Ab wann bekommt man ein Arbeitszeugnis und was darf alles drin stehen?

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Ab wann bekommt man ein Arbeitszeugnis und was darf alles drin stehen?

Hallo an alle,

meine Freundin hat es geschafft und nach etlichen Jahren einen neuen Job gefunden. Der alte AG wo sie momentan noch beschäftigt ist, hat sie erst nicht gehen lassen wollen wegen Personalmangel und auf 6 Monate Kündigungsfrist herumgepocht, ist aber nur von Seiten des Arbeitgebers möglich, umgekehrt darf sie ja die gesetzliche Kündigungsfrist (da nix weiter soweit im Vertrag vereinbart wurde) einhalten. Da hat er sich auch schon angestellt, aber mit meiner Hilfe hat sie es doch noch geschafft, ein Aufhebungsvertrag zu erwirken, allerdings lassen sie jetzt länger arbeiten als normal. Und sie wartet noch auf ihr Arbeitszeugnis. Sie hat mich heute gefragt, wann sie das bekommt? Ist ein öffentlicher Träger.

In der Hinsicht bin ich diesbezüglich nicht mehr auf dem Laufenden, muss der alte Arbeitgeber auch da bestimmte Fristen einhalten? Sie kann jetzt erst ihren Job 1 Monat später als ursprünglich geplant antreten und solche Sachen das sie krank war oder die Kinder krank waren gehören ja da nicht rein, aber da hat sie die Befürchtung, das sie sowas negativ beurteilen können.Das würde hier den Rahmen sprengen, um das alles auseinander zu dröseln. Uns geht es jetzt lediglich darum, ob der Arbeitgeber bezüglich eine Frist hat zum Erstellen des Arbeitszeugnisses. Gibt es da gesetziche Regelungen, ist das tariflich geregelt? Habe dazu bis jetzt noch nix weiter gefunden.

Gruß Rosenrot

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das Arbeitszeugnis muss am letzten Arbeitstag fertig sein und "zu Abholung bereit liegen".
(Achtung: Es gibt keinen Anspruch, das Zeugnis per Post nach Hause geschickt zu bekommen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

ach so danke das wusste ich nicht. Meine Freundin auch nicht. Dann kann ich ihr das so mitteilen und wenn es ihr jetziger alter Arbeitgeber doch nach Hause schickt, weil sie so viel Probleme noch mit dem hat ist das dann eine unwirksame Zustellung?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Quatsch. Kein Anspruch auf Zustellung heißt, dass AN kein Recht hat, das Z nach Hause geliefert zu bekommen. Wenn AG es doch tut - um so besser.
Und was im Zeugnis alles drin stehen kann und darf oder auch nicht - da kaufst du dir besser um ein paar Euro ein entsprechenden Buch; die Frage sprengt jeden Rahmen hier.

-- Editiert von blaubär+ am 17.03.2017 07:30

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Dann kann ich ihr das so mitteilen und wenn es ihr jetziger alter Arbeitgeber doch nach Hause schickt, weil sie so viel Probleme noch mit dem hat ist das dann eine unwirksame Zustellung?

Es ist eher umgekehrt. Wenn der alte Arbeitgeber sie ärgern möchte und sagt "du musst dir dein Zeugnis selbst abholen", dann muss man das akzeptieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Mannomann, abgesehen davon, dass der Arbeitgeber mit dem Aufhebungsvertrag äusserst entgegenkommend war, insoweit ist die Rechtsansicht des Fragestellers (Kündigungsfristen) äußerst fragwürdig, wo ist das Problem? Das Arbeitszeugnis steht nach Vertragsende zur Verfügung bzw. hat zur Verfügung zu stehen. Wie schnell es fertig sein muss, ist eine andere Frage. Einer förmlichen Zustellung bedarf es nicht.

wirdwerden

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