6 Monate Kündigungsfrist - oder kann ich früher gehen?

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
6 Monate Kündigungsfrist - oder kann ich früher gehen?

Hallo,
Muss ich wirklich 6 Monate bei der folgenden Vertragsangabe warten?

"Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
Es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten."

Mehr zum Thema Kündigung steht nicht in meinem Arbeitsvertrag.
Vielen Dank im Voraus.

Gruß

-- Editier von Bleak am 12.03.2017 19:36

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11 Antworten
Sortierung:
Bleak hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man früher weg will, kann man mit dem Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag schließen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Im Vertrag wird auch nirgendwo ein Tarifvertrag erwähnt?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein. Es gibt keinen Tarifvertrag.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dann bitten Sie eben den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag. Diese Bitte ist meistens erfolgreich, dafür gibt es ja nun auch viele Gründe!.
Sind Sie "Spezialist" oder leichter ersetzbar?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin ein "Spezialist" und nicht leicht ersetzbar! Eher im Gegenteil. Ein Aufhebungsvertrag kommt für meinen Arbeitgeber nicht in Frage.

Was ist denn mit § 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen?
In (2) steht: Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats (passt bei mir)

In (6) steht: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.


Sollte das in meinem Fall jetzt nicht so sein, dass ich nach 1 Monat gehen kann?

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Bleak):
Was ist denn mit § 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen?
In (2) steht: Für eine Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats (passt bei mir)

In (6) steht: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.


Sollte das in meinem Fall jetzt nicht so sein, dass ich nach 1 Monat gehen kann?



Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden.
Wichtig ist, dass diese für beide Parteien gelten. Deine Vereinbarung ist zwar sehr sperlich gehalten, aber ich würde
sie so sehen, dass sie für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gilt.



§ 622 V BGB ;


Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, ich sehe das genau so: Die Vereinbarung der 6 Monate gilt für beide Seiten und wird nicht durch übergeordnetes Recht (z.B. Tarifvertrag) beschränkt. Daher ist diese Vereinbarung so gültig.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#9
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber es ist nicht genau definiert für wen es gilt. Also kann es jetzt jede Seite so auslegen wie es ihr gerade passt oder sehe ich das falsch? Muss sowas nicht genau definiert werden?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bleak):
Also kann es jetzt jede Seite so auslegen wie es ihr gerade passt oder sehe ich das falsch?

Was bitte ist man dem Satz
Zitat (von Bleak):
Es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.

denn auslegbar?

Das Vertragsverhältnis kann nur mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Punkt.
Wer es dann kündigt ist egal, er muss sich daran halten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von Bleak
#11

Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe nicht davon aus, dass in einem etwaigen Tarifvertrag die Länge der Kündigungsfristen geregelt sind. Jedenfalls wären sechs Monate auch keine so lange Dauer, die den Arbeitnehmer benachteiligen könnte.
Im Falle Ihrer Klausel würde diese entsprechend so ausgelegt werden können, dass es beide Seiten betrifft, auch wenn dies nicht explizit genannt ist. Ohne eine Einschränkung für eine SEite gilt die Frist dann auch für beide Seiten in einem gegenseitigen Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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