Alkohol am Steuer in der Shweiz mit Deutschem führerschein

27. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
go454578-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol am Steuer in der Shweiz mit Deutschem führerschein

Hallo zusammen,

ich habe eine frage. Ich wurde in der schweiz kontrolliert und musste einen Alkoholtest machen. Dieser ergab einen Wert von 0.59mg. Hierzu habe ich nun einige Fragen.

1. wie viel Promille sind 0.59mg?
2. Wie hoch kann die Strafe werden?
3. Wird das Vegehen an die Deutsche Führerscheinstelle weitergeleitet? Wenn ja, was kommt dann zustzlich auf mich zu?

danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
1. wie viel Promille sind 0.59mg?

Etwa 1,1-1,2 Promille.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go454578-71):
2. Wie hoch kann die Strafe werden?


0,8 Promille ab 10 Tagessätze
1,2 Promille ab 20 Tagessätze

Hartz 4 rettet da nicht wirklich, denn die Bußen für die unteren Regionen bis 0,8 reichen schon von 600 - 800 CHF + Bußgelder.

Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es zwar ein Rechtshilfeabkommen, aber kein Vollstreckungsabkommen.
Bedeutet, dass die Bußgelder zwar in Deutschland gefordert werden können, es darf bei Zahlungsverweigerung aber nicht vollstreckt werden.

p.s. Wer nicht bezahlt sollte die nächsten Jahre (4 zur Sicherheit) einen Bogen um das Schweizer Hoheitsgebiet machen, ansonsten wird man bei der nächsten Einreise sehr freundlich begrüßt und lernt die Eidgenossen dann mal richtig kennen.

Zitat (von go454578-71):
3. Wird das Vegehen an die Deutsche Führerscheinstelle weitergeleitet?


Vermutlich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go454578-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, vielen Dank für die schnelle Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Kein Ahnung wo der spatenklopper die Tagessätze her hat. Aber realistisch is eher das doppelte.
Hier die Empfehlungen der SSK: https://www.ssk-cps.ch/sites/default/files/strafmassempfehlungen_svg_version_dv_14_final_d_1_0.pdf

Tagessätze werden in 10 Franken Schritten berechnet. Wobei im Normallfal der mindest Tagessatz bei 30 Franken liegt.
https://www.ssk-cps.ch/sites/default/files/empfehlungen_strafzumessung_allgemeiner_teil_stgb.pdf

Tagessätze werden vielfach auf Bewährung ausgesetzt und "nur" eine sogenannte Verbindungsbusse muss sofort gezahlt werden. Empfehlung: Diese Verbindungsbusse wird grundsätzlich auf 20% der schuldangemessenen Gesamtstrafe, in jedem Fall aber mindestens auf Fr. 300.00 festgesetzt. Dazu kommen Gerichtsgebühren.

Des weiteren sollte man bei Nichtbezahlung der Busse mit mindestens 5 Jahren Schweizabstinenz (ab Rechtskraft des Urteils) planen: Art. 99 StGB . https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a99

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go454578-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage.

Ich habe vor Ort so eine Art "kaution" von 3000 Fr. Gezahlt. Die Schweizer Polizei sagte mir dass das erhobene Strafmaß von den 3000 Fr. Abgezogen wird und ich die Differenz zurückerstattet bekomme. Ist da was dran oder muss ich zu den 3000 Fr. Das erhobene Strafmaß zusätzlich zahlen?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
go454578-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also kann ich damit rechnen das die 3000 Fr. Weg sind und ich vielleicht noch mehr zahlen muss?

Nein, den Führerschein habe ich noch. Der wurde mir nicht abgenommen, mir wurde nur gesagt das ich ab sofort nicht mehr in der Schweiz fahren darf.

Mir stellt sich aber die Frage, ob es rechtens ist für ein und das gleiche vergehen zwei mal bestraft zu werden. Sprich einmal in der Schweiß und zweites Mal in Deutschland. Soweit ich weiß, gibt es doch ein Gesetz das man nicht zwei mal für das gleiche vergehen bestraft werden darf?

Da ich ja in der Schweiz schon bestraft wurde, dürfte mir ja Deutschland keine zweite Strafe deswegen aufbringen. Sehe ich das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Richtig. Für das ein und gleiche Delikt kann mann nicht zweimal bestraft werden. Aber wir befinden und im Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Dort gibt es nebst Strafen auch noch Administrativmassnahmen welche explizit nicht als Strafen gelten. Die deutschen Behörden von der Sache erfahren, könnten Sie aufgrund des Vorfalls und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ihre Fahreignung anzweifeln und das lenken von Motorfahrzeugen bis zum Beweis des Gegenteils untersagen. § 11 Abs 2 FeV.

Ob die 3000 Franken weg sind? Nehmen wir mal geschätzt 1000 Franken Gerichtskosten. Bleiben noch 2000 Franken für die Verbindungsbusse (~20% der Geldstrafe). Das wäre eine Geldstrafe von 10000 Franken (auf 2 Jahre Bewährung). Nehmen wir 40 Tagessätze. Macht pro Tagessatz 250 Franken bzw. ein Einkommen von netto 7500 Franken/Euro pro Monat.
Am Ende kommt es auf die tatsächlichen Gerichtskosten an, den gesprochenen Tagessätzen, die Höhe ihres Einkommens und wie hoch die Verbindungsbusse ausfällt.

-- Editiert von FareakyThunder am 29.11.2016 14:30

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