Abmahnung im Auftrag von reFX Audio Software Inc.

14. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
MaxKleinEE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung im Auftrag von reFX Audio Software Inc.

Hallo,

Tim hat am Freitag post von WeSaveYourCopyrights bekommen.

In dem Brief wird Tim mitgeteilt das er das Programm "reFX Nexus" runtergeladen haben soll. Nun soll er entweder 6000,00€ zahlen und dies könnte noch mehr werden, oder aber er zahlt ein Vergleichsangebot in höhe von 3000,00€ mit einer beigelegten Unterlassungserklärung.

Tim hatte sich das Programm vor mehreren Monaten runtergeladen, ist also so gesehen "schuldig".

Wenn man sich das Programm auf der Homepage ansieht gibt es 2 Varianten,

1. Für 249€ + 13GB samples.
2. Für 3.919€ + 100GB samples.

Nun hat Tims runtergeladener Ordner aber nur 3GB, und Tim stellt sich die frage, wieso er 3000,00€ zahlen muss ?
Tim würde gerne rat bekommen was er tun soll, denn die Frist beträgt sich nur um eine Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MaxKleinEE):
Tim würde gerne rat bekommen was er tun soll

Tim sollte einenn Anwalt beauftragen der den Schaverhalt prüft, insbesondere die Unterlassungserklärung. Diese sind oft zu weit gefasst und können sich zu einem teuren Boumerang entwickeln.



Zitat (von MaxKleinEE):
Nun hat Tims runtergeladener Ordner aber nur 3GB,

Pech, bei Raubkopien gibt es weder Gewährleistung noch Garantie.



Zitat (von MaxKleinEE):
und Tim stellt sich die frage, wieso er 3000,00€ zahlen muss ?

Er muss sie nicht zahlen. Er darf sie im Rahmen eines Vergleiches zahlen um weiteren Problemen wie Gerichtsverfahren über 6000 EUR aus dem Weg zu gehen.
Tim kann aber auch die Zahlung verweigern bzw. nur einen Teil zahlen und über den Rest ein Gericht entscheiden lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Nun hat Tims runtergeladener Ordner aber nur 3GB


Dann hat er vermutlich eine frühe Version (die erste hatte knapp 4 GB an Sample-Daten).

Bei den im Raum stehenden Summen (die typischen Massenabmahner verlangen eher Pauschalen zwischen 600 und 1200 EUR) würde sich vermutlich ein Anwalt lohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MaxKleinEE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
Nun hat Tims runtergeladener Ordner aber nur 3GB


Dann hat er vermutlich eine frühe Version (die erste hatte knapp 4 GB an Sample-Daten).

Bei den im Raum stehenden Summen (die typischen Massenabmahner verlangen eher Pauschalen zwischen 600 und 1200 EUR) würde sich vermutlich ein Anwalt lohnen.


Aber kann der Anwalt dies als Argument verwenden ? Weil das wäre doch ein geständnis oder nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Aber kann der Anwalt dies als Argument verwenden ?


Nö. Ich wollte nur erklären, wie es zu der scheinbaren Diskrepanz in der Größe kommt.

Der Anwalt wird den Anspruch auch nicht abwehren können, aber möglicherweise reduzieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Abgesehen davon wird der geforderte Schadensersatzbetrag vermutlich schon aus der "kleinen" Version heraus begründbar sein, da diese ja mutmaßlich von einer Vielzahl Personen heruntergeladen werden konnte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen