Abmahnung bei Domainweiterleitung auf ein PDF_ z.B. Preisliste

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bert6pack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmahnung bei Domainweiterleitung auf ein PDF_ z.B. Preisliste

Hallo zusammen,

wir leiten in unserer Firma zum Teil Domains auf bestimmte PDF´s weiter. U.a. eine Domain auf eine Preisliste. Nun stellte jemand hier die Frage ob diese PDF einen Homepageersatz darstellen und ggf. zu einer Abmahnung führen kann. Weil gewisse formelle Inhalte fehlen.

Nochmals. Die Domain leitet nicht auf eine Homepage, sondern auf ein bestimmtes PDF.

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen und Antworten.

Gruß
Bert

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn mittels einer Domain eine PDF aufgerufen wird, ist das auch eine Homepage. Halt im Format PDF und nicht HTML.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bert6pack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

DANKE erstmals für die Einschätzung. Weitere User würde ich doch gerne hören zur Meinung.

LG
Bert

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ob man das jetzt als PDF, HTML, Flash oder im Format "Rüpflemüpf" darstellt ist unerheblich.

Die Pflichtinformationen müssen wie vom Gesetzgeber gefordert mindestens per Link erreichbar sein bzw. .

Steng genommen müsste man also um die Formate die nicht HTML sind, einen Rahmen legen bzw. eine HTML-Kopf- oder Fußzeile hinzufügen, in der mindestens ein Link zu den Pflichtinformationen ist. Sofern diese nicht direkt beim Inhalt stehen müssen.

Es kann sogar erforderlich sein, das Pflichtinformationen sowohl direkt beim Inhalt stehen müssen und auch per HTML abrufbar sein müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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