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strangsanierung; schuttentsorgung

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strangsanierung; schuttentsorgung

hello liebes hilfreiches forum!

folgende probleme: Wohnung im 4. og wird - nachdem nach 42 jahren mieterin ausgezogen ist - grundlegend saniert. bitter nötig! 2 bäder neu, nichttragende wände abriss etc.

1. der aufzug (von 1911) darf nicht genutzt werden für bauschutttransport.
hinter dem haus wird ab morgen gerüst gestellt, da zeitgleich die dachterrrassen in den 2 darüberliegenden einheiten (ausbau 80er jahre) saniert werden müssen.
daher nicht möglich, schuttrutsche zu machen.
vor dem haus = eingang, seitenfassade = abschüssige garagenzufahrt. sprich auch dort nicht möglich
also (von HV wie beirat zugestimmt): seilwinde, über die volle schutteimer in den relativ grossen innenhof abgelassen werden. der hof ist überdacht, wird nicht genutzt, dort läuft auch der fahrstuhl. ab dort kann via keller bauschutt in den container. so bleibt die vorderhaustreppe sauber+haustür steht nicht dauernd auf. und es geht schneller als händischer transport, sprich, krach kürzer
die seilwinde verläuft vor den badezimmerfenstern, diese sind entweder milchglas oder noch altes bleiglas. zu sehen ist also praktisch nix, zudem ... badezimmer, kein dauernd genutzter wohnraum!

aber: eigentümer der wohnung im 3. og flippt aus - droht, seil durchzuschneiden (wenn volle eimer abgelassen werden!), beschimpft arbeiter unflätig, droht zudem ihnen, sie von oben mit wasser zu begiessen. wenn arbeiter mal nicht da, hangelt er nach dem seil und reißt es herunter. dabei wurde, so handwerker, bereits ein sat-kabel von der innenhofwand gerissen...

alle arbeiten waren / sind vorab schriftlich angekündigt.

was kann man (bzw : wer) gg den verrückten tun?
der sanierer per anwaltschreiben was androhen, SE wegen baufortschrittsverzögerung/lahmlegung (handwerker kurz davor, alles hinzuwerfen, wollen sich nicht als assis etc bepöbeln lassen? oder muss die HV tätig werden?

mit dem herrn erts mal zu reden hat keinen sinn, er knallt das telefon auf+zerreißt post HV/beirat.


2. beim abriss der bäder wurde festgestellt, dass der steiger marode ist (100er fallrohr für Ihr wisst schon...). der steiger müsste seriöserweise in die einheit darunter (die des verrückten) wie in die darüber (DG, kein problem) durchgezogen werden. sagt der sani-mann, sonst ungerne/keine gewährleistung

auch dies wird sicher ein riesenheckmeck. was ratet ihr? welches vorgehen funktioniert? kann die ETV dies mit einfacher mehrheit beschliessen? oder HV (kostet ca 2500, das darf die mit zustimmung beirat? die es geben würde, klar.)

3. am 30.11. ist a.o. ETV (verwaltervertragsverlängerung)? das ganze als problem auf die TO?

mannomann, gestörte gibt es.
achso, ist nicht meine wohnung, ich kümmere mich für den iegentümer, der in asien arbeitet.

danke!

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von haselsteinchen am 07.11.2010 15:56
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>strangsanierung; schuttentsorgung
- Schutt: kann man vielleicht über das Gerüst entsorgen ?

- marodes Fallrohr: Wer ist laut Teilungserklärung dafür zuständig: jeder WE im Bereich seiner Wohnung, oder die Gemeinschaft?

- Falls Gemeinschaft zuständig: Antrag an WEG zwecks Sanierung des gesamten Rohres

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von joebeuel am 07.11.2010 16:17
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>strangsanierung; schuttentsorgung
hello:

- schutt über gerüst entsorgen: das hatte ich (als beirat) nun auch vorgeschlagen.
wir reden morgen mit der gerüstfirma. grds aber die frage: wie mit verrückten störern verfahren?

- strang /senkrechtes rohr = immer WEG zuständig. die spart ja schon, da auf kosten des sondereigentümers alles freigelegt. muss wirklich antrag auf ETV? teile des strangs sind bereist saniert, im zuge von wohnungsrenovierungen. geht um anstückeln. meine frage bezog sich aber grds darauf: was tun, wenn sondereigentümer komplett verweigert???

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von haselsteinchen am 07.11.2010 16:43
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>strangsanierung; schuttentsorgung
Gegen Beschimpfungen und mutwillige Sachbeschädigung kann man sich per Anzeige wehren, Zeugen gibt es ja ausreichend. Vielleicht hilft ja auch der Brief eines Anwalts, in dem auf die möglichen Konsequenzen des Verhaltens hingewiesen wird.
Wenn der Schutt über das Gerüst entsorgt wird, dann gibt es ja auch kein Problem mehr, oder?

Bezüglich der Rohrsanierung: es ist Sache der Verwaltung, beim Gemeinschaftseigentum tätig zu werden. Als Eigentümer einer Wohnung sollte man ohne Genehmigung durch die Gemeinschaft die Finger vom Gemeinschaftseigentum lassen. Man sollte natürlich mit der HV sprechen, die HV wird selbst wissen, ob sie ohne Beschluß der Gemeinschaft tätig werden darf. Wenn aber für die Komplettsanierung des Rohres in jeder Wohnung der Anschluß erneuert werden muß, dann wird eine vernünftige HV ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Eigentümer nichts beauftragen.


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-- Editiert am 07.11.2010 19:36


von joebeuel am 07.11.2010 19:35
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