Hallo, ich habe meinen Arbeitsvertrag mehr als rechtzeitig vor den vier Wochen gekündigt,
bin aus meiner dreijährigen Elternzeit nicht mehr wiedergekommen. Seit meiner Schwangerschaft gab es leider nur Probleme.
Ich habe dann auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erbeten und bekam auch die Bestätigung.
Zur Ende der Kündigung erhielt ich dann neben meinen anderen Papieren auch mein Arbeitszeugnis, geknickt.
Gut, das dies rechtens ist habe ich gewusst, allerdings war es so geknickt, das man es nicht mehr hätte vernünftig kopieren können ohne dies auf der Kopie zu sehen. Außerdem erhielt das Zeugnis das falsche Eintrittsdatum und einen anderen Fehler.
Außerdem entsprach das Arbeitszeugnis einer 4 bis 5.
Daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber freundlich und schriftlich über die Fehler in Kenntnis gesetzt und ihn darum gebeten
das Arbeitszeugnis entsprechend einer 2 bis 3 umzuschreiben, da ich niemals so schlecht gearbeitet habe.
Dies tat er dann auch umgehend, setze sogar meinen schriftlichen Ansatz um. Allerdings nur per eMail.
Das Zeugnis war schief und die Sätze endeten mitten im Satz (eine neue Zeile obwohl der Satz nicht zu Ende war.)
Außerdem hatte sich auch hier wieder der Fehlerteufel eingeschlichen.
Daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber wieder schriftlich darum gebeten dies zu ändern und erhielt als Antwort "ich habe noch etwas besseres zu tun als das Arbeitszeugnis nach Ihren Wünschen zu gestalten"...
Einige Tage später erhielt ich dann ein Arbeitszeugnis per Post.
Jetzt kommt allerdings der Hammer, es war das allererste Zeugnis, diesmal mit richtigem Eintrittsdatum, aber ansonsten die gleiche schlechte Bewertung wie am Anfang und genau derselbe Fehler.
Beim persönlichen Anruf wird die Chefin verleugnet. Also per Einschreiben ein erneutes Schreiben, mit Fristsetzung usw.
Daraufhin bekomme ich kurze Zeit danach eine eMail ich solle nicht mehr dort anrufen.
Wenn mir mein Zeugnis nicht passt kann ich mir ein Blankoschreiben abholen und es selbst schreiben.
Auf die Frist ist nichts mehr passiert.
Anwalt? Meint ihr damit habe ich gute Chancen?
Lg
3 verschiedene Versionen vom Arbeitszeugnis
28. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. März 2017 | 10:04
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
3 verschiedene Versionen vom Arbeitszeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. März 2017 | 10:17
Von
Status: Praktikant (766 Beiträge, 336x hilfreich)
Warum zum Anwalt? Der will nur Geld... Geh einfach zum Arbeitsgericht. Du kennst deine Recht ja halbwegs gut. Reiche Klage ein auf ein fehlerfreies Arbeitszeugnis mit leistungsgerechter Beurteilung. Ggf. kannst du ja schon einen Vorschlag liefern.
#2
Antwort vom 28. März 2017 | 11:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatWarum zum Anwalt? :
Nun, das sind Profis, der kann dann auch gleich einen Vorschlag für das Zuegnis formulieren.
ZitatDer will nur Geld... :
Na, von irgendwas muss er ja auch Kanzlei und Fortbildung finanzieren.
ZitatGgf. kannst du ja schon einen Vorschlag liefern. :
Warum das ganze nicht direkt als Formulierungsvorschalg an die Klage anhängen?
Zumal man ja schon aufgefordert wurde das selbst zu schreiben ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. März 2017 | 11:23
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:ZitatWarum zum Anwalt? :
Nun, das sind Profis, der kann dann auch gleich einen Vorschlag für das Zuegnis formulieren.
ZitatDer will nur Geld... :
Na, von irgendwas muss er ja auch Kanzlei und Fortbildung finanzieren.
ZitatGgf. kannst du ja schon einen Vorschlag liefern. :
Warum das ganze nicht direkt als Formulierungsvorschalg an die Klage anhängen?
Zumal man ja schon aufgefordert wurde das selbst zu schreiben ...
Naja, aber die Art der Aufforderung zum selbst schreiben.
Ich habe es hier neutral wieder gegeben. Wer die eigentlich Antwort liest schlackert mit den Ohren.
Dann bekomme ich ein Blanko-Blatt und habe es nachher noch gefälscht?
Würde ich meinem mittlerweile Ex Arbeitgeber zutrauen...
#4
Antwort vom 28. März 2017 | 12:09
Von
Status: Schüler (376 Beiträge, 95x hilfreich)
warum nimmst du die Aufforderung nicht ernst und schreibst selbst ein Zeugnis, welches du vom alten AG unterschreiben lässt?
LG
Ally
#5
Antwort vom 28. März 2017 | 13:09
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Zitatund schreibst selbst ein Zeugnis, welches du vom alten AG unterschreiben lässt? :
Das ist ein sehr pragmatischer Ansatz, den man testen sollte.
#6
Antwort vom 28. März 2017 | 13:16
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:Zitatund schreibst selbst ein Zeugnis, welches du vom alten AG unterschreiben lässt? :
Das ist ein sehr pragmatischer Ansatz, den man testen sollte.
Probieren kann man es vielleicht mal. Ich befürchte jedoch das das nichts wird.
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