tankbetrug angeblich

25. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)
tankbetrug angeblich

Hallo

Benötige mal einen Rat .
Heute kam einen Brief von eine komische firma
Angeblich habe ich am 3.8.15 an einer Tankstelle ca 60 km von meiner Stadt entfernt getankt und nicht bezahlt. Ich bin an diesem Tag auf der Autobahn an diese besagte Tankstelle gewesen . Bin auf dem hinweg und auf dem Rückweg War eine Tankstelle auf beiden Seiten. Auf dem hinweg habe ich nur zigaretten und etwas zu trinken gekauft. Bin dann ca 70 km weiter gefahren . Auf dem nach hause weg musste ich tanken . Habe dann auch getankt und auch bezahlt . Ich weiß nicht mehr für wieviel . Aber in dem Schreiben steht das ich für 10.01 Euro getank hätte . Und das kann definitiv nicht sein. Weil für 10 Euro bekomme ich ca 5 Liter . Und für 60 km brauche ich ca 8 bis 9 Liter.

Was sollte ich tun? Tankbeleg lasse ich mir nie geben . Die Firma will fast 80 Euro haben sehe natürlich nicht ein das zu bezahlen

Gruß

-- Editiert von Moderator am 25.08.2015 19:22

-- Thema wurde verschoben am 25.08.2015 19:22

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40 Antworten
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#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

hast du Bar bezahlt oder mit Karte? Karte wäre gut als Beweiß das bezahlt ist.

Gruß ré

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Leider habe ich bar bezahlt aber es war definitiv nicht dieser Betrag der mir vorgeworfen wird .

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Wenn du nichts dergleichen getan hast, würde ich aus Prinzip nicht zahlen. Vor Gericht müsste der Tankstellenbetreiber beweisen, dass du ohne zu zahlen weggefahren ist. Das ginge wahrscheinlich nur mit einer lückenlosen Videodokumentation. Die wird es, wenn deine Angaben zutreffend sind, aber kaum geben.

Woher weiß der Tankstellenbetreiber eigentlich deinen Namen und dein Adresse?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Ich habe an diesem Tag an der Tankstelle etwas gekauft oder getankt. Hinweg etwas gekauft und Rückweg getankt oder anders Rum. Die Tankstelle hat den "fall" an einer externen Firma weitergeleitet die sich nur um Tankstellenbetrug kümmern . Die haben recherchiert um meine Adresse rausbekommen anhand des kennzeichen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Eigentlich hätte ich gedacht, dass es nur einen legalen Weg gibt, um über ein Kennzeichen an die Identität des Halters zu kommen. Nämlich indem man Strafanzeige stellt und dann im Rahmen der Ermittlungsverfahrens Auskunft bei der Staatsanwaltschaft über die Identität des Beschuldigten erbittet. In dem Fall müsste aber eigentlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen dich laufen, was dir allerdings wohl schon hätte mitgeteilt werden müssen.

Meiner Meinung nach etwas merkwürdig, aber vielleicht gibt es mittlerweile auch andere Wege, um die Identität zu ermitteln. Bei den heutigen Datensammlungen ist wahrscheinlich vieles möglich.

Trotzdem würde ich dabei bleiben: Wenn es keinen Grund dafür gibt, würde ich auch nicht zahlen. Letztlich könnte man eine Zahlung als dein Eingeständnis bewerten, dass du tatsächlich einen solchen Diebstahl begangen hast.

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 25.08.2015 22:26

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Nein ich habe definitiv nichts falsch gemacht . Ich habe weder was von der Polizei noch von der statsanwaltschaft etwas gehört. Es gibt ja eine Nummer wo man anrufen kann und bekommt Adresse vom Kennzeichen Besitzer, sogar Versicherungsnummer. Allerdings muss man sagen man hatte einen Unfall mit diesem Auto. Vieleicht haben die es über diesen Weg gemacht?? . Zahlen werde ich nichts habe ja nichts falsch gemacht . Vieleicht ist es eine neue Masche? Wenn einer keinen Tankbeleg will das er dann solch ein schreiben bekommt

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Meiner Meinung nach etwas merkwürdig, aber vielleicht gibt es mittlerweile auch andere Wege, um die Identität zu ermitteln. Bei den heutigen Datensammlungen ist wahrscheinlich vieles möglich.

Manchmal kann tatsächlich Google helfen.

Ansonsten macht man in solchen Fällen einfach eine Halteranfrage beim zuständigen Amt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten
A) Verdacht auf Betrugs/Diebstahls gegen unbekannt
B) Identitätsmissbrauch, Betrugs und ggf. Nötigung gegen die Stelle, die dich anschreibt

Wegen dem Betrug gegen Unbekannt: Da fallen mir zwei Erklärungsszenarien ein: Entweder hat da irgendwer was erfunden bzw. will dir das anhängen, weil man nichts genaues weiß oder es hat wirklich einer die Tankstelle geprellt und die haben dich nur "versehentlich" verwechselt.

Wegen dem Missbrauch usw. gegen die Firma: Wie Guybrush schreibt, sollte es Privatunternehmen nicht möglich sein, einfach mal so an die Daten zu kommen. Wenn man Versicherungen täuscht, um an die Daten eines Fahrzeughalters zu kommen, ist das ggf. Betrug. Vermögensschädigung wäre hier ganz klar die "Ermittlungsgebühr" dieser komischen Firma. Deswegen auch Nötigung: Die wollen hier ja augenscheinlich eine Strafgebühr o.ä. erzwingen.
Klar, man kann auch formlos an eine Stadt eine Halteranfrage schicken. Aber dabei muss man ebenfalls einen plausiblen Grund darlegen und ggf. glaubhaft machen. Und es ist zweifelhaft, dass das alles so stimmt, was die Ermittlungsfirma sich ausgedacht hat. Zumindest verdient das am Ende der Überprüfung durch zuständige Ermittlungsbehörden und irgendeine Privatfirma kann hier normalerweise nicht vernünftig ermitteln. Schon die Sichtung des Videomaterials durch Privatfirmen ist datenschutzrechtlich arg bedenklich.

Der Firma würde ich nur schreiben, dass man Strafanzeige erstattet hat und dass man die Vorwürfe komplett bestreitet. Dass man sich sicher ist, dass denen ein Fehler unterlaufen ist und man deswegen sehr gerne die Ermittlungsergebnisse der Polizei abwarten möchte, so dass sie sich an den korrekten Sprit-Dieb wenden können.

Im Übrigen muss auf der Videodokumentation nicht nur ersichtlich sein, wann und an welcher Zapfsäule du geparkt hast, sondern auch, dass du wirklich getankt hast (und nicht einer, der hinter dir geparkt hat oder mit einem Kanister einfach daneben abgegriffen hat) und dass du an der Kasse gerade NICHT den Sprit bezahlt hast.

Gerade die Variante mit dem Kanister-Dieb klingt vor allem auch angesichts der Spritmenge für mich übrigens sehr wahrscheinlich. Man warte einfach bis jemand ohne zu tanken hält, eventuell die Scheiben putzt mit den kostenlosen Wassereimern und nur den Druck der Reifen prüft und sobald er in den Tankladen verschwindet, tanke man schnell seinen Kanister voll. Solche Dinge standen schon oft in Zeitungen. Man müsste dann aber auf dem VIdeomaterial sehen, dass der, der tankt nicht derselbe ist wie der, der an der Kasse bezahlt hat. Und gerade an dem Punkt (so die Theorie stimmt) hätten wir etwas, wo die Ermittlungsfirma vielleicht sagt "Wir brauchen Ergebnisse, behaupten wir einfach es war der Kfz-Halter und setzen wir den erst mal unter Druck. Vielleicht bekommt er es mit der Angst, weil er es nicht mehr genau weiß." Und das wäre dann IMHO Betrug und/oder Nötigung ;-)

-- Editiert von mepeisen am 26.08.2015 06:16

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#10
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

@mepeisen... Ja ich denke auch das ich zur Polizei gehe. Und anzeige erstatte. Und werde diese Firma anschreiben und das mitteilen. Aber deine Theorie ist gut .


@florian .. es kann nicht sein das ich es vergessen habe . Ist unmöglich . Ich weiß das ich bei beiden Tankstellen an der Kasse stand

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Heute kam einen Brief von eine komische firma


Ich würde nach dem Bundesdatenschutzgesetz schriftlich nachfragen, woher diese komische Firma die Halterdaten hat.
Die Firma muss dann die Hose runterlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Ich habe einen email an dieser Firma geschrieben und es kam eine Antwort

gemäß unserem Telefonat haben wir den Sachverhalt an die betroffene Tankstelle zur Klärung gesandt.
Als Vertragspartner der Westfalen AG, für unbezahlte Tankvorgänge sind wir berechtigt und haben die
Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamt Halteranfragen zu stellen.
Es geht also alles mit rechten Dingen zu.
Sollte sich herausstellen, dass Sie nur erworbene Artikel (z.B. Getränke) bezahlt haben, also nicht auch
den Tankvorgang wird es bei unserer Gesamtaufstellung inkl. der entstandenen Gebühren bleiben.

Wir melden uns sobald wir Nachricht von der betroffenen Tankstelle haben.

Habe bei meiner rechtschutzversicherung angerufen . Und habe mit einer anwaltshotline telefoniert . Die Anwältin sagte . Das ich in beweispflicht bin. Aber kann ja nicht mehr beweisen das ich bezahlt habe. Habe eine selbskostenanteil von 150 Euro wenn ich mir einen Anwalt nehmen . Ich warte erst mal ab was die besagte Tankstelle sagt

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mensch, habh ihr eine blühende Phantasie

Nein, leider schon oft genug in Zeitungen gelesen und oft genug davon gehört, dass es immer wieder passiert.

Zitat:
Als Vertragspartner der Westfalen AG, für unbezahlte Tankvorgänge sind wir berechtigt und haben die
Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamt Halteranfragen zu stellen

Die würde ich mir mal zeigen lassen. Rein Interesse halber. Ich glaube nämlich nicht, dass das Bundesamt irgendeine Genehmigung an Privatfirmen erteilt, einfach so Halteranfragen zu stellen.

Hast du die mal gezielt gefragt, zu welcher Uhrzeit das gewesen sein soll und auf welcher Seite der Autobahn (Hin- oder Rückfahrt)? Hast du die aufgefordert, dir mal das Videomaterial zukommen zu lassen, auf dem bewiesen ist, dass du A) getankt hast und B) ohne zu zahlen abgehauen bist? Wenn nicht würde ich exakt das tun.
Dieses "Sollte sich rausstelle...." klingt für mich schon etwas merkwürdig. So als wollten sie von etwas ablenken. Denn eine Ermittlungsfirma muss doch exakt das bereits geprüft haben. Die müssen doch, bevor sie Halterinformationen abfragen, erst mal das Videomaterial und die Kassenbelege abgeglichen haben. Was wollen die also noch weiter ermitteln?
Für mich klingt das eher nach kaufmännischem Outsourcing und nicht nach irgendeiner Ermittlungsfirma... Sprich: Die kriegen einfach eine Behauptung mit Kennzeichen und Betrag von der Tankstelle genannt, prüfen nichts und versuchen das dann mit Strafgebühren vom ermittelten Halter einzutreiben. Das hätte aus Datenschutzsicht dann allerdings ein Geschmäckle...

Zitat:
Das ich in beweispflicht bin

Nein. Zu aller erst sind die in der Beweispflicht, siehe Beitrag #3 von Guybrush. Erst dann, wenn es solche Beweise gibt, wird es für dich schwer. Für den Moment ist der Stand doch folgender: Die Tankstelle behauptet, jemand habe sie um Sprit betrogen bzw. Sprit nicht bezahlt und dieser jemand bist du. Es ist derzeit weder klar, wie die auf diese Idee kommen noch, ob die jemals vernünftig geprüft haben.

-- Editiert von mepeisen am 26.08.2015 16:08

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube nämlich nicht, dass das Bundesamt irgendeine Genehmigung an Privatfirmen erteilt, einfach so Halteranfragen zu stellen.

Nö, die kann jeder stellen, ganz ohne Genehmigung.



Zitat:
Die kriegen einfach eine Behauptung mit Kennzeichen und Betrag von der Tankstelle genannt, prüfen nichts und versuchen das dann mit Strafgebühren vom ermittelten Halter einzutreiben.

Ganauso läuft das. Ganz "normales" Inkassoverhalten ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich wiederhole mich: Die Halteranfragen kann man nur stellen, wenn man ein Interesse begründet und das steht auch im verlinkten Gesetzestext, Florian. Und genau an diesem Knackpunkt stellt sich doch schon die erste Frage, was da begründet wurde, wenn die "Ermittlungsfirma" bisher noch nicht einmal die Kassenbelege geprüft hat. Die Begründung "Das Fahrzeug wurde gesichtet, wir wollen die Halterdaten wissen" ist KEINE Verfolgung eines Rechtsinteresses und darf nicht beauskunftet werden.

Da haben wir doch ein Henne-Ei-Problem, wenn man der Schilderung folgt. Begründen kann man nur im Stile von "Fahrzeug mit Kennzeichen XYZ war gemäß Überwachungskamera am XX.XX. um XX:XX Uhr an Zapfsäule 1, hat getankt und nach Prüfung der Kassenbelege wurde festgestellt, dass er nicht bezahlt hat."

Und die "Ermittlungsfirma" schreibt aber, dass sie das alles erst noch sorgsam prüfen muss und deswegen Rücksprache mit der Tanke halten muss?!?!?

Bin ich der einzige, der hier vermutet, dass da Blödsinn passiert ist? Bin ich der einzige, der vermutet, dass man dezent gegenüber dem Amt gelogen hat, weil man sich wegen 10€ auch keine sonderliche Mühe gibt und sowieso nichts vernünftig ermittelt, sondern einfach mal den nächstbesten krallt? Oder weil da wirklich ein Dritter "fremd getankt" hat?

-- Editiert von mepeisen am 26.08.2015 17:28

-- Editiert von mepeisen am 26.08.2015 17:28

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

@mepeisen . Bei verdacht dürfen die eine Halter Feststellung auch machen ? Oder nur wenn es bewiesen ist?

Die Problematik die ich sehe , was mir die Anwältin auch bestätigt hat ist : die Tankstelle kann beweisen das ich da War . Aber ich kann nicht beweisen das ich bezahlt habe. Daraufhin ist es betrug was die gemacht haben. Ich sehe es nicht ein dies zu bezahlen . Aber wenn es auf eine Verhandlung kommt. Was ich nicht glaube bei diesem Betrag , und ich es verlieren sollte weil ich ja nicht beweisen kann das ich bezahlt habe. Müsste ich die gerichtskosten zahlen. Davor habe ich Angst . Aber wenn ich gewinne dann hören die vieleicht mal auf Leute zu betrügen . Ich finde im Internet leider keine Foren Beiträge von Leuten die es evtl auch passiert ist. Aber ich lass es drauf ankommen das es zu einer Verhandlung kommt . Die müssen ja erst prüfen ob es wirklich so War :???: :augenroll: :grins:

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Bei verdacht dürfen die eine Halter Feststellung auch machen ? Oder nur wenn es bewiesen ist?

Na wenn es beweisen wäre, dann hätte es ja schon einen Prozess deswegen gegeben.

Man benötigt also schon einen gut begründeten Verdacht, um eine Halterabfrage zu machen.

Diese Firma stellt wohl ganz offenbar Beauptungen der Tanke als erwiesene Tatsache/begündeten Verdacht dar.
Wie gesagt, ganz "normales" Inkassoverhalten ...

Da kann man schon mal über eine Strafanzeige nachdenken.

Ist der der Inkassoladen denn überhaupt den Darlegungs- und Informationspflichten nach § 11a RDG nachgekommen?



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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Wenn du mir sagst was der Paragraph 11 ist kann ich es sagen

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Suppentopf: Es genügt eine vernünftige Begründung. Man muss IMHO nicht mal Beweise vorlegen, es also nicht mal im gerichtlichen Sinne glaubhaft machen. Aber lügen darf man dabei trotzdem nicht. Und einfach so Kennzeichen und Sachverhalte erfinden um Halterabfragen zu machen ist tabu.

Hinsichtlich §11a: Klicke auf den Link.

Davon abgesehen noch mal zur Beweislast: Die können eigentlich nur zuverlässig beweisen, dass du da warst, wenn es Videobänder gibt, auf denen du getankt hast. Gut, du hast auch zugegeben, dass du da warst, aber du streitest ja beispielsweise ab, auf dem Hinweg getankt zu haben und du streitest ab, nicht bezahlt zu haben auf dem Rückweg. Auf den Videobändern sollte also sichtbar sein, dass du den Weg in Richtung Tanklädchen eingehst. Dann gilt es erst mal als "Anscheinsbeweis", dass du dort auch bezahlt hast. Ein Anscheinsbeweis ist eine schwache Form des Beweises. Und zwar ergibt sich der aus einer allgemeinen Lebenserfahrung. Du hast das noch nicht öfter gemacht (nicht bezahlen) usw.

Das bedeutet dann aber wieder, dass sich die Beweislast verschiebt. Dass also die Tanke nicht einfach nur behaupten darf, dass du nie bezahlt hast, sondern dass sie vor allem hieb- und stichfeste Beweise brauchen.
Beispielsweise würde auf den Videobändern ersichtlich sein, dass du getankt hast und in den Laden gehst zum Bezahlen. Dann ist auf dem Kassenbeleg aber nichts von deiner Tankzahlung zu sehen sondern nur von zwei Snacks, die du laut Videoband gekauft hast. Dann hast du wirklich ein Problem, denn dann musst du wirklich irgendeinen Beweis vorlegen.

Betrug wird es im Übrigen erst, wenn man das mit Vorsatz gemacht hat. Schusseligkeit ist (im Einzelfall) kein Betrug. Und den Vorsatz nachzuweisen ist auch hier oft unmöglich.
Aber das nur zur Trennung von Strafrecht und Zivilrecht.

-- Editiert von mepeisen am 27.08.2015 08:04

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#21
 Von 
suppentopf
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Schüler
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Dann würde nur eine Erklärung sein . Das ich alles bezahlt habe. Der /die tankwart/in hat sich das Geld in ihrer Tasche gesteckt und einfach behauptet ich hätte nicht bezahlt . Aber dann würde ich eine Frage stelle. Wieso die nicht sofort die Polizei gerufen haben. Weil es fällt ja sofort auf das einer nicht bezahlt hat. Die tanksäule muss ja erst freigegeben werden. Ist ja schon komisch das die nach 3 Wochen ankommen . Ich müsste irgendwie rausfinden ob ich der einzige bin dem das passiert ist? Ich könnte versuchen das nochmal zu machen. Ich tanke an diese Tankstelle und nehme keinen kassenbeleg mit. Sondern sage den brauche ich nicht. Und nehme mir einen Zeugen mit der sich als Kunde tarnt . Das wäre der einzige Beweis um zu beweisen das die Tankstelle betrügt . Bin nächste Woche wieder da. Weil ich da wieder vorbei muss
Auch wenn es sich das vielleicht unmöglich anhört aber das ist der Verdacht den ich habe. Ein Versuch wäre es wert

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das ich alles bezahlt habe. Der /die tankwart/in hat sich das Geld in ihrer Tasche gesteckt und einfach behauptet ich hätte nicht bezahlt

Abwarten. Vielleicht hat auch der, der vor dir an der Zapfsäule war, nicht bezahlt und du hast nur dummerweise dort geparkt. Oder was auch immer. Deswegen wäre es ja wichtig, von denen mal die Beweise anzufordern.
Zitat:
Ich könnte versuchen das nochmal zu machen. Ich tanke an diese Tankstelle und nehme keinen kassenbeleg mit

Lass es doch. Wenn du schon mitbekommst, dass es da Probleme gibt... Du brauchst jetzt auch nicht fleißig "ermitteln". Für den Moment mal schauen, was die überhaupt an der Hand haben und dann kann man eventuell irgendwelche Schlüsse ziehen.
Ob die nun betrügen oder nicht, dass sollen dann andere aufklären.

-- Editiert von mepeisen am 27.08.2015 11:49

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#23
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
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Hallo

Ich habe gerade eine email erhalten . Wo die Tankstelle weiterhin behauptet das ich nur eine fl.wasser bezahlt hätte. Und das ich das Geld überweisen soll. Die haben mir ein Standbild gesendet wo ich an der Kasse stehe und mein Portmonee in der Hand halte. Ich bekomme die gieße. Das kann doch nicht als Beweis zählen oder? Weiß nicht was ich machen soll . Sollte ich anzeige erstatten? Oder auf mich zukommen lassen?

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So schwer ist es doch nicht: Fordere ein Video an, auf dem mit Zeitcode ersichtlich ist, dass du getankt hast, fordere das komplette Video von der Kasse an (eventuell ist es ja hochauflösend genug, dass man auch Wechselgeld u.ä. sieht) und fordere den Kassenbeleg mit Uhrzeit an, der exakt zu dem "Standbild" passt.

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#25
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Habe Foto bekommen wo ich tanke und an der Kasse stehe. Uhrzeit passt das. Der kassenbeleg passt auch. Aber da steht ich hätte mit 3 Euro bezahlt . Aber weiß das ich kein kleingeld in der Tasche hatte. Würde die Polizei ermittelnden ich hingehe?

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du mal gefragt, wieso sie nur Fotos schicken und nicht das ganze Video? Ich würde auf dem Video bestehen. Ist das alles groß genug, so dass man ggf. sieht, ob du mit Schein oder Kleingeld bezahlst?

Ansonsten hast du halt nun irgendwann tatsächlich ein Beweisproblem. Ein "Ich bin mir aber sicher" nützt dir nichts, wenn die Fotos ausreichen.

-- Editiert von mepeisen am 03.09.2015 07:07

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#27
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Die antworteten nur . Es sei technisch nicht möglich . Und die würden es auch nicht machen. Ja weiß auch nicht wie ich es beweisen soll

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

DIE müssen erst mal was beweisen.

Und ein Video das nur sie ansehen können und niemand anderes ...? Ich weis nicht wie das vor Gericht ankommen würde ...



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#29
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Ja die weigern sich. Denke das da der beweise zu sehen ist

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Oder aber es stellt sich beim kompletten Video raus, dass deine Geschichte stimmt, dass das Foto von dem Tanken von der Rückfahrt ist und das vom Bezahlen von der Hinfahrt (oder umgekehrt). Wer weiß. Es kommt halt drauf an, wie sicher du dir bist. Wenn du dir sicher bist, würde ich an deiner Stelle auf dem Video bestehen und es auf eine gerichtliche Klärung anlegen wollen.

Man müsste halt die Argumentation fahren: Ich bin mir sicher, aber es mag sein, dass mich meine Erinnerung trügt, deswegen wollte ich das ganze Video sehen, da ich irgendeinem Standbild nicht traue. Falls die dann doch plötzlich vor Gericht das Video vorlegen, könnte man ggf. noch ein sofortiges Anerkenntnis formulieren und dann würde sich das Gericht mit der Frage beschäftigen, warum die nicht außergerichtlich schon das Video vorgelegt haben. Sprich: Warum wollten die dann klagen und hattest du Anlass zur Klage gegeben...

Soweit mal meine Meinung. Dass es durchaus riskant ist, so vorzugehen, sollte dir bewusst sein.

-- Editiert von mepeisen am 03.09.2015 10:22

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