Hallo,
ich bin auf folgende Diskussion gespannt:
Ein Arbeitgeber stimmt der Elternzeit nach dem 3. Geburtstag nicht zu, sondern bringt dringende betriebliche Gründe vor.
Es wären aber noch Monate übrig.
Was sind solche Gründe, die gelten würden?
Oder anders gefragt: reicht es, wenn der AG sagt, dass dann die Arbeit nicht erledigt wird?
Welchen Zeitraum könnte man einen Arbeitgeber hier zumuten, dass die Arbeit nicht erledigt wird?
Herzichen Dank!
Ablehnung Elternzeit: was ist ein Grund?
30. Oktober 2016
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Frage vom 30. Oktober 2016 | 16:48
Von
Status: Schüler (181 Beiträge, 72x hilfreich)
Ablehnung Elternzeit: was ist ein Grund?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 07:04
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6503x hilfreich)
/// reicht es, wenn der AG sagt, dass dann die Arbeit nicht erledigt wird?
Das scheint mir eher ein allgemeiner Grund zu sein, der für jede Urlaubs- oder Krankheitsabwesenheit gilt.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmuschg-beeg-15-anspruch-auf-634-gruende-fuer-ablehnung-durch-den-arbeitgeber_idesk_PI10413_HI2349816.html
#2
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatOder anders gefragt: reicht es, wenn der AG sagt, dass dann die Arbeit nicht erledigt wird? :
Bedeutet ja nur "ich habe meine Personalplanung nicht im Griff". Das dürfte vor Gericht nicht ausreichen, da müsste der Arbeitgeber noch mal nachlegen ...
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