Alkohol Wiederholungstäter

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mycell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol Wiederholungstäter

Hallo. Bin vor kurzem gegen einen Baum gefahren. Blutalkoholwert 1.48 Promille. 2004 bin ich mit 1.6 Promille erwischt worden. Darauf folgte 2010 erst eine MPU die ich bestanden habe. Neuverteilung also 2010. Muss ich jetzt erneut eine MPU machen oder ist die Alkoholfahrt von 2004 verjährt? Würde mich sehr über eine Antwort freuen :)

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Du musst mit Sicherheit eine erneute MPU bestehen.
In Deiner Akte bei der FsSt ist das letzte Gutachten enthalten.
Da steht alles drin über den Vorfall 2004 wass aktenkundig geworden ist.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich würde mir an Deiner Stelle sogar Gedanken machen ob Du wirklich mit "Kontrollierten Trinken" den Versuch wagen willst (Achtung: Selbst dabei werden teilweise schon Abstinenznachweise verlangt) oder Du direkt mit der "Lebenslangen Abstinenz" durchstartest...
In der Regel heißt das forensische Abstinenznachweise für einen Zeitraum von 12 Monaten, im Einzelfall genügen auch 6 Monate.

3113

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.012 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen