15€ Ebay Auktion Klage erhalten

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
MARCnesium85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
15€ Ebay Auktion Klage erhalten

Hi,

vor ein paar Tagen bekam ich Post vom Amtsgericht, welche eine Klage eines Rechtsanwaltes beinhaltete.

Dabei geht es um meine Ebay-Auktion vor 2 Jahren, ein als funktionsfähig angebotenes technisches Gerät von dem der Kläger behauptet, es sei von

Anfang an nicht funktiosfähig gewesen, da die Batterie ausgelaufen sei. Auch eine Reinigung und Austausch der Batterien brachte keinen Erfolg.


Der Kläger möchte

- den KAufpreis erstattet bekommen (15E Ware + Porto, zzgl. zinsen 5%) gg. Rückgabe des Gerätes
- ich sei in Annahmeverzug der Rücknahme des Gerätes
- bei nicht fristgerechter anzeige der Verteidigungsansicht ergeht Versäumnisurteil (schriftlich)

Als "Beweis" hatte er diesen Mangel umgehend nach Erhalt der Ware bei Ebay angezeigt, woraufhin ich nicht reagierte (lt. Klage: mein Schweigen lässt den Verdacht aufkommen, ich hätte unter Vorspielung falscher Tatsachen betrügen wollen).


Mein Statement dazu:

Das Gerät hatte ich beim Flohmarkt erworben - getestet u funktionstüchtig (3 weitere Exemplate hatte ich bei EBAY verkauft und eine positive Bewertung bekommen). Ich hätte ggf. einen Zeugen der dabei war. Nunja ist es schon 2 Jahre (da ich umgezogen war und der Account auf meinen Mitbewohner lief, war ich postalisch nicht auffindbar) her. Bin ein zuverlässiger und ehrlicher Ebayer (220 Bewertungen, 98% positiv).



Ich bin dankbar für Tipps, da ich bisher nie mit dem Gesetz Konflikt hatte:

- (Wie) soll ich darauf reagieren?
- Was geschieht, wenn ich nicht reagiere? (Wird dann seine "schlüssige?" Klage vom Gericht angenommen und meine nicht Vorhandene Verteidigungsabsicht als Geständnis meinerseits ausgelegt? )
- Kann er das o.g. behaupten (ohne Zeugen/Beweis), ist seine Klage durchsetzbar? Bei wem liegt die Beweislast, das das Gerät (nicht) funktionierte?
- Kann ich meine Variante glaubhaft durchsetzen (mit/ohne Zeugen, Beweise?)?
- Könnte ein Gutacher den Zustand des Gerätes bei Kauf (im Nachhinein) klären?
- Wenn es keinen klaren Beweis/Zeugen gibt, ist somit ein Vergleich denkbar, oder im Zweifel für den .......?
- Falls ich verurteilt würde, steht es in meinem Führungszeugnis (erschwert die Jobsuche) ?
- Soll ich mir einen Anwalt nehmen (nicht Rechtschutzversichert)?


Ich möchte die Angelegenheit möglichst ressourcenschonend (zeitlich, nervlich, finanziell,...) erledigt haben. Um mir "Stress" in der Vorweihnachtszeit zu ersparen, wäre ich auch bereit den kleinen Betrag iHv. ca.20E (Kaufpreis zzgl. Porto/Zins) zurückzuzahlen.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

oh jeh, evtl, kan deine "Vogelstrauss Methode" da noch sehr teuer für dich werden!

Zitat:
- Falls ich verurteilt würde, steht es in meinem Führungszeugnis (erschwert die Jobsuche) ?
In diesem Punkt kann ich dich beruhigen! Das ganze ist nichts strafrechtliches, sondern etwas zivilrechtliches und dies ist absolut irrelevant für ein Führungszeugnis!

Zitat:
Das Gerät hatte ich beim Flohmarkt erworben - getestet u funktionstüchtig (3 weitere Exemplate hatte ich bei EBAY verkauft und eine positive Bewertung bekommen).
Und somit befinden wir uns beim gewerblichen handeln! Und damit könnten weitere Probleme für dich auftauchen!

Auch wenn es nur ein einziger Artikel wäre, beim Flohmartk kaufen und dann weiterverkaufen ist gewerblich! Hast du das auch angemeldet? Finanzamt weiss bescheid? Hast du in deinem EBAY Angebot auch auf die rechtlichen Dinge hingewiesen wie Rückgaberecht etc? Wenn nicht, dann hoffe mal so glimpflich wie nur möglich aus der Sche heraus zu kommen!

Zitat:
Ich hätte ggf. einen Zeugen der dabei war
Dein Zeuge kann nur gegen dich aussagen, würde ich meinen. Da das ganze gewerblich war tritt erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein! Dein Zeuge wird dich eher belasten bezüglich Gewerbe!

Zitat:
Bei wem liegt die Beweislast, das das Gerät (nicht) funktionierte?
Da man gewerbliches Handeln voraussetzen kann, liegt die Beweislast innerhalb der ersten 6 Monate bei dir! Du müsstest beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe an den K vorhanden war!

Zitat:
Könnte ein Gutacher den Zustand des Gerätes bei Kauf (im Nachhinein) klären?
Möglich! Allerdings, wenn der Mangel innerhalb der ersten 6 Maonate nach Kauf vorhanden war, dann geht das zu deine Lasten!

Zitat:
Ich möchte die Angelegenheit möglichst ressourcenschonend (zeitlich, nervlich, finanziell,...) erledigt haben. Um mir "Stress" in der Vorweihnachtszeit zu ersparen, wäre ich auch bereit den kleinen Betrag iHv. ca.20E (Kaufpreis zzgl. Porto/Zins) zurückzuzahlen.
Dafür ist es nun zu späht! Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten deines Gegners wirst du wohl bezahlen dürfen. Auch die eines Anwaltes, solltest du dir einen nehmen.

Und nur mal zur generellen Erklärung, kaufen um dann zu verkaufen ist gewerbliches Handeln! Dazu bedarf es nichtmal einer gewinnbringenden Absicht, obwohl mann diese hier sogar bejahen dürfte "(Das Gerät hatte ich beim Flohmarkt erworben - getestet u funktionstüchtig (3 weitere Exemplate hatte ich bei EBAY verkauft und eine positive Bewertung bekommen)" Beweist sogar das gewerbliche handeln!

Meiner Meinung nach hast du alles falsch gemacht was falsch zu machen geht! An deiner Stelle würde ich versuchen so glimpflich wie nur möglich aus der Sache heraus zu kommen. Versuche dich mit deinem Gegner zu einigen, biete ihm etwas an (du solltest ihm aber auch zumindest soweit entgegen kommen, wie das seine gesammten Kosten gedeckt sind, was dann auch Gerichtskosten beinhaltet!
Wenn du das nicht machen willst, fang schon mal an zu hoffen, dass das Finanzamt etz davon nichts mitnekommen! Wenn die doch nochmitbekommen, was da gelaufen ist, werden die sich auch nochbei dir melden etc und dann kann man sich auch schnell mal im strafrechtlichen Bereich wiederfinden, was dann ins Führungszeugnis eingetragen werden kann...







-- Editiert von lesen-denken-handeln am 16.12.2016 03:30

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 16.12.2016 03:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich denke auch, dass der Anwalt davon ausgeht dass du gewerblich gehandelt hast und bei Bedarf auch entsprechende Beweise vorlegt (die eBay-Auktionen von mehreren gleichartigen Artikeln können schon ausreichen). Dann sieht es wirklich düster für dich aus und in dem Fall würde ich lieber anerkennen, denn dann wäre diese Klage dein geringstes Problem

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche und Verzug müssten nachgewiesen werden. Mit einem sofortigen Anerkenntnis käme man evtl. ohne Anwalts- und Gerichtskosten weg (§93 ZPO , aber unsicher).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MARCnesium85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Von gewerblich war keine Rede (die Geräte waren nicht identisch (Marke/Modell), nur alles Walkman).

Gegenfrage:

Wie verhält es sich wenn ich die 4 Teile (3 ok, 1 offenbar defekt?) von einem Bekannten geschenkt bekommen (=Zeuge) habe, weil er sie nicht mehr brauchte ?


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von MARCnesium85):
Von gewerblich war keine Rede (die Geräte waren nicht identisch (Marke/Modell), nur alles Walkman).


Muss auch nicht identisch sein. Ankauf zum Verkauf reicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MARCnesium85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie verhält es sich wenn ich die 4 Teile (3 ok, 1 offenbar defekt?) von einem Bekannten geschenkt bekommen (=Zeuge) habe, weil er sie nicht mehr brauchte ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von MARCnesium85):
Wie verhält es sich wenn ich die 4 Teile (3 ok, 1 offenbar defekt?) von einem Bekannten geschenkt bekommen (=Zeuge) habe, weil er sie nicht mehr brauchte ?


Fakt: bei 220 Verkäufen bei Ebay wird der Zeitraum geprüft. Manche Gerichte sind auch der Meinung, dass 10 Verkäufe ein gewerbsmässiges Handeln ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von MARCnesium85):
Wie verhält es sich wenn ich die 4 Teile (3 ok, 1 offenbar defekt?) von einem Bekannten geschenkt bekommen (=Zeuge) habe, weil er sie nicht mehr brauchte ?

1. ist es schon recht dreist in einem Rechtsforum zu fragen wie man am besten Prozessbetrug begeht
2. Es verhält sich so, das Gerichte bei Falschaussagen und Prozessbetrug keine Toleranz besitzen und da recht hart durchgreifen
3. ist es hier egal wie man die Teile erworben hat, hier kommt es bezüglich der Gewerblichkeit auf den Verkauf an



Zitat (von MARCnesium85):
Als "Beweis" hatte er diesen Mangel umgehend nach Erhalt der Ware bei eBay angezeigt, woraufhin ich nicht reagierte

Nun, bei ebay anzeigen nützt ja nicht, dem Verkäufer muss man es mitteteilen.



Zitat (von MARCnesium85):
da ich umgezogen war und der Account auf meinen Mitbewohner lief, war ich postalisch nicht auffindbar

Du lässt echt kein Schlagloch aus?



Zitat (von MARCnesium85):
- Was geschieht, wenn ich nicht reagiere? (Wird dann seine "schlüssige?" Klage vom Gericht angenommen und meine nicht Vorhandene Verteidigungsabsicht als Geständnis meinerseits ausgelegt? )

Genau so.



Zitat (von MARCnesium85):
- Kann er das o.g. behaupten (ohne Zeugen/Beweis),

Tut er doch schon ...



Zitat (von MARCnesium85):
ist seine Klage durchsetzbar?

Tja, in der Glaskugel herrscht gerade Nebel und das Orakel ist schon im Weihnachtsurlaub ....



Zitat (von MARCnesium85):
Bei wem liegt die Beweislast, das das Gerät (nicht) funktionierte?

Kommt darauf an ob Du als Unternehmer eingestuft wirst, wannn Dir die erste Mängelmeldung zugestellt wurde, ob man ie Gewöährleistung korrekt ausgeschlossen hat ...



Zitat (von MARCnesium85):
- Kann ich meine Variante glaubhaft durchsetzen (mit/ohne Zeugen, Beweise?)?

Welche Variante denn?
Die Wahrheit oder den Prozessbetrug?
Wobei wir da wieder bei der Glaskugel und dem Orakel wären ...



Zitat (von MARCnesium85):
- Könnte ein Gutacher den Zustand des Gerätes bei Kauf (im Nachhinein) klären?

Eventuell ja.
Kosten sollte man so ab 1000 EUR rechnen



Zitat (von MARCnesium85):
- Wenn es keinen klaren Beweis/Zeugen gibt, ist somit ein Vergleich denkbar,

Ein Vergleich ist immer möglich, wenn dei Gegenseite mitspielt



Zitat (von MARCnesium85):
oder im Zweifel für den .......?

Im Zweifel für den weniger unglaubwürdigen



Zitat (von MARCnesium85):
Um mir "Stress" in der Vorweihnachtszeit zu ersparen, wäre ich auch bereit den kleinen Betrag iHv. ca.20E (Kaufpreis zzgl. Porto/Zins) zurückzuzahlen.

Tja, damit dürfte die Gegenseite nicht ganz zufrieden sein ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält es sich wenn ich die 4 Teile (3 ok, 1 offenbar defekt?) von einem Bekannten geschenkt bekommen (=Zeuge) habe, weil er sie nicht mehr brauchte ?
Also im Eingangspost waren die Dinge noch vom Flohmarkt!
Das würde sich in soweit verhalten, dass wenn du deinen Bekannten dies sagen lässt, er eine strafbewährte Falschaussage machen würde (meisst fliegen die dann auch auf)!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MARCnesium85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

220 Verkäufe bei Ebay innerhalb 12 Jahren reine Privatverkäufe von altem Kram ohne Gewinnerzielungsabsicht.

So:
Die 4 Elektrodinger waren nicht vom Flohmarkt sondern habe diese von einem angesehenen Anwalt geschenkt bekommen, der sie nicht mehr nutze . und nu?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von MARCnesium85):
reine Privatverkäufe

Deine subjektive Einschätzung ist nicht relevant



Zitat (von MARCnesium85):
ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Irrelvant.



Zitat (von MARCnesium85):
sondern habe diese von einem angesehenen Anwalt geschenkt bekommen, der sie nicht mehr nutze

Und den angesehenen Anwalt der das bezeugt bekommt man jetzt woher?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

In diesem Forum gibt es keine Unterstützung zu Straftaten.

ZU!

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