Die getrennt lebende Frau eines Bekannten hat bei ihrem Rechtsanwalt schriftlich festlegen lassen das sie 300 euro Unterhalt haben möchte. Eigentlich würde ihr ja mehr zustehen.
Ist das jetzt für immer? Oder kann sie in einem halben Jahr sagen, jetzt will ich mehr?
danke schon mal
teilweise Unterhaltsverzicht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Dina,
sofern der Rechtsanwalt kein Notar ist und eben dieser eine notarielle Vereinbarung aufgesetzt hat, die von beiden Parteien unterzeichnet wurde, kann man dort viel "festlegen" lassen. Verbindlich ist das nicht. Sie kann jederzeit mehr Unterhalt fordern.
Aber auch fordern kann man zunächst viel, ob sie die von ihr begehrte Höhe dann auch z.B. durch Urteil zugesprochen bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Eventuell sollte Dein Bekannter darauf hinwirken, daß zwischen den beiden eine notarielle Urkunde über den zu zahlenden Unterhalt erstellt wird. Die ist wie ein Titel und müßte im Falle eines Abänderungsbegehren durch eine gerichtliche Abänderungsklage für ungültig erklärt werden.
Und jetzt?
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