strangsanierung; schuttentsorgung
hello liebes hilfreiches forum!
folgende probleme: Wohnung im 4. og wird - nachdem nach 42 jahren mieterin ausgezogen ist - grundlegend saniert. bitter nötig! 2 bäder neu, nichttragende wände abriss etc.
1. der aufzug (von 1911) darf nicht genutzt werden für bauschutttransport.
hinter dem haus wird ab morgen gerüst gestellt, da zeitgleich die dachterrrassen in den 2 darüberliegenden einheiten (ausbau 80er jahre) saniert werden müssen.
daher nicht möglich, schuttrutsche zu machen.
vor dem haus = eingang, seitenfassade = abschüssige garagenzufahrt. sprich auch dort nicht möglich
also (von HV wie beirat zugestimmt): seilwinde, über die volle schutteimer in den relativ grossen innenhof abgelassen werden. der hof ist überdacht, wird nicht genutzt, dort läuft auch der fahrstuhl. ab dort kann via keller bauschutt in den container. so bleibt die vorderhaustreppe sauber+haustür steht nicht dauernd auf. und es geht schneller als händischer transport, sprich, krach kürzer
die seilwinde verläuft vor den badezimmerfenstern, diese sind entweder milchglas oder noch altes bleiglas. zu sehen ist also praktisch nix, zudem ... badezimmer, kein dauernd genutzter wohnraum!
aber: eigentümer der wohnung im 3. og flippt aus - droht, seil durchzuschneiden (wenn volle eimer abgelassen werden!), beschimpft arbeiter unflätig, droht zudem ihnen, sie von oben mit wasser zu begiessen. wenn arbeiter mal nicht da, hangelt er nach dem seil und reißt es herunter. dabei wurde, so handwerker, bereits ein sat-kabel von der innenhofwand gerissen...
alle arbeiten waren / sind vorab schriftlich angekündigt.
was kann man (bzw : wer) gg den verrückten tun?
der sanierer per anwaltschreiben was androhen, SE wegen baufortschrittsverzögerung/lahmlegung (handwerker kurz davor, alles hinzuwerfen, wollen sich nicht als assis etc bepöbeln lassen? oder muss die HV tätig werden?
mit dem herrn erts mal zu reden hat keinen sinn, er knallt das telefon auf+zerreißt post HV/beirat.
2. beim abriss der bäder wurde festgestellt, dass der steiger marode ist (100er fallrohr für Ihr wisst schon...). der steiger müsste seriöserweise in die einheit darunter (die des verrückten) wie in die darüber (DG, kein problem) durchgezogen werden. sagt der sani-mann, sonst ungerne/keine gewährleistung
auch dies wird sicher ein riesenheckmeck. was ratet ihr? welches vorgehen funktioniert? kann die ETV dies mit einfacher mehrheit beschliessen? oder HV (kostet ca 2500, das darf die mit zustimmung beirat? die es geben würde, klar.)
3. am 30.11. ist a.o. ETV (verwaltervertragsverlängerung)? das ganze als problem auf die TO?
mannomann, gestörte gibt es.
achso, ist nicht meine wohnung, ich kümmere mich für den iegentümer, der in asien arbeitet.
danke!
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von haselsteinchen am 07.11.2010 15:56
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