Abofallen: Vorsicht vor falschen Urteilen!

Mehr zum Thema: Strafrecht, Abofalle, falsche, Aktenzeichen, Abofallen-Betrüger
2,6 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Abos sollten immer überprüft werden

Viele haben schon einmal ein Abo im Internet angeboten bekommen. Betrüger verwenden gerade versteckte Hinweise auf Kosten und den vermeintlichen Vertragsabschluss, damit „Kunden“ in die Falle tappen. Um der angeblichen Zahlungsforderung Nachdruck zu verleihen, haben Abofallen-Betrüger jetzt sogar Gerichtsurteile gefälscht.

Wer eine Zahlungsaufforderung bekommt, weil er angeblich ein Abo abgeschlossen hat, informiert sich oftmals im Internet darüber, ob er wirklich zur Zahlung verpflichtet ist. Das nutzen z.B. die Premium Media Service Ltd. (Sitz: Belize) und die Pable Domainverwaltung Wien aus und stellen falsche Urteile ins Netz, die die Zahlungspflicht bestätigen sollen.

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: http://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

Auf der Seite premiummediaserviceltd.wordpress.com etwa stehen zwei Urteile des OLG Frankfurt und des AG Mainz mit falschen Aktenzeichen. Denn hinter dem Schrägstrich steht die Zahl 15. Diese dokumentiert eigentlich das Jahr, in dem der Prozess beginnt (hier wäre 2015 logischerweise Blödsinn).

Angebliche Abos sollten stets überprüft werden. Oft ist ein Vertrag gar nicht erst zustande gekommen, weil die Hinweise auf die Kosten und den eigentlichen Vertragsabschluss im Fließtext, am Seitenende oder durch eine schlecht lesbare Schrift unzureichend sind. Aber trauen Sie auch nicht blind Urteilen im Internet bzw. überprüfen Sie die Aktenzeichen und/oder ob auf die Urteile auf seriösen Seiten verwiesen wird. Eine solche Website ist etwa www.dejure.org.