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telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht

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telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht

Hallo Zusammen

Wir haben bei unserem hier im Ort ansässigen Elektrohändler eine Waschmaschine bestellt. Ich habe dort telefonisch den Preis angefragt, habe gehandelt dann sind wir 50 Euro über dem günstigsten Internetpreis anscheinend an Dafür würden wir wo anders die wesentlich bessere Maschine bekommen. Seine Schmerzgrenze gekommen. Ich möchte aber auch in späteren Kundendienstfällen zu diesem Lagen gehen. Darum möchte ich das Gerät nicht "irgendwo" kaufen.

Gestern kam das Gerät, meine Frau hat es dort abgeholt und BAR bezahlt. Bei dem Preis geht nur BAR bei Abholung sagte mir vorher die Dame des Geschäfts am Telefon.

Als wir zuhause dann auf die Verpackung gesehen haben mussten wir feststellen das das Gerät nicht dieses ist was ich angefragt und bestellt hatte! Es ist ein Gerät das qualitativ niderwertiger ist. Wir wollen es nicht. Ausser dem haben wir nun den Preis für das höherwertige Gerät bezahlt aber nicht bekommen.

Wir hatten im Vorfeld keine schriftliche Bestätigung von dem Laden, keine Auftragsbetätigung, nichts. Sie sagen nun das wäre genau die Maschine die bestellt gewesen wäre. Der Preis awäre für diese Maschine verhandelt worden was nicht stimmt.

Eine Rücknahme wäre nicht möglich da das Gerät extra für uns bestellt war (was ja nicht stimmt). WIR wollten ja ein anderes Gerät.

Wer hat nun Recht? Kann ich als Endkunde die falsch gelieferte Maschine wirklich nicht zurückgeben und mein Geld zurückfordern? ...oder Das Geld gleich dort lassen und wenigstens auf die Lieferung der RICHTIGEN Maschine zum ausgehandelten Preis bestehen?

Die stellen sich Stur und sagen, "DIE Maschine für DEN Preis". Wir wollen DIE maschine aber nicht.... und schon gar nicht für DEN Preis! zumal die gelieferte nur 2 Jahr Werksgarantie hat, unsere Wunschmaschine aber 5 Jahre!

Vielen Dank schon für eure Hilfe

bye Micha


von rubber2001ye am 04.04.2008 12:49
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
wenn das Gerät dort abgeholt wurde, hat Ihre Frau nicht sofort gesehen, dass dies nicht die gewünschte Maschine ist?

Sie hätten dann doch die Übernahme sofort verweigern können.

Nun wird es - da Sie ja offensichtlich nichts schriftliches haben - schwierig zu beweisen, für welche Maschine Sie verhandelt haben.


von murgab123 am 04.04.2008 13:17
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
Hi murgab

Ja das stimmt schon. Sie hat es leider nicht gemerkt. Sie wusste die genaue Bezeichnung (Zahlencode) des Gerätes ja auch garnicht nicht auswendig beim Abholen. Die Bezeichnungen sind auch fast identisch. Ich hatte ja meiner Meinung nacht telefonisch schon "alles klar" gemacht. Sie hat nur meinen vermeintlich bestellen Artikel bezahlt. Das Bestellte Gerät war 858650, das Gelieferte ist 758650. Die erste Ziffer ist unterschiedlich...

Äußerlich Baugleich zumal es ja noch in Verpackung war und ist. Exact die selben Abmessungen 60/60/85. Nur das Innenleben ist halt anders.

Daran will ich es aber nicht aufhängen. Es ist glaube ich kein Unterschied ob das Gerät nu schon abgeholt wurde oder nicht. Fest steht das nicht das geliefert wurde was bestellt war. Frist ist keine abgelaufen. Es war erst gestern, habe auch gleich heute schriftlich Widerspruch eingelegt.

Die Frage ist nur: MUSS ich denn den Artikel überhaupt nehmen? Wie ist das mit dem Nichtgefallen innerhalb 14 Tagen? Und was ist mit der Bestellung? Der Händler behauptet das wäre der Artikel gewesen den ich bestellt hätte. Stimmt nicht! Auch der Preis den wir verhandelt haben war nicht der für dieses Gerät.

bye Micha


von rubber2001ye am 04.04.2008 13:32
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
Wenn du nicht nachweisen kannst, daß der VK das falsche Gerät bestellt hat, dann kannst du das Gerät auch nicht zurückgeben.

Viele Grüße, Michael


von micbu am 04.04.2008 13:53
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
Ich habe jetzt hier ein Gerägt stehen das ich garnicht will und muss es behalten? Wie das denn?


von rubber2001ye am 04.04.2008 15:33
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
quote:
Wie das denn?

Ganz einfach, du erlebst es doch gerade!
Ihr wart unvorsichtig und habt vor dem Kauf die Ware nicht kontrolliert.
Entschuldigung, aber wer kauft ungesehen eine Ware? Du hast keinen Bestellschein auf den du dich berufen kannst. Du, respektive deine Frau ging in den Laden und hat ein 'Überraschungspaket' gekauft. Daheim angekommen öffnet ihr die Kiste und stellt fest, daß das Teil euch nicht gefällt. Da es im Ladengeschäft kein gesetzliches Rückgaberecht gibt könnt ihr das Teil natürlich auch nicht zurückgeben.
Sorry, die Suppe habt ihr euch selbst eingebrockt.

Viele Grüße, Michael




von micbu am 04.04.2008 15:55
Status: Unsterblich (2890 Beiträge)
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
Na hör mal. Wir kaufen schon eh und jeh unsere Sachen da, weil wir wie gesagt auch einen ordentlichen Kundendienst wünschen. Es macht wie gesagt auch nichts aus wenn es ein paar Euro teurer ist wie wir die Sachen im Internet bekommen würden.

Wenn wir etwas per Telefon bestellen. Und dann einen Anruf bekommen das die Sache da ist. Dann prüfe ich doch nicht ob der Händler vielleicht einen falschen Artikel bestellt hat? Zumal er mir vor dem mündlichen bestellen noch die richtige Artikelbezeichnung bestätigt hatte. Ich hatte ja nachgefragt um eben dies zu verhindern.

Was ist denn mit dem "Kunde ist König"? Ich hab doch nicht aus Spaß was falsches dort bestellt um ihn zu ärgern. Der Fehler liegt doch nicht bei mir.

Mich ärgert das.

bye Micha


von rubber2001ye am 04.04.2008 16:10
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
Halt mal Stopp. Du schreibst
"...Da es im Ladengeschäft kein gesetzliches Rückgaberecht gibt..."

Anbahnung und Bestellung war ja per Telefon. ISt das dann nicht etwas was mit dem Fernabsatzgesetz zu tun hat?

+++++++++++++++++++++++
Fernabsatzgesetz

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

++++++++++++++++++++++

Tele- und Mediendienste. ist das nicht mein Fall?

cu Micha


von rubber2001ye am 04.04.2008 16:25
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 04.04.2008 16:43
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
Das verstehe ich nicht. Was heisst das?
<quote></quote>

<quote>...es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt...</quote>
Ein Ladengeschäft ist kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem?

<quote>§ 363
Beweislast bei Annahme als Erfüllung

Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.

§ 364
Annahme an Erfüllungs statt

(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt.</quote>

Was heist das? Ich habe die Leistung ja nicht als Erfüllung angenommen. Oder ist es weil meine Frau es vom Laden abgeholt hat? Der Verkäufer bestand ja auf eine Barzahlung bei Abholung. Das war telefonisch so abgesprochen. Ich verstehe das nicht.

Vielen Dank

bye Michael


von rubber2001ye am 04.04.2008 16:57
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>telefonische bestellung - falscher Artikel geliefert, Rücknahme geht nicht
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 04.04.2008 17:25
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