben. Vielleicht wäre der Betrüger dann ermittelbar. Das macht auch die Argumentation gegenüber Paypal noch einfacher.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
MarkoC
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
PS: Ich hoffe Infoscore liest hier mit. Ich zweifle ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Paypal AGB's an und würde eine Überprüfung durch ein deutsches Gericht für gut befinden.


Sie machen viel zu viel Wind.
Paypal will Geld von Ihnen - nicht andersherum. Deshalb brauchen Sie so ziemlich nichts zu machen.
Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit bei Ihnen zu Hause einflattert, müssen Sie diesem mit einem einfachen Kreuzchen einfach widersprechen.


Ich habs bisher so viel Stress und Arbeit mit dieser ganzen Geschichte gehabt (E-Mails, Telefonate, Polizei, usw...), da darf ich auch mal bisschen Wind machen. Muss mich einfach etwas erleichtern.

Wie ist das eigentlich, wenn man z.B. 1 Woche bevor der Mahnbescheid kommt offiziell umgezogen ist und der Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann? Bin ich verpflchtet zum einen einen Nachsendeauftrag zu stellen und zum anderen den Gläubiger bzw. das Inkassobüro über meinen Umzug zu informieren?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarkoC
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich hätte meinerseits Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt erstattet. Dabei die Rufnummer, die man offenbar vom Betrüger hatte, auch mit angegeben. Vielleicht wäre der Betrüger dann ermittelbar. Das macht auch die Argumentation gegenüber Paypal noch einfacher.


Genau so habe ich es auch gemacht. Habe alle Infos angegeben. Die Sache ist inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Die Polizei war etwas träge bei der Ermittlung. Auf Nachfragen wie der Ermittlungsstand denn aussehe, wurde immer mit "Ist in Bearbeitung" geantwiortet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gurke43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
aufgrund eigener Erfahrungen mit Infoscore empfehle ich-wenn sie sicher sind, dass die Forderung zu Unrecht geltend gemacht wird- folgende Vorgehensweise.
nach Eingang des 1. Schreiben, antworten und dabei die Forderung vollumfänglich bestreiten/zurückzuweisen.
In dem Schreiben darauf hinweisen, dass es ihnen freistehe, die vermeintliche Forderung im Wege einer Klage bei Gericht durchzusetzen. Schließlich noch den Hinweis geben, dass keine weiteren Schreiben mehr zugesendet werden sollen ( außer gerichtliche Klage)und dass Schreiben nicht mehr beantwortet werden.
Erfahrungsgemäß kommen dann weitere(automatisierte) Schreiben per Post,E-Mail, auch vor Anrufen schrecken die nicht zurück mit unterschiedlich hohen Forderungsbeträgen, Ankündigung der Vollstreckung, Erwirken eines Mahnbescheides und ähnlicher Schwachsinn.
Sollte die Flut der Schreiben nicht enden, dann
1.schriftlich Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm-Dezernat 4 einreichen!
2. Schreiben an Infoscore mit der Aufforderung kostenlose Auskunft gem. § 34 Abs.1 i.V.m. § 6 Abs.2 BDSG über die gespeicherten Daten,deren Herkunft (§ 34 Abs.1 BDSG ), sowie ggf. deren Weitergabe an andere Empfänger(§ 34 Abs.1 Nr.2 BDSG )
Als Frist 2 Wochen setzen.Sollte die Frist fruchtlos ablaufen, dann Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde (googlen)
gem. § 38 BDSG .

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkoC
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von gurke43):
Hallo,
aufgrund eigener Erfahrungen mit Infoscore empfehle ich-wenn sie sicher sind, dass die Forderung zu Unrecht geltend gemacht wird- folgende Vorgehensweise.
nach Eingang des 1. Schreiben, antworten und dabei die Forderung vollumfänglich bestreiten/zurückzuweisen.
In dem Schreiben darauf hinweisen, dass es ihnen freistehe, die vermeintliche Forderung im Wege einer Klage bei Gericht durchzusetzen. Schließlich noch den Hinweis geben, dass keine weiteren Schreiben mehr zugesendet werden sollen ( außer gerichtliche Klage)und dass Schreiben nicht mehr beantwortet werden.
Erfahrungsgemäß kommen dann weitere(automatisierte) Schreiben per Post,E-Mail, auch vor Anrufen schrecken die nicht zurück mit unterschiedlich hohen Forderungsbeträgen, Ankündigung der Vollstreckung, Erwirken eines Mahnbescheides und ähnlicher Schwachsinn.
Sollte die Flut der Schreiben nicht enden, dann
1.schriftlich Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm-Dezernat 4 einreichen!
2. Schreiben an Infoscore mit der Aufforderung kostenlose Auskunft gem. § 34 Abs.1 i.V.m. § 6 Abs.2 BDSG über die gespeicherten Daten,deren Herkunft (§ 34 Abs.1 BDSG ), sowie ggf. deren Weitergabe an andere Empfänger(§ 34 Abs.1 Nr.2 BDSG )
Als Frist 2 Wochen setzen.Sollte die Frist fruchtlos ablaufen, dann Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde (googlen)
gem. § 38 BDSG .


Ich habe bisher nur die Vollmacht angefordert. Meinst du ich soll trotz fehlender Vollmacht trotzdem schon mal die Forderung zurückweisen oder erst Mal etwas auf Zeit spielen und warten bis die korrekte Vollmacht kommt?

Ich wurde letzten Sommer von einer Nummer belästigt. Die haben bestimmt 5 Mal am Tag angerufen. Kann gut sein, dass das Infosscore war. Hab dann aber einen neuen Vertrag abgeschlossen und meine Nummer gewechselt. Seit dem ist Ruhe.

Danke schonmal für die Antwort.

Wäre es noch jemanden möglich die rechtliche Lage einzuschätzen. Siehe Frage im Eingangsposting?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nico60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir ist es leider das selbe wie beim Marco bloß mit anderen Waren. Wie ist das Ganze denn jetzt ausgegangen bzw. was würdet ihr mir raten zu tun?

MFG

Nico Mayer

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Im Grunde kann man nur wiederholen: Von Paypal folgendes fordern:
- Beweise für den falschen Kontozugriff
- Beweise dafür, dass der Kontoinhaber seine Geräte gut gesichert hat
- Beweise dafür, dass der Kontoinhaber sein Passwort nie weitergegeben hat und auch sonst nirgendwo die Kombination aus eMail-Adresse/Passwort verwendet
- Beweise, dass Paypal ausreichende Sicherungsvorkehrungen gegen Kontomissbrauch hat

Üblicherweise bekommt man diese Beweise nie und dann kann man sich erst mal hinstellen und bestreiten, dass es je diesen unerlaubten Kontozugriff gab.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Bei mir ist es leider das selbe wie beim Marco bloß mit anderen Waren. Wie ist das Ganze denn jetzt ausgegangen bzw. was würdet ihr mir raten zu tun?


-> einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen, der in einigen Monaten zur besten Urlaubszeit bei Ihnen zu Hause einflattert!
Mehr nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wozu großartig mit Paypal kommunizieren und ihnen entgegen arbeiten?

Dem Mahnbescheid widersprechen und sonst kann man eh nichts machen.

Das folgende Prozedere ist eh das gleiche, egal ob mit oder ohne Korrespondenz und Aufforderung. Die wollen Geld weil sie zu dumm sind Sicherheitsstandards zu erfüllen und können diese Vorgaben vor Gericht dann eh nicht beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nico60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt eigentlich schon. Ich habe laut infoscore jetzt noch bis zum 11.10 Zeit das Geld zu überweisen ansonsten geht es vor Gericht. Mein Anwalt meint irgendwie leider etwas anderes..er meint:

Dass alle Personen die hier schreiben bzw. wie ich hier in meinem Fall glauben, dass Paypal an dem Ganzen Schuld oder mit Schuld ist, das aber anhand der AGBs nicht stimmt. Allerdings wird auch in den gesamten dortigen Ausführungen kein einziges Urteil zitiert, bei dem Paypal in einem derartigen Prozess unterlegen wäre. Nach meiner Meinung haben Sie rechtlich nur dann eine Chance, wenn Sie beweisen können, dass Paypal selbst keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen entgegen evtl. Kontomissbrauch getroffen hat. Dieser Nachweis dürfte aber nicht ganz einfach zu führen sein.

...das ist seine Meinung zu meinem Fall. Sprich eigentlich genau das Gegenteil was hier geschrieben wird. Ich weiß nichtmehr weiter und sehe einfach immer noch überhaupt nicht ein irgendwas zu zahlen, vor allem wenn es bei so vielen die hier schreiben so funktioniert hat, dass man einfach dem Mahnbescheid wiederspricht. Ich bekomme von Paypal auch garnichtsmehr, sondern alles nur noch von Infoscore..sämtlich Briefe, SMS, emails und Anrufe etc..

Würde mich über eure Meinung dazu noch freuen, habe nämlich keine Lust die Gerichtskosten und sonstiges übernehmen zu müssen...

MFG
Nico Mayer

-- Editiert von nico60 am 10.10.2017 20:17

-- Editiert von nico60 am 10.10.2017 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von nico60):
das aber anhand der AGBs nicht stimmt.

Und die Diskrepanz zwischen AGB und den Wilkürentscheidungen und dem BGB hat warum genau keine Relevanz?



Zitat (von nico60):
Nach meiner Meinung haben Sie rechtlich nur dann eine Chance, wenn Sie beweisen können,

Warum sollten hier elementare Regeln der ZPO nicht mehr gelten? Wie begründet er das?

Zweifelsohne wäre man in einer absolut optimalen Position wenn man Beweise gegen Paypal hätte.
Aber das muss hier nicht sein, denn zu 99% hat Painpal keine Beweise.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
dass Paypal an dem Ganzen Schuld

Muss Paypal gar nicht. Es genügt, wenn der Kontoinhaber sein Passwort weitergegeben hat. Oder wenn er dieselbe Kombination aus Benutzername/Passwort woanders verwendet hat oder wenn er seinen Rechner nicht ausreichend gesichert hat oder oder...

Und trotzdem: Paypal hat Sicherheitsrichtlinien aus der Steinzeit. Nahezu jede Bank, die etwas auf sich hält, hatte schon vor zehn und mehr Jahren TAN-Bögen. nahezu jede Bank hat heutzutage keine TAN-Bögen mehr, da zu unsicher. Und ich verrate dir was: Da sich inzwischen die Fälle von Missbrauch von Mobile-TAN u.ä. ebenfalls häufen, gilt auch das sehr bald schon als veraltet. Das ist meiner Meinung nach aus technischer Sicht extrem und grob fahrlässig, was Paypal macht.

Zitat:
Allerdings wird auch in den gesamten dortigen Ausführungen kein einziges Urteil zitiert, bei dem Paypal in einem derartigen Prozess unterlegen wäre.

Weil solche Prozesse entgegen der Drohung des Inkassos nie geführt werden.

Zitat:
wenn Sie beweisen können, dass Paypal selbst keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen entgegen evtl. Kontomissbrauch getroffen hat.

Wie hier schon richtig steht, muss Paypal beweisen, dass es am Stand der Technik Schritt hält. Nicht umgekehrt. Aber selbst wenn man in die Versuchung kommt, hier Beweise antreten zu wollen: Ich habe geschrieben, in welche Richtung man argumentieren muss. Und Paypal weiß, dass diese Argumentation ihre empfindliche Stelle ist. Die schon vorsätzlich irreführende Werbung seinerzeit mit den "Ninjas, die Titantresore bewachen" funktioniert vor Gericht nicht.

Kann nur empfehlen, schon außergerichtlich auf diese Nachweise zu bestehen. Denn die kommen nie. Wenn die aber nie kommen und dann plötzlich vor Gericht dann doch Beweise für die Sicherheit der Konten und den angeblichen Missbrauch kommen, kann man immer noch sagen "Ich erkenne an, aber da Paypal erst vor Gericht die Nachweise des Missbrauchs geliefert hat, war die Klage total unnötig. Das hätten sie auch außergerichtlich tun sollen. Ich bezahle die Anwalts- und Gerichtskosten deswegen nicht."

Ich wiederhole gerne wieder: Bei echtem unberechtigten Kontozugriff ist der Geldempfänger der, der doof aus der Wäsche guckt und sich das vom unbekannten Trickbetrüger zurückholen müsste.

Die Lösung aus dem Schlamassel ist die Provokation einer Patt-Situation. Und die Patt-Situation entsteht, weil Paypal mit sich nicht vernünftig absichert, sondern es einfach liebt. Paypal verdient immer noch zu viel Geld, so dass es sich offenbar nicht lohnt, in Sicherheit zu investieren und damit potentiell ein paar Kunden zu verschrecken, weils zu kompliziert wird.

Wäre man böse, würde man behaupten, Paypal verdient auch an den Betrügern und zwielichtigen Geschäften (Casinos ohne Zulassung usw.) zu kräftig mit. Aber sind wir böse? Neeeeeeiiiiiiin :-)

-- Editiert von mepeisen am 10.10.2017 22:01

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
- Beweise für den falschen Kontozugriff
- Beweise dafür, dass der Kontoinhaber seine Geräte gut gesichert hat
- Beweise dafür, dass der Kontoinhaber sein Passwort nie weitergegeben hat und auch sonst nirgendwo die Kombination aus eMail-Adresse/Passwort verwendet
- Beweise, dass Paypal ausreichende Sicherungsvorkehrungen gegen Kontomissbrauch hat


Spätestens bei Punkt 4 ist Feierabend...... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und Paypal erfindet ja auch neue noch unsichere Zugriffsmöglichkeiten. Stichwort "Paypal One Touch". Das heißt, der Kontoinhaber muss auch beweisen nie jemandem Zugang zu seinen Geräten ermöglicht zu haben. Man muss da noch nicht mal das Passwort kennen. Es genügt, dass der Kontoinhaber jemals etwas bei Shop X gekauft hat. Fortan kann jeder mit Zugriff auf den PC in einem unbeobachteten Moment ebenfalls problemlos auf sein Geld einkaufen. Ohne Passwort...

Bei so etwas sträuben sich selbst jedem Laien sofort die Nackenhaare, wenn er die Konsequenzen dieses tollen "One Touch" mal erklärt bekommt.

-- Editiert von mepeisen am 11.10.2017 09:46

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#17
 Von 
MarkoC
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich bin der Threadersteller und möchte jetzt nochmal den aktuellen Stand posten:

Im September letzten Jahres kam der Mahnbescheid. Diesem habe ich vollständig widersprochen. Danach hat man mich aufgefordert den Widerspruch zurückzunehmen. (mit Vordruck adressiert an das Gericht :D). Die glauben echt, man ist bescheuert.

Kurz danach als die gemerkt haben, dass ich den Widerspruch nicht zurück gezogen habe wurde nochmal mit Klage gedroht.

Dann hat man mir ein um 30% reduziertes Rückzahlungsangebot gemacht auf das ich nicht eingegangen bin und seit dem ist Ruhe.

Infoscore hatte 6 Monate Zeit zu klagen, haben sie nicht gemacht. Somit ist der Mahnbescheid wertlos. Ich warte nun einfach und mache die Verjährung geltend sobald es möglich ist.

Paypal nutze ich zur Zeit wieder durch meine Mutter, da es manchmal doch unumgänglich ist.

Wenn es Fragen gibt, einfach stellen.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Paypal nutze ich zur Zeit wieder durch meine Mutter, da es manchmal doch unumgänglich ist.

Dir ist klar, dass deine Mutter damit im Boot ist, wenn was nicht klappt. Und das ist hoffentlich mit ihr abgestimmt :-)

Signatur:

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#19
 Von 
MarkoC
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Immer noch nichts Neues in meinem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MarkoC
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Immer noch nichts Neues in meinem Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
matthias39
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Marko, ich weiß es ist schon ewig her, hat sich in deinem Fall noch etwas getan?
Habe einen ähnlichen Fall, stehe aber noch voll am Anfang.

Gruß Matthias

0x Hilfreiche Antwort

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