>teure Gewinnbenachrichtigungen
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ich habe gerade eine [ Mitteilung ] erhalten, ... ich hätte gerade einen Opel Corsa (oder alternativ 10.000 Euro in bar) gewonnen
Schön!
"Eigentlich" war gesetzlich vorgesehen, das Gewinn-Versprechens-Unwesen dadurch in den Griff zu bekommen, daß die Gewinn-Zusager "beim Wort" genommen werden und zur Leistung des Preises verpflichtet sein sollen, dessen bereits erfolgten Gewinn sie mitgeteilt haben ( diese Neuregelung war während der Gesetzes-Beratung auf heftigen Wiederstand gestoßen: es genüge zur Bekämpfung vollkommen, daß ein solches Verhalten seit je her als "wettbewerbsrechtlich unanständig" geahndet u. abgemahnt werden könne; der unlautere Gewinn-Mitteiler brauche also nicht auch noch dadurch "bestraft" zu werden, daß er den Verbrauchern vorgeflunkerten Preisgewinn leisten müsse (was ihn u.U. ja ruinieren würde). )
§ 661a BGB"Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher
sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."
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ich habe gerade eine (fern-)mündliche Mitteilung erhalten ...
Verbreitet herrscht die Meinung vor, der Begriff des "Versendens" verlange, daß die Mitteilung der Gewinnzusage in verkörperter Form ( in einem per Brief versandten Schreiben, in einer DVD, eMail, SMS, ... ) zugesandt worden sein müsse; mündliche Mitteilungen wären demnach keine "zugesandten" Mitteilungen.
Im Falle einer Klage auf Gewinn-Herausgabe müßte also ersteinmal die Hürde genommen werden, die Tatbestandsvoraussetzung einer VERSENDUNG der Mitteilung aufzuzeigen.
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.. ich habe gerade einen computergenerierten Anruf erhalten ...
Hervorzuheben wäre, daß nicht nur der Anruf und die Herstellung der (Sprach-)Verbindung maschinengesteuert erfolgt war, sondern daß über die hergestellte Telekommunikations-Sprachverbindung die (Wiedergabe der) AUFZEICHNUNG einer Sprachansage an Dich übermittelt wurde.
Tatsächlich liegt also diese Mitteilung in körperlicher(!) Form vor ( wohl in Gestalt einer Computer-Audiodatei, eventuell auch in Form einer Magnettonband-Aufzeichnung ). Ob Dir per Telekommunikations-Verbindung nun die Audiodatei selbst(!) übermittelt ( = zugesandt ) würde, und Du ihren Sprach-Inhalt anschließend über DEIN Wiedergabegerät wahrnehmen würdest, oder ob der Gewinn-Mitteiler im Moment des Anrufs den Inhalt seiner computerlesbaren Sprachaufzeichnungs-Datei maschinengesteuert wiedergibt und diese Wiedergabe der aufgezeichneten Sprachmitteilung via Anruf-Computer übermittelt, kann meines Erachtens keinen Unterschied machen - Du kannst vom telefonischen Übermittler der Sprachdatei-Gewinnmitteilung die zugesagten 10000 Euro verlangen.
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... müsste nur noch eine (ziemlich) kostenpflichtige Nummer anrufen, da sie noch einige persönliche Daten von mir brauchen. ...
Das Gesetz knüpft den Anspruch auf Leistung eines mitgeteilten Preisgewinns gegen den Gewinnzusager ausdrücklich NICHT daran, daß zuvor erst noch irgendwelche Waren ( Kühlschränke, Kreuzfahrten, ...) oder Dienstleistungen ( kostspielige 0900-Anrufe, Teilnahme an Informationsveranstaltungen usw. ) in Anspruch genommen worden sein müßten.
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... Ich nehme mal an, dass das Callcenter nicht mehr als die üblichen Telefongebühren verlangen darf, da sie nicht darauf hingedeutet haben, was mich der Spass die Minute kosten würde *grins* ...
Leider Nein.
Die Zahlungspflicht bei 0900-Diensten erlischt nicht schon dann, wenn diese Dienste unter Verstoß gegen die gesetzliche Preis-ANGABEN-Pflicht beworben wurden, solange nur beim Anruf 3 Sekunden vor Beginn der Gebührenpflcht die vorgeschriebene Preis-ANSAGE ordnungsgemäß erfolgt war.
Preis-verschleiernde 0900-Werbung hat höchstens wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in der Gestalt, daß der Werbende auf die Unanständigkeit seiner Werbung hingewiesen wird; seine eingeheimsten 0900-Gebührenansprüche blieben vom Gesetz unberührt (solange beim Anruf eine Preisansage erfolgt).
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26.2.2009 ... Auch ich wurde heute, 20:00 Uhr, auf meiner Festnetznummer mit dem Gewinnversprechen eines Twingos oder 10.000 € in bar, geködert. Der freundliche Computermensch Michael Kaiser forderte mich im Namen der Deutschen Telekom auf, die bereits mehrfach genannte 09 001 00 06 33 anzurufen, um meine Daten zu komplettieren und abzugleichen.
Zu meinem Leidwesen habe ich das auch getan. Hier bekam ich eine Frau Fischer ans Telefon, die offensichtlich nicht genau wusste, was mein konkreter Gewinn denn ist. Auf Nachfrage gab sie nur an, dass es unterschiedliche Gewinnhöhen gäbe und wenn der nette Blechkopf Kaiser mir das so gesagt hätte, wäre das auch garantiert so. Auch sie gab sich als Mitarbeiterin der Deutschen Telekom aus. Stutzig wurde ich leider erst, als ich einen Brief mit einer Rückantwort an mich nach Österreich ( WT-Consulting in Wiener Neustadt ) schicken sollte. Hatte aber keine Lust nachzufragen, weil das Gespräch dann noch teurer geworden wäre, die Dame war eh schon sehr gesprächig. Die 1.99 € pro Minute sind mir am Anfang des Gesprächs mitgeteilt worden. ...
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... ist es möglich anhand der angegebenen 0900-Telefonnumer eine Postanschrift zu finden ...
Ja ( Link --> )
Datenbank der Dienstenummern 0900 W.T. Consulting Telephon-Informations GmbH & Co KG Geschäftsführung:
Walter ToiflFirmenbuchnummer FN 307652f
Schottenring 16
1010 Wien
OESTERREICH
Gründungsdatum:
Komplementär : W.T. Consulting Telephon- Informationsgesellschaft m.b.H
Anteilseigner:
Herrn Walter Paul, Einzelperson, 1,3574 %
Manhattan Financial and Business Consultants Inc. USA, 98,6426 %
Datum der Zuteilung der ca. 30 0900-Rufnummern an die W.T.Consulting durch die Bundesnetzagentur: [color=red]27.2.2008W.T. Consulting Telephon- Informationsgesellschaft m.b.H Linke Wienzeile 4 1/2 ( = Sitz der insolventen Studio Opera )
1060 Wien
Österreich
Telefon: (01) 51474891
Telefax: (01) 51474300
Manhattan Financial and Business Consultants Inc. Registered Agent
JOSEPH F. ZERGA
3608 E SUNSET RD STE 110, LAS VEGAS, NEVADA
President, Secretary, Treasurer and Director :
WALTER TOIFL, 2950 E FLAMINGO STE L, 89121 LAS VEGAS, NEVADA
Walter Toifl ( Studio Opera, Goodthinxx ) --->
"Wie es der Wiener Walter Toifl zu Niederlassungen in New York u. Las Vegas gebracht hat
5 Millionen Dollar pro Monat"
http://www.goodthinxxcash.com/news/format.pdf
Studio Opera GmbH Linke Wienzeile 4/1/2
1060 Wien
Tel. 01/58116550
Fax 01/58116880
http://www.goodthinxx.com
office@goodthinxx.com
Frau Tanja Rahman
Geschäftsführung
Tel.: 01/58116550
Fax: 01/58116880
Frau Ulrike Toifl
Leitung Personal/HR
Tel.: 01/58116550
Fax: 01/58116880
Die Studio Opera GmbH ist inzwischen insolvent:
Handelsgericht Wien - Konkursverfahren 28.10.2008
Studio Opera Handels- und BeteiligungsgmbH Linke Wienzeile 4/1/2
1060 Wien
FN 142469p
Verteilungsquote;: 10,266138 %
Nachtragsverteilungs-Quote: 0,914785 %
Ich tippe darauf, daß es eine Verbindung gibt zwischen der W.T. Consulting und der
COMPETENCE CALL CENTER AG Spengergasse 37
1050 Wien
Vielleicht erfährst Du hier etwas Interessantes:
Wirtschaftsberatung Mariahilf
Linke Wienzeile 4, Stiege 1/2/6
A-1060 Wien, Österreich
Tel. 01/589-60-0
Fax 01/589-60-91
E-Mail: office@wbm.at
Der 0900-Zuteilungsnehmer/Diensteanbieter ist zwar der Bonner Bundesnetzagentur gegenüber (für rechtswidrige 0900-Nutzungen) verantwortlich; diese gestattet ihm jedoch, die zugeteilte 0900-Nummer im Rahmung eines Dienstleistungsvertrags "für einen Dritten" nutzen zu dürfen. Vielleicht hat der 0900-Diensteanbieter die 0900-Nummer bloß für eine karibische Briefkastenfirma benutzt, ist also gar nicht selbst für die 0900-Dienste zur Mitteilungen von Informationen über die Preisabrufmodalitäten verantwortlich?
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denen dann schriftlich alle relevanten Daten (also Name und Adresse - mehr brauchen die ja nicht) mitzuteilen und auf Herausgabe des Autos zu bestehen??
Strenggenommen besteht Dein gesetzlicher Anspruch auf Preisleistung gegen den Unternehmer, der Dir die Mitteilung zugesandt (d.h. Dich angerufen) hat, und nicht gegen denjenigen, der die Preis-Vergabe organisiert/abwickelt ...
Damit Du Dich gegen rechtswidrige Mitteilungen zu Zwecken der Werbung (z.B. für den Rückruf unter kostenpflichtigen 0900-Nummern ) zur Wehr setzen kannst, hast Du gegen alle am ANRUF beteiligten Telekommunikationsunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den ANRUFER.
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Zudem hat dieses Callcenter keine Telefonnummer mitgesendet.
Dann fällt Dein Anspruch auf Auskunft über den ANRUFER ins Wasser, da die Telefonunternehmen nur Auskünfte Anhand der Bestanddaten ( = Inhaber übermittelter Anrufer-Nummern ) erteilen müssen.
Das "Verschleiern" der Call-Center-Anrufer ist wieder nur wettbewerbsrechtlich unanständig; dafür könnte das Call-Center böse geschimpft werden.
Vermutlich dürftest Du aber (im Streitfall) kaum Probleme haben zu beweisen, daß der letztverantwortliche 0900-Nutzer ( entweder die W.T. Consulting selbst, oder ihr ( karibischer ? ) "Kunde", sollte sie für einen solchen ihre 0900-Nummer genutzt haben ) mit dem [anonymen] Anruf-Veranlasser identisch ist, der Dich mit der telefonischen, Computeranruf-Bandansagen-Gewinnmitteilungen behelligt hat.
M.
von Mirk am 04.03.2009 20:03
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