Hallo. Bin vor kurzem gegen einen Baum gefahren. Blutalkoholwert 1.48 Promille. 2004 bin ich mit 1.6 Promille erwischt worden. Darauf folgte 2010 erst eine MPU die ich bestanden habe. Neuverteilung also 2010. Muss ich jetzt erneut eine MPU machen oder ist die Alkoholfahrt von 2004 verjährt? Würde mich sehr über eine Antwort freuen
Alkohol Wiederholungstäter
31. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2017 | 17:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol Wiederholungstäter
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. August 2017 | 14:39
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Du musst mit Sicherheit eine erneute MPU bestehen.
In Deiner Akte bei der FsSt ist das letzte Gutachten enthalten.
Da steht alles drin über den Vorfall 2004 wass aktenkundig geworden ist.
#2
Antwort vom 1. August 2017 | 14:42
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Ich würde mir an Deiner Stelle sogar Gedanken machen ob Du wirklich mit "Kontrollierten Trinken" den Versuch wagen willst (Achtung: Selbst dabei werden teilweise schon Abstinenznachweise verlangt) oder Du direkt mit der "Lebenslangen Abstinenz" durchstartest...
In der Regel heißt das forensische Abstinenznachweise für einen Zeitraum von 12 Monaten, im Einzelfall genügen auch 6 Monate.
3113
Und jetzt?
Schon
267.012
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten