Abmahnung (Wettbewerbsrecht): Die Freihof Rechtsanwälte mahnen für die iProtect GmbH ab

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Weitere Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das ElektroG

1. Wer mahnt ab?

Die Rechtsanwaltskanzlei Freihof Rechtsanwälte mahnt derzeit für die iProtect GmbH wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) ab.

Es handelt sich hierbei um Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Elektrogesetz (ElektroG). Den Abgemahnten wird vorgeworfen gegen die Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 ElektroG dadurch verstoßen zu haben, dass er unter der Marke, unter welcher er Ladekabel über das Internet vertreibt, nicht ordnungsgemäß registriert sei (§ 6 Abs. 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 ElektroG schreiben eine Registrierung beim Bundesumweltamt für bestimmte Fälle vor).

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Ein solcher Verstoß gegen das ElektroG kann von einem Mitbewerber grundsätzlich abgemahnt werden und somit im Einzelfall hohe Kosten auslösen.

2. Welche Forderungen stellt die Rechtsanwaltskanzlei Freihof Rechtsanwälte für die iProtect GmbH

Es wird zum einen die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert, zum anderen fordern die Abmahner die Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages (Abmahnkosten). Konkret werden die Abmahnkosten hier auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000.- € in Höhe von 1764,50 €geltend gemacht.

Bitte seien Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung!

3. Wie sollte ich mich bei einer Abmahnung verhalten?

Die optimale Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab, so dass es leider keine pauschale Antwort geben kann, die für jeden Fall passt. Geprüft werden muss aber in jedem Fall, ob die Abmahner (hier also die iProtect GmbH) überhaupt berechtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen. Hierfür ist nämlich ein sog. Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Wenn Sie also mit anderen Worten eine Abmahnung der iProtect GmbH erhalten haben und aus einer völlig anderen Branche kommen, als die iProtect GmbH, spricht dieses bereits für eine fehlende Berechtigung zur Abmahnung.

Aber auch wenn eine Abmahnungsberechtigung im Einzelfall besteht, müsste im Einzelfall geprüft werden, ob der konkret vorgeworfene Wettbewerbsverstoß überhaupt besteht. Es können aber auch noch andere Umstände zu einer Unwirksamkeit der Abmahnung führen (z.B. Verjährung).

Um dies alles zu beurteilen, ist eine Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt anzuraten.

Die Kanzlei Dr. Newerla steht Ihnen hierbei gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr (Wettbewerbsrecht) zur Verfügung.

Eins lässt sich aber ganz eindeutig und für jeden Fall raten:

Bitte ignorieren Sie das Abmahnschreiben nicht, andernfalls droht im schlimmsten Fall droht ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (z.B. einstweilige Verfügung). Aufgrund der im Wettbewerbsrecht oftmals sehr hohen Streitwerte kann dies schnell sehr unangenehm und kostspielig werden. Lassen Sie sich hierdurch aber nicht klein kriegen. Holen Sie sich stattdessen kompetente anwaltliche Hilfe.

4. Ratschläge für Betroffene einer Abmahnung

- Kein Kontakt zu den Abmahnern herstellen!

- Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

- Nicht die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung zahlen!

- Fristen unbedingt einhalten!

- Vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Freihof Rechtsanwälte wegen Verstoß gegen das EletroG im Auftrage der iProtect GmbH erhalten? Die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0). Gerne können Sie uns das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail zusenden (bitte an info@drnewerla.de). Hierdurch erleichtern Sie und die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Fragen Sie auch nach unserem günstigen Pauschalangebot für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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