Hallo liebe leute,
ich habe am Samstag eine Abmahung erhalten, ich vertreibe (unwissentlich) gewerblich ein Bootleg über meinen Shop und über Amazon. Dies scheint nach Recherche auch zu stimmen.
Ich dachte immer das Bootlegs immer als solche erkennbar wären und auch keine EAN Nr. bzw. Barcode haben, aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Insgesamt beläuft sich der Wert auf 1840 € die ich zahlen soll/muss
-600 € Schadensersatz an den Lizennehmer
-100 € Ermittlung GUMPS
-1121,90 € Geschäftsgebühr Nr. 22330 vv §13 RVG
(Gegenstandswert 25.700 €)
-20 € Post und Telekommunikation
Nun habe ich vom besagten Künstler noch zwei andere CDs, die mir ,,verdächtig" vorkommen und habe diese aus meinem Angebot gelöscht. Wenn ich nun die UE unterschreibe - die sich ja nur auf die erste CD bezieht. - kann mich die Anwaltskanzlei denn noch wegen der anderen zwei CDs abmahnen, obwohl ich diese seit erhalt des Schreibens nicht mehr anbiete? Bin
Das Gewerbe betreibe ich nebenbei und bei ca. 24.000 € im Jahr Umsatz ist das sehr viel Geld
Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat.
Lieben Gruß
Alex
Abmahnung CD Bootleg
14. November 2016
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Frage vom 14. November 2016 | 18:36
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 12x hilfreich)
Abmahnung CD Bootleg
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 14. November 2016 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
In dem Falle sollte man einen entsprechend spezialisierten Anwalt aufsuchen der eine entsprechende Unterlassungserklärung formuliert.
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