teilweise Unterhaltsverzicht

23. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)
teilweise Unterhaltsverzicht

Die getrennt lebende Frau eines Bekannten hat bei ihrem Rechtsanwalt schriftlich festlegen lassen das sie 300 euro Unterhalt haben möchte. Eigentlich würde ihr ja mehr zustehen.
Ist das jetzt für immer? Oder kann sie in einem halben Jahr sagen, jetzt will ich mehr?
danke schon mal

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Dina,

sofern der Rechtsanwalt kein Notar ist und eben dieser eine notarielle Vereinbarung aufgesetzt hat, die von beiden Parteien unterzeichnet wurde, kann man dort viel "festlegen" lassen. Verbindlich ist das nicht. Sie kann jederzeit mehr Unterhalt fordern.

Aber auch fordern kann man zunächst viel, ob sie die von ihr begehrte Höhe dann auch z.B. durch Urteil zugesprochen bekommt, steht auf einem anderen Blatt.

Eventuell sollte Dein Bekannter darauf hinwirken, daß zwischen den beiden eine notarielle Urkunde über den zu zahlenden Unterhalt erstellt wird. Die ist wie ein Titel und müßte im Falle eines Abänderungsbegehren durch eine gerichtliche Abänderungsklage für ungültig erklärt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.727 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen