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teure Gewinnbenachrichtigungen :)

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teure Gewinnbenachrichtigungen

hi,

ich habe gerade einen computergenerierten Anruf erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, ich hätte gerade einen Opel Corsa (oder alternativ 10.000 Euro in bar) gewonnen, müsste nur noch eine (ziemlich) kostenpflichtige Nummer anrufen, da sie noch einige persönliche Daten von mir brauchen.

Ich nehme mal an, dass das Callcenter nicht mehr als die üblichen Telefongebühren verlangen darf, da sie nicht darauf hingedeutet haben, was mich der Spass die Minute kosten würde *grins*

Davon mal abgesehen: ist es möglich anhand der angegebenen Telefonnumer eine Postanschrift zu finden, denen dann schriftlich alle relevanten Daten (also Name und Adresse - mehr brauchen die ja nicht) mitzuteilen und auf Herausgabe des Autos zu bestehen??

Zudem hat dieses Callcenter keine Telefonnummer mitgesendet. Ich glaube mal gehört/gelesen zu haben, dass das neuerdings untersagt ist. Irre ich mich da?

Grüße

Sternchen


von Sternchen123 am 04.03.2009 13:48
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>teure Gewinnbenachrichtigungen
Möglich ja.

In der Regel ist bei diesen dubiosen Gewinnversprechern aber entweder nichts zu holen oder sie haben sich mit entsprechenden "weasel words" abgesichert (etwa indem kein Gewinn, sondern ein "möglicher Gewinn" zugesagt wird etc.).

Da kann es durchaus unklug sein, aus Gier schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen in der Hoffnung, schlauer zu sein als der Betrüger.

Wie wolltest du zum Beispiel eine telefonische Gewinnzusage beweisen? Hast du mitgeschnitten?

-- Editiert am 04.03.2009 13:58


von Wellkamp am 04.03.2009 13:55
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
*lach* ich will das nicht wirklich machen, dafür ist mir die dafür aufgewendete Lebenszeit zu schade. War eine rein theoretische Frage.

Ich hab den Text noch auf dem Anrufbeantworter; der Automat sagt tatsächlich, ich hätte den Corsa gewonnen. Nix von wegen: sie könnten gewonnen haben; sind unter die ersten 100000000 Teilnehmer gerutscht; oder sonst soetwas.

Über den Text habe ich mich auch schon gewundert, weil das ja scheinbar tatsächlich ein Gewinnversprechen war. Jedenfalls wurden die üblichen Floskeln nicht benutzt.

*grins* und mitschneiden brauchte ich nicht, der Automat war so blöde meinen Automaten vollzuquatschen.

Sternchen


von Sternchen123 am 04.03.2009 15:59
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
quote:
ich habe gerade eine [ Mitteilung ] erhalten, ... ich hätte gerade einen Opel Corsa (oder alternativ 10.000 Euro in bar) gewonnen


Schön!

"Eigentlich" war gesetzlich vorgesehen, das Gewinn-Versprechens-Unwesen dadurch in den Griff zu bekommen, daß die Gewinn-Zusager "beim Wort" genommen werden und zur Leistung des Preises verpflichtet sein sollen, dessen bereits erfolgten Gewinn sie mitgeteilt haben ( diese Neuregelung war während der Gesetzes-Beratung auf heftigen Wiederstand gestoßen: es genüge zur Bekämpfung vollkommen, daß ein solches Verhalten seit je her als "wettbewerbsrechtlich unanständig" geahndet u. abgemahnt werden könne; der unlautere Gewinn-Mitteiler brauche also nicht auch noch dadurch "bestraft" zu werden, daß er den Verbrauchern vorgeflunkerten Preisgewinn leisten müsse (was ihn u.U. ja ruinieren würde). )

§ 661a BGB
"Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

quote:
ich habe gerade eine (fern-)mündliche Mitteilung erhalten ...


Verbreitet herrscht die Meinung vor, der Begriff des "Versendens" verlange, daß die Mitteilung der Gewinnzusage in verkörperter Form ( in einem per Brief versandten Schreiben, in einer DVD, eMail, SMS, ... ) zugesandt worden sein müsse; mündliche Mitteilungen wären demnach keine "zugesandten" Mitteilungen.

Im Falle einer Klage auf Gewinn-Herausgabe müßte also ersteinmal die Hürde genommen werden, die Tatbestandsvoraussetzung einer VERSENDUNG der Mitteilung aufzuzeigen.

quote:
.. ich habe gerade einen computergenerierten Anruf erhalten ...


Hervorzuheben wäre, daß nicht nur der Anruf und die Herstellung der (Sprach-)Verbindung maschinengesteuert erfolgt war, sondern daß über die hergestellte Telekommunikations-Sprachverbindung die (Wiedergabe der) AUFZEICHNUNG einer Sprachansage an Dich übermittelt wurde.

Tatsächlich liegt also diese Mitteilung in körperlicher(!) Form vor ( wohl in Gestalt einer Computer-Audiodatei, eventuell auch in Form einer Magnettonband-Aufzeichnung ). Ob Dir per Telekommunikations-Verbindung nun die Audiodatei selbst(!) übermittelt ( = zugesandt ) würde, und Du ihren Sprach-Inhalt anschließend über DEIN Wiedergabegerät wahrnehmen würdest, oder ob der Gewinn-Mitteiler im Moment des Anrufs den Inhalt seiner computerlesbaren Sprachaufzeichnungs-Datei maschinengesteuert wiedergibt und diese Wiedergabe der aufgezeichneten Sprachmitteilung via Anruf-Computer übermittelt, kann meines Erachtens keinen Unterschied machen - Du kannst vom telefonischen Übermittler der Sprachdatei-Gewinnmitteilung die zugesagten 10000 Euro verlangen.

quote:
... müsste nur noch eine (ziemlich) kostenpflichtige Nummer anrufen, da sie noch einige persönliche Daten von mir brauchen. ...


Das Gesetz knüpft den Anspruch auf Leistung eines mitgeteilten Preisgewinns gegen den Gewinnzusager ausdrücklich NICHT daran, daß zuvor erst noch irgendwelche Waren ( Kühlschränke, Kreuzfahrten, ...) oder Dienstleistungen ( kostspielige 0900-Anrufe, Teilnahme an Informationsveranstaltungen usw. ) in Anspruch genommen worden sein müßten.

quote:
... Ich nehme mal an, dass das Callcenter nicht mehr als die üblichen Telefongebühren verlangen darf, da sie nicht darauf hingedeutet haben, was mich der Spass die Minute kosten würde *grins* ...


Leider Nein.

Die Zahlungspflicht bei 0900-Diensten erlischt nicht schon dann, wenn diese Dienste unter Verstoß gegen die gesetzliche Preis-ANGABEN-Pflicht beworben wurden, solange nur beim Anruf 3 Sekunden vor Beginn der Gebührenpflcht die vorgeschriebene Preis-ANSAGE ordnungsgemäß erfolgt war.

Preis-verschleiernde 0900-Werbung hat höchstens wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in der Gestalt, daß der Werbende auf die Unanständigkeit seiner Werbung hingewiesen wird; seine eingeheimsten 0900-Gebührenansprüche blieben vom Gesetz unberührt (solange beim Anruf eine Preisansage erfolgt).

quote:
26.2.2009 ... Auch ich wurde heute, 20:00 Uhr, auf meiner Festnetznummer mit dem Gewinnversprechen eines Twingos oder 10.000 € in bar, geködert. Der freundliche Computermensch Michael Kaiser forderte mich im Namen der Deutschen Telekom auf, die bereits mehrfach genannte 09 001 00 06 33 anzurufen, um meine Daten zu komplettieren und abzugleichen.
Zu meinem Leidwesen habe ich das auch getan. Hier bekam ich eine Frau Fischer ans Telefon, die offensichtlich nicht genau wusste, was mein konkreter Gewinn denn ist. Auf Nachfrage gab sie nur an, dass es unterschiedliche Gewinnhöhen gäbe und wenn der nette Blechkopf Kaiser mir das so gesagt hätte, wäre das auch garantiert so. Auch sie gab sich als Mitarbeiterin der Deutschen Telekom aus. Stutzig wurde ich leider erst, als ich einen Brief mit einer Rückantwort an mich nach Österreich ( WT-Consulting in Wiener Neustadt ) schicken sollte. Hatte aber keine Lust nachzufragen, weil das Gespräch dann noch teurer geworden wäre, die Dame war eh schon sehr gesprächig. Die 1.99 € pro Minute sind mir am Anfang des Gesprächs mitgeteilt worden. ...


quote:
... ist es möglich anhand der angegebenen 0900-Telefonnumer eine Postanschrift zu finden ...


Ja ( Link --> ) Datenbank der Dienstenummern 0900

W.T. Consulting Telephon-Informations GmbH & Co KG
Geschäftsführung: Walter Toifl
Firmenbuchnummer FN 307652f
Schottenring 16
1010 Wien
OESTERREICH
Gründungsdatum:

Komplementär : W.T. Consulting Telephon- Informationsgesellschaft m.b.H
Anteilseigner:
Herrn Walter Paul, Einzelperson, 1,3574 %
Manhattan Financial and Business Consultants Inc. USA, 98,6426 %

Datum der Zuteilung der ca. 30 0900-Rufnummern an die W.T.Consulting durch die Bundesnetzagentur: [color=red]27.2.2008


W.T. Consulting Telephon- Informationsgesellschaft m.b.H
Linke Wienzeile 4 1/2 ( = Sitz der insolventen Studio Opera )
1060 Wien
Österreich
Telefon: (01) 51474891

Telefax: (01) 51474300

Manhattan Financial and Business Consultants Inc.
Registered Agent
JOSEPH F. ZERGA
3608 E SUNSET RD STE 110, LAS VEGAS, NEVADA

President, Secretary, Treasurer and Director :
WALTER TOIFL, 2950 E FLAMINGO STE L, 89121 LAS VEGAS, NEVADA

Walter Toifl ( Studio Opera, Goodthinxx ) --->
"Wie es der Wiener Walter Toifl zu Niederlassungen in New York u. Las Vegas gebracht hat
5 Millionen Dollar pro Monat"
http://www.goodthinxxcash.com/news/format.pdf

Studio Opera GmbH
Linke Wienzeile 4/1/2
1060 Wien
Tel. 01/58116550
Fax 01/58116880
http://www.goodthinxx.com
office@goodthinxx.com

Frau Tanja Rahman
Geschäftsführung
Tel.: 01/58116550
Fax: 01/58116880

Frau Ulrike Toifl
Leitung Personal/HR
Tel.: 01/58116550
Fax: 01/58116880

Die Studio Opera GmbH ist inzwischen insolvent:

Handelsgericht Wien - Konkursverfahren

28.10.2008
Studio Opera Handels- und BeteiligungsgmbH
Linke Wienzeile 4/1/2
1060 Wien
FN 142469p
Verteilungsquote;: 10,266138 %
Nachtragsverteilungs-Quote: 0,914785 %

Ich tippe darauf, daß es eine Verbindung gibt zwischen der W.T. Consulting und der

COMPETENCE CALL CENTER AG
Spengergasse 37
1050 Wien

Vielleicht erfährst Du hier etwas Interessantes:

Wirtschaftsberatung Mariahilf
Linke Wienzeile 4, Stiege 1/2/6
A-1060 Wien, Österreich
Tel. 01/589-60-0
Fax 01/589-60-91
E-Mail: office@wbm.at

Der 0900-Zuteilungsnehmer/Diensteanbieter ist zwar der Bonner Bundesnetzagentur gegenüber (für rechtswidrige 0900-Nutzungen) verantwortlich; diese gestattet ihm jedoch, die zugeteilte 0900-Nummer im Rahmung eines Dienstleistungsvertrags "für einen Dritten" nutzen zu dürfen. Vielleicht hat der 0900-Diensteanbieter die 0900-Nummer bloß für eine karibische Briefkastenfirma benutzt, ist also gar nicht selbst für die 0900-Dienste zur Mitteilungen von Informationen über die Preisabrufmodalitäten verantwortlich?

quote:
denen dann schriftlich alle relevanten Daten (also Name und Adresse - mehr brauchen die ja nicht) mitzuteilen und auf Herausgabe des Autos zu bestehen??


Strenggenommen besteht Dein gesetzlicher Anspruch auf Preisleistung gegen den Unternehmer, der Dir die Mitteilung zugesandt (d.h. Dich angerufen) hat, und nicht gegen denjenigen, der die Preis-Vergabe organisiert/abwickelt ...

Damit Du Dich gegen rechtswidrige Mitteilungen zu Zwecken der Werbung (z.B. für den Rückruf unter kostenpflichtigen 0900-Nummern ) zur Wehr setzen kannst, hast Du gegen alle am ANRUF beteiligten Telekommunikationsunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den ANRUFER.

quote:
Zudem hat dieses Callcenter keine Telefonnummer mitgesendet.


Dann fällt Dein Anspruch auf Auskunft über den ANRUFER ins Wasser, da die Telefonunternehmen nur Auskünfte Anhand der Bestanddaten ( = Inhaber übermittelter Anrufer-Nummern ) erteilen müssen.

Das "Verschleiern" der Call-Center-Anrufer ist wieder nur wettbewerbsrechtlich unanständig; dafür könnte das Call-Center böse geschimpft werden.

Vermutlich dürftest Du aber (im Streitfall) kaum Probleme haben zu beweisen, daß der letztverantwortliche 0900-Nutzer ( entweder die W.T. Consulting selbst, oder ihr ( karibischer ? ) "Kunde", sollte sie für einen solchen ihre 0900-Nummer genutzt haben ) mit dem [anonymen] Anruf-Veranlasser identisch ist, der Dich mit der telefonischen, Computeranruf-Bandansagen-Gewinnmitteilungen behelligt hat.

M.


von Mirk am 04.03.2009 20:03
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
quote:
... Wie wolltest du zum Beispiel eine telefonische Gewinnzusage beweisen? ... Hast du mitgeschnitten? ...


Im Mitschneiden einer telefonischen Wiedergabe einer automatischen Gewinnmitteilungs-Ansage läge jedenfalls keine strafbare Handlung; und deshalb scheitert die Verwendung des Mitschnitts zum Beweis der Gewinn-Zusage auch nicht an einer Herkunft aus einer "strafbaren Aufzeichnungs-Handlung" :

§ 201 BGB
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."

Gegenstand des Telefonmitschnitts wäre nämlich die (Wiedergabe der Audiodatei-) Aufzeichnung der Gewinn-Zusage, die vom Sprecher des Gewinnzusage gerade zu dem Zweck aufgezeichnet wurde, mit einer Vielzahl von Telefonaten "öffentlich" mitgeteilt zu werden. --> Der Mitschnitt des Gewinnzusagen-Bandansagen-Telefonats bezieht sich nicht auf ein nicht-öffentliches, "vertraulich" geäußertes Wort.

( Die heimliche Aufzeichnung eines 0900-Rückrufs bei einem "lebendigen" Gesprächspartner wäre wieder unbefugt/strafbar; ebenso die heimliche Aufzeichnung eines "echten" Gewinnzusagen-Anrufs. Letztere würde mangels "Versendungs"-Charakter der Übermittlung allerdings nicht zum Nachweis eines gesetzlichen Preis-Anspruchs nach § 661a BGB taugen, s.o. )

M.


von Mirk am 04.03.2009 20:25
Status: Tao (5245 Beiträge)
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
hi, Mirk,

danke für die sehr ausführliche Antwort; genau so etwas habe ich mir schon gedacht; wollte nur mal anfragen, ob ich richtig liege (mal abgesehen davon, dass ich solche Anrufe nie beantworte; nicht mal dann, wenn ich von einer menschlichen Person angerufen werde - da erkläre ich der anrufenden Person nur, sie könne mir den Gewinn zuschicken; alle relevanten Daten (also meine Adresse) sind im örtlichen Telefonbuch zu finden *lach*).

Sternchen

P.S. dieser Herr Kaiser (09 001 01 00 11) hat auch bei mir angerufen *kicher* der hat sicherlich den ganzen Tag mit solchen Anrufen zu tun. Er arbeitet übrigens nicht bei der Telekom sondern einem ähnlich klingenden Unternehmen.


von Sternchen123 am 05.03.2009 09:48
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
Hallo,
ich habe gestern einen anruf erhlaten.
Es war ein computer der mir versicherte, dass ich entweder einen twingo oder 10.000 euro gewonnen habe!damit ich meinen gewinn bestätige solle ich die nummer anrufen,.....!
Pro minute 1,99 euro

Ich habe schließlich da angerufen, es war auch eine person am telefon und kein computer, die frau versicherte mir, das ich eines von beidem zu 100 % gewonnén habe!(entweder twingo oder 10000 euro)
dann musste ich noch ein par fragen beantworten für eine umfrage,meine adresse angeben und dann bekam ich mein persönlicher gewinn code.
denn musste ich mit 2 briefumschlägen (in einem die eigene adresse, in dem anderen der gewinncode) nach österreich schicken!

Die frau am telefon sagte mir das die bearbeitung ca. 8-12 wochen bzw. kann bis zu 15 Wochen dauern.

Jetzt wollte ich fragen ob mir jemand sagen kann ob das stimmt?
Gewinnt man da wirklich den twingo oder 10.000euro oder ist das alles lug und trug???

Bitte um hilfe, danke im voraus
liebe grüße


von SaurerJoster am 13.03.2009 23:35
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
quote:
... Ich habe schließlich [ unter der beworbenen 0900-Nummer à 1,99€/Minute ] zurückgerufen [ und wurde ca. 20-30 Minuten hingehalten ] ...

Wenn Du Dich (schnell an der richtigen Stelle) über die Dir genannte 0900-Nummerbeschwerst, dann werden diese ca. 40-60 Euro nicht auf Deiner Telefonrechnung auftauchen!

Bitte teile die 0900-Nummer der Bundesnetzagentur in 53113 Bonn, Tulpenfeld 4 / 53105 Bonn, Postfach 80 01, Fax 0228 - 14 8872 UNBEDINGT und SOFORT mit, und daß Du unverlangt auf Deiner Privatnummer angerufen wurdest, zu Zwecken der Werbung für einen Rückruf unter dieser 0900-Nummer für einen Abruf eines vorgeschwindelten Renault Twingo oder 10.000 Euro Bargeld-Gewinns.

Unter http://www.bundesnetzagentur.de/ ist zum Herunterladen ein

"Formblatt für Mitteilung über unerwünschte Werrbung per ... Telefon"

vorgesehen:

http://www.bundesnetzagentur.de/ ( Hauptseite ) ---->
( in der oberen Zeile "VERBRAUCHER" anklicken ) ---->
( Telekommunikation, dritter Punkt "RUFNUMMERMISSBRAUCH, SPAM, DIALER" anklicken ) --->
( am unteren Seitenende den "FORMBLATT ..." Vordruck herunterladen, ausfüllen, unterschreiben (!!!!!!!!!!!!) und an die angegebene Behördenanschrick schicken / faxen.

Außerdem kann die Mitteilung vorab auch schon per eMail an die Meschder Aussenstelle der Bonner Bundesnetzagentur gesandt werden:

rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
Tel.: +49 (0)291 9955-206
Fax.: +49 (0)6321 934-111

Warum schriftlich/per Fax? Die Behörde kann/darf keine Beschwerden von "anonymen" Beschwerdeführern zum Anlaß von Maßnahmen nehmen.

Formulierungsvorschlag:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Betrifft: 0900-........ / Twingo/10.000-Euro-Gewinnversprechen

Ich habe am ... um ca. .... Uhr auf meinem privat genutzten Telefonanschluß Nr. ...... / ..... einen Anruf erhalten, in dem mir von einer Maschine eine Ansage mit einer männlichen Stimme vorgespielt wurde. Es wurde mir der Gewinn von .... mitgeteilt, und auf einen Rückruf unter der Nummer 0900 ... gedrungen. Ich habe an keinem Preisauschreiben mit solchen Preisen teilgenommen, und vor allem habe ich zu diesem Anruf nicht mein Einverständnis erteilt.

mit freundlichen Grüßen,
Dien Name, Anschrift, Telefonnummer, eMail-Adresse

[ + eventuell möglichst genaue! Schilderung Deines eigenen Rückrufs unter der 0900 und des Inhalts des Gesprächs; Angabe Deiner österreichischen Gewinnabruf-Anschrift usw. ]

Die Bundesnetzagentur kann dann ( wenn ihr ausreichend viele Beschwerden ( ca. eine bis zweitausend ) mitgeteilt werden ) folgende Maßnahmen anordnen:

a) sie kann allen ( auch Deinem! ) Telefonunternehmen RÜCKWIRKEND ab dem Tag der ersten ihr bekannt gewordenen Beschwerden untersagen, für Verbindungen zu der rechtswidrig benutzten 0900-Nummer Mehrwertdienstegebühren auf der Rechung aufzuführen;

b) sie kann darüberhinaus untersagen, in Rechung gestellte 0900-Gebühren zu inkassieren ( = von Deinem Konto abbzubuchen );

jeweils unter Androhung eines drastischen Bußgelds.

c) außerdem kann die Behörde die Abschaltung der betreffenden 0900-Nummer anordnen.

( Die Gewinn-Betrüger machen dann einfach mit den restlichen 0900-Nummern aus ihrem Bündel von ca. 100 (einhundert) 0900-Nummern weiter. Die Behörde meint, sie sei gesetzlich nicht ermächtigt, bei einer (oder mehreren) auffällig gewordenen 0900-Nummen eines "Betrügers" ihm gleich alle (ca. 100-200 weiteren) 0900-Nummern VORBEUGEND entziehen zu dürfen - er könnte die ihm zugeteilten Nummern ja ab morgen vielleicht gesetzeskonform nutzen wollen ... ? )

quote:
... bekam ich mein persönlicher gewinn code ...

Bitte teile Deinen "persönlichen" Gewinncode mal hier mit.

quote:
... denn musste ich ... nach österreich schicken!

Bitte teile mal die Anschrift mit!

In Österreich ist der millionenschwere Gewinnversand-Schwindler Gerhard Bruckberger beheimatet, dessen Gewinnschwindel-Imperium seit Jahren in der Gewinn-Betrugsbranche abzockt:

quote:
14.04.2008 - Sueddeutsche.de

"Dieses Unternehmen beschäftigt uns schon seit Jahren." In den vergangenen achtzehn Monaten habe die Firma allerdings ihr Portfolio verbreitert. Gewinnversprechen würden nun nicht mehr nur per Brief verschickt, vielfach würden die Opfer auch mit Anrufen belästigt. "In manchen Fällen artet das regelrecht zu Telefonterror aus", sagt die Konsumentenschützerin.

Hinter Friedrich Müller steht die Wiener Firma GNV Gesundheits- und Naturprodukte Versand. An deren Adresse im Arbeiterbezirk Leopoldstadt hängt das Türschild der GNV als eines von vielen am Eingang eines abgewohnten Mehrfamilienhauses. Die anderen Firmen in diesem Haus, darunter ein Reiseunternehmen und ein IT-Dienstleister, stehen alle im vollständigen Besitz der Werbeagentur WVD. Deren Geschäftsführer heißt nicht Friedrich Müller, sondern Gerhard Bruckberger , und möchte lieber nicht dazu Stellung nehmen, wie es denn nun aussieht mit den 17.000 Euro, auf die sich Herr B. so gefreut hat. Auch, ob die GNV schon jemals ein Gesundheits- oder ein Naturprodukt verschickt hat, erfährt man nicht.

quote:
... Die frau am telefon sagte mir das die bearbeitung ca. 8-12 wochen bzw. kann bis zu 15 Wochen dauern. ...

Nach dieser Zeit wirst Du gewiß irgendwelche Post erhalten - vielleicht ein "gewonnes" Bild eines Autos? Nach 12 Wochen sind die Adress-Daten einer (zwischenzeitlich wohl längst wegen Mißbrauchs gesperrten) 0900-Nummer nicht mehr in der amtlichen 0900-Datenbank verfügbar.

Dieses Hinhalten soll den Strafverfolgungsbehörden auch das Einschreiten wegen "Betrugs" erschweren - denn solange nicht feststeht, daß VON VORNEHEREIN überhaupt nie die Absicht bestand, irgendeinen Preis zu leisten, könnte (noch) nicht wegen Betrugsverdachts ermittelt werden. Es müßte also erst mal abgewartet werden, ob die Gewinnbetrüger nicht vielleicht doch innerhalb der angekündigten 12-15 Wochen ... und bis dahin sind die Briefkastenfirmen aufgelöst, und unbescholtene neue gegründet. Gegen diese neuen Briefkastenfirmen liegt noch nichts vor; also werden sie von der BNetzA anstandslos erneut 100-200 beantragte 0900-Nummern zugeteilt erhalten.

M.

-- Editiert am 14.03.2009 01:10


von Mirk am 14.03.2009 00:57
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
hi, Mirk,

ich sehe, Du bist diesbezüglich umfangreich bewandert *lach*

Sternchen


von Sternchen123 am 14.03.2009 22:12
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
Hallo

vielen Dank für die ausführliche information!
Also ich wollte nochmal sagen, als ich mit dieser frau telefoniert habe, habe ich sie gefragt ob ich -ganz sicher- gewonnen hätte, oder ob es nur sein kann das ich gewinne!darauf antwortete sie, nein es sei 100% sicher das ich gewonnen habe!nur ob ich 10.000 euro oder den twingo gewonnen hab, kann sie mir nicht sagen, das entscheidet der gewinn code !!
Aber sie kann ja keine versprechungen machen die nicht eingehalten werden können oder etwa doch??????


Liebe Grüße


von SaurerJoster am 14.03.2009 22:52
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>teure Gewinnbenachrichtigungen
quote:
... Also ich wollte nochmal sagen, als ich mit dieser frau telefoniert habe ...

Welche 0900-Nummer hattest Du angerufen?

Bei Sterchen123 hat ein telefon-computerisierter "Herr Kaiser" die Twingo-Gewinnnachricht überbracht. Welchen Namen hat Dir die von Dir angerufene Mitarbeiterin eines Anrufschwindel-Centers vorgegaukelt? "Frau König"?

quote:
... habe ich sie gefragt ob ich -ganz sicher- gewonnen hätte, oder ob es nur sein kann das ich gewinne! darauf antwortete sie, nein es sei 100% sicher es sei 100% sicher das ich gewonnen habe! ...

Alles Lügel!!

quote:
... nur ob ich 10.000 euro oder den twingo gewonnen hab kann sie mir nicht sagen, das entscheidet der gewinn code !!

Alles gelogen!

quote:
... Aber sie kann ja keine versprechungen machen die nicht eingehalten werden können oder etwa doch?????? ...

Die freche Lügnerin hält ihre Versprechungen einfach nicht ein! Probier es einfach aus, und sende Deinen Rückumschlag nach Österreich, und teile dann in etlichen Wochen hier mit, was Du zurückerhalten hattest (ich tippe auf irgendein dubioses Gewinn-Imitat) Aber auf jeden Fall UNBEDINGT und SOFORT wie beschrieben eine Beschwerde über die 0900-Nummer mit Hinweis auf den Twingo/Bargeldgeinn an die Bundesnetzagentur schicken!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.

Frau "König" / "Kaiser" / ist natürlich bloß in einem Schwindelanruf-Center angstellt - und wenn Du jemals herausfinden solltest, WELCHES Callcenter-Unternehmen von den Gewinnanruf-Kriminellen mit der Entgegennahme von 0900-Gewinn-Rückrufen, und mit der Mitteilung von "persönlichem Gewinncodes und österreichischer Gewinnabruf-Postanschrift" beauftragt worden war: dann wird Dir der clevere Chef leutseelig mitteilen, daß er sich GAAAANZ sicher sei, daß seine Mitarbeiterinnnen seinen STRIKTEN Anweisungen gefolgt wären, nicht zu schwindeln! Und NIEMALS einen Auto- oder Bargeldgewinn definitiv zu bestätigen Und er wird Dich fragen, mit welchem Fräulein Du telefoniert hast.

Entweder wird er Dir dann mitteilen, daß er eine Mitarbeiterin dieses Namens überhaupt nicht hat. Oder er wird Dir mitteilen, daß er von Fräulein "König"( wenn die Dir ihren richtigen Namen genannt hat ) total enttäuscht sei und sie ganz doll ausschimpfen wird, weil sie Dir verbotenerweise zugesichert hätte, daß Du ganz sicher einen Twingo oder 10.000 Euro gewonnen hast, wo sie das doch nicht soll, angeblich!

quote:
... Aber sie kann ja keine versprechungen machen die nicht eingehalten werden können ...

Probiers doch einfach aus, und sende den Rückumschlag wie beschrieben nach Österreich!

In einem Telefongespräch kann Dir von Deiner Gesprächspartnerin das Blaue vom Himmel herunter vorgelogen werden, ohne daß Du sie deswegen jemals (gerichtlich) beim Wort nehmen könntest (falls sie vor Gericht strikt leugnen würde, Dir jemals einen Auto- oder Bargeldgewinn DEFINITIV bestätigt zu haben).

Selbst wenn Du das Gespräch heimlich mitgeschnitten hättest - wegen der Strafbarkeit des heimlichen Mitschneidens wäre der Mitschnitt nicht als Beweis zu verwerten.

Welcher "persönliche Gewinncode" wurde Dir genannt?
An welche Anschrift sollst Du den frankierten Rückumschlag senden?

M.


von Mirk am 16.03.2009 00:03
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