Abofalle Esofox

5. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.05.2016 18:21:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Abofalle Esofox

Hallo
ich bin in eine Abofalle getapt und bekam gestern eine Rechnung.
Über https://www.wbs-law.de/abmahncheck/ hab ich die Seite checken lassen mit folgendem Ergebnis:
Komme ich da irgendwie wieder raus?
Danke Euch

Es wurde kein Link zu Widerrufsbelehrung gefunden.
Sofern Sie einen Onlineshop betreiben oder auf sonstige Weise den Abschluss von Verträgen im sog. Fernabsatzhandel anbieten, steht Ihren Kunden, die Privatpersonen sind, per Gesetz das Recht zum Widerruf des Vertrages zu. Hierüber haben Sie im Rahmen einer Widerrufsbelehrung umfassend und in der gesetzlich vorgesehenen Form zu informieren. Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung werden sehr häufig zum Gegenstand von Abmahnungen gemacht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Beginn der Widerrufsfrist
Sie belehren nach einer veralteten Vorschrift über den Beginn der Widerrufsfrist. Dies kann abgemahnt werden.
Fehlerhafter Fristbeginn
Sie belehren mit Verweis auf eine veraltete gesetzliche Vorschrift über den Beginn der Widerrufsfrist. Dies kann abgemahnt werden.
Ausübung des Widerrufs
Muster-Widerrufsbelehrung
Sie verwenden offenbar eine veraltete Widerrufsbelehrung oder nicht das gesetzliche Muster. Beides kann abgemahnt werden.
Widerrufsformular
Sie halten offenbar kein Muster-Widerrufsformular vor, wie es seit Inkrafttreten der VRRL am 13.06.2014 verlangt wird. Dies kann abgemahnt werden.



Folgender Link zu Impressum wurde auf der Startseite gefunden.

Ihre Website enthält zwar ein Impressum. Allerdings beinhaltet dieses nicht sämtliche der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Hieran kann bereits ein Wettbewerbsverstoß gesehen werden, wodurch Ihre Website gefährdet ist.

Email Adresse

"@esofox.de Telefon (Mo.-Fr. 12:00-17:00 Uhr): +49 40 490 238 62 (Es gilt der Tarif Ihres Anbieters [..] "

Ihr Impressum enthält eine Email-Adresse und ist insoweit korrekt.

Telefonnummer im Impressum

"Telefon Video Tarot Anleitung - Kartenlegen lernen für Anfänger - Teil 1 Astroline für die [..] "

Ihr Impressum enthält eine Telefonnummer und ist insoweit korrekt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wir konnten in Ihrem Impressum keine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) entdecken. Bitte überprüfen Sie das. Sofern Sie eine derartige Nummer erteilt bekommen haben, handelt es sich für Sie um eine Pflichtangabe, die in jedem Fall in Ihrem Impressum angegeben werden muss.

Disclaimer

"Disclaimer Esofox im Überblick Alle Einträge F.A.Q. Links[..] "

Sie verwenden am Ende Ihres Impressums einen sog. Disclaimer. Dieser gibt häufig bestenfalls die ohne bestehende Rechtslage wieder – unter Umständen beinhaltet er jedoch auch abmahnfähige Fehler.

Vertretungsberechtigter

In Ihrem Impressum konnten keine Angaben zur Vertretungsberechtigung Ihres Unternehmens. Hierzu sind Sie allerdings nach dem TMG verpflichtet, womit Sie womöglich abmahngefährdet sind. Sofern Sie Einzelunternehmer sind und Ihren Vor- und Zunamen angeben, benötigen Sie keine weitere Angabe zur Vertretungsberechtigung.

Verantwortlicher i.S.d. Presserechts

Ihr Impressum benennt keinen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.). Hierzu sind Sie nach dem Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, sofern Ihre Website journalistisch-redaktionelle Texte beinhaltet.



Es wurde kein Link zu Allgemeine Geschäftsbedingungen gefunden.

Sie verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen Ihrer Website. Diese sind jedoch teilweise fehlerhaft und/oder unvollständig. Weitere Details entnehmen Sie der nachstehenden Aufstellung.

Vertragssprache

Ihre AGB enthalten keine Klausel zur von Ihnen angebotenen Vertragssprache.

Speicherung des Vertragstextes

Ihre AGB enthalten keine Klausel mit einer Information darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird.

Widerrufsbelehrung

Ihre AGB enthalten keine Widerrufsbelehrung. Sofern Sie nicht an anderer Stelle auf Ihrer Website eine solche Belehrung vorhalten, sollte diese unbedingt in Ihre AGB aufgenommen werden.

Gewährleistung und Mängelrecht

Im Rahmen Ihrer AGB konnte kein Hinweis dazu gefunden werden, dass für die von Ihnen angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen. Dies ist jedoch in aller Regel der Fall. Seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) am 13.06.2014 ist eine derartige Information verpflichtend. Ein Fehlen kann abgemahnt werden.

Klauseln zum Gerichtsstand sowie zum Erfüllungsort

Salvatorische Klausel



Es wurde kein Link zu Datenschutz gefunden.

Ihr Internetauftritt enthält zwar offenbar eine Datenschutzerklärung. Diese beinhaltet allerdings nicht zu sämtlichen datenschutzrechtlich relevanten Inhalten Ihrer Website eine Regelung. Unvollständige oder fehlerhafte Datenschutzerklärung stellen eine abmahnfähige Verletzung von § 13 TMG dar.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
ich bin in eine Abofalle getapt

In welcher Form genau?
Da gibt es ja diverse Möglichkeiten auf der Site (Telefon, Registrierung, ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.05.2016 18:21:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:ich bin in eine Abofalle
getapt
In welcher Form genau?
Da gibt es ja diverse Möglichkeiten auf der Site (Telefon, Registrierung, ...)


Online Registrierung wars.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo, wie wäre es mit einem Widerruf? Eine Abofalle ist für mich eher, wenn man vorab nicht über das Abo aufgeklärt wird. Dort steht aber deutlich "kostenpflichtig bestellen" und darunter - mit Sternchen gekennzeichnet - wofür man bezahlt. Dennoch wird natürlich vorher mit einem Gratisgespräch gelockt, was durchaus unseriös ist, da man dieses nur erhält, wenn man das Abo abschließt. Gruß

-- Editiert von pro_forma am 05.05.2016 13:05

Signatur:

Meine Kommentare sind lediglich persönliche Ratschläge ohne rechtliche Gewähr.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Abmahncheck ist nett, hilft dir persönlich aber exakt 0.

Wichtig ist: Sind die Kosten und das Abo klar erkennbar gewesen? War der Button korrekt beschriftet ("Jetzt kostenpflichtig bestellen" oder ähnliches)?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Dennoch wird natürlich vorher mit einem Gratisgespräch gelockt, was durchaus unseriös ist, da man dieses nur erhält, wenn man das Abo abschließt.

Nö, ganz normal und seriös, da man für den Vertragsabschluss eine Prämie erhält.
Bekommt man heute überall und ist in der Regel rechtlich unbedenklich.



Eine Abofalle ist da weit und breit nicht zu sehen.

Zum einen ist da der Button der mit "kostenpflichtig anmelden" beschriftet ist.
Zum anderen sind die vertraglichen Bedingungen nicht wie üblich nur über eine Link einzusehen, sondern stehen genau unter dem Button.
Auf dem Button wird auch noch mal extra auf die vertraglichen Bedingungen unter dem Button verwiesen.



Erklär mal, wie Du da auf Abofalle kommst?
Ein "hab ich nicht gelesen was ich da anklicke" macht da jedenfalls keine Abofalle draus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Das kannst du gerne anders sehen. Solche Seiten sehe ich jedoch insgesamt als unseriös an. Bei einer Vielzahl von Leuten geht eben nach dem Wort "gratis" das Hirn aus...

Signatur:

Meine Kommentare sind lediglich persönliche Ratschläge ohne rechtliche Gewähr.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von pro_forma):
Bei einer Vielzahl von Leuten geht eben nach dem Wort "gratis" das Hirn aus...

Tut mir leid, das ist doch nicht das Problem der Unternehmer wenn die cerebrale Leistungsfähigkeit der Verbraucher da gegen 0 geht.
Es sind doch angeblich mündige Bürger, die da herumklicken ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ganz Unrecht hast du nicht, pro_forma. Man kann das vielleicht wirklich etwas als widersprüchlich ansehen. Genau deswegen gibt es aber das Buttongesetz. Mag nun sein, dass man an einen Richter gerät, der die Überschrift "Gratisgespräch" und die Kostennennung in einem langen Fließtext als unzureichend ansieht. Aber darauf wetten würde ich nicht. Wenn die Schriftgröße des Erklärungstextes irgendwie bei 6 Pixel wäre oder wenn der Text 20 Buchbände füllt und auf der letzten Zeile dann plötzlich was von Kosten steht, mag das noch dazu dienen, die Verträge anzugreifen. Wenn dann noch ein Formular auf zehn Teilseiten aufgesplittet wird und erst der letzte Button "jetzt kaufen" lautet, so dass man das wirklich überlesen kann...

Aber hier ist es ein Formular, ein korrekt beschrifteter Button und ein relativ kurzer Text mit Kostenangabe. Ich sehe da eine Unschönheit, einen Werbekniff, meinetwegen, aber keine Abofalle im betrügerischen Sinne.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

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