AGBs auf Online Shop mit nur Abholung ?

14. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)
AGBs auf Online Shop mit nur Abholung ?

Hallo,

Person A betreibt einen Ebay Shop, möchte aber für den Umkreis eine Internetseite erstellen in denen lediglich die Artikel gelistet sind mit Abholpreisen, es wird keinerlei Versand angeboten und auch keine Warenkorb Funktion oder dergleichen, es werden nur Fotos mit Titel und Preis angezeigt, braucht man dafür dann AGBs Wiederruf etc. auf der Seite ? oder reicht das wenn man den Käufer bei Abholung darauf hinweist ?

gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von dine4420):
es werden nur Fotos mit Titel und Preis angezeigt

Quasi eine reine Seite mit: Das biete ich zu den Preisen an?!

Zitat (von dine4420):
braucht man dafür dann AGBs Wiederruf etc. auf der Seite ?

AGB sind ein höchst freiwilliges Konstrukt. Es ist keine Voraussetzung.
Wenn du Widerruf mit anbieten möchtest, dann klar.

Zitat (von dine4420):
oder reicht das wenn man den Käufer bei Abholung darauf hinweist ?

Das heißt, dass der Kaufvertrag im Laden zustande kommt? Dann braucht man auch keine Formularien für den Widerruf, denn den Widerruf gibt es nur bei Fernabsatzverträgen. Hier liegt laut eigener Beschreibung keiner vor. Natürlich kannst du den Käufern in deinem Laden ein Widerrufsrecht anbieten. dAvon hält dich keiner ab. Nur sollte man überlegen, ob das auch zielführend ist, bzw. das ist was man möchte...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Abend,

vielen Dank für deine Antwort, Person A hat sich nun dazu entschlossen lediglich eine Internetseite mit seinem Warenangbeot zu erstellen, ohne Preise, es werden rein nur Bilder (natürlich selbst erstellt) auf der Seite gezeigt mit dem Vermerk das man mich unter der Ladenadresse erreichen kann, was muss Person A nun denn beachten ? Impressumpflicht ja, gibt es sonst noch was zu beachten ?

gruß

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
lediglich eine Internetseite mit seinem Warenangbeot zu erstellen, ohne Preise
Du kannst ruhig Preise nennen, dass ist kein Problem! Die Seite ist ja nur rein eine Werbeseite, mehr nicht.

Zitat:
gibt es sonst noch was zu beachten ?
Der Seite eine professionelles auftreten vermitteln, mehr würde ich nicht sagen...

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
was muss Person A nun denn beachten ? Impressumpflicht ja, gibt es sonst noch was zu beachten ?

Datenschutzerklärung
Preisangabeversordnung
Produktspezifische Verordnungen/Gesetze
Streitbeilegung der EU
Urheberrechte
Markenrechte
... und so weiter



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)

Und das alles nur weil ich Bilder meiner Ware online stelle ? es gibt keinerlei Kontaktformulare, keine Preise, keinen Warenkorb, kein nichts, es zeigt nur die Ware die im Laden steht

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Und das alles nur weil ich Bilder meiner Ware online stelle ?

Nein, weil Du als Unternehmer eine geschäftliche Website betreibst.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
gibt es sonst noch was zu beachten ?


Nicht in eine Falle laufen, d.h. keine Kaufverträge per Email oder Telefon schließen ("könnte ich vielleicht ausnahmsweise...?") - das könnten auch Testkäufer der Konkurrenz sein, die dann direkt eine Abmahnung wg. fehlender Widerrufsbelehrung raushauen.

3x Hilfreiche Antwort

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