habe mal eine nicht einfache frage : im jahr 2005 habe ich einen teilzeitvertag abgeschlossen über eine mittelfristige laufzeit . "versüst" wurde mir das durch eine zahlung (abfindung ?) durch den arbeitgeber . das die monatsverdienste usw. entsprechend gekürzt sind bzw. wurden ist klar . desweiteren arbeite ich weiterhin wie bisher nur eben etwas weniger . diese zahlung wurde mit der fübftel-regelung versteuert aber keinerlei freibeträge ( wie bei einer abfindungszahlung ) angerechnet . nun die eigendliche frage : ist die vom arbeitgeber gezahlte summe als eine abfindung zu sehen ( dann also auch mit entsprechenden freibetrag usw. ) oder nicht weil der arbeitspaltz erhalten geblieben ist ?
teilzeit7abfundungszahlung
2. Januar 2007
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Frage vom 2. Januar 2007 | 16:38
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 1x hilfreich)
teilzeit7abfundungszahlung
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#1
Antwort vom 2. Januar 2007 | 17:21
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Passt wohl besser ins Forum Steuerrecht.
#2
Antwort vom 3. Januar 2007 | 12:05
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Ich verste die Frage nicht ganz. Eine Abfindung wird doch bei Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. ggf. bei betriebsbedingter Kündigung gezahlt. Wofür wurde denn hier nun gezahlt???
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