>strafe bei ladendiebstahl ?
Ach so, hab ich überlesen, daß Du schon arbeitest.
Eine Geldstrafe in Tagessätzen (wie bei Erwachsenen) wird es m.E. trotzdem nicht geben, weil Du erst 16 bist und in der Ausbildung noch nicht viel verdienen wirst. Bei einem Erwachsenen wären ca. 40 Tagessätze fällig, wenn nicht eingestellt würde. 1 Tagessatz entspricht 1/30 des Nettoeinkommens, also: 40 X 1/30 Netto = Strafe.
Bei Dir könnte ich mir eine Einstellung nach
§ 47 JGG mit Auflage vorstellen. Und als Auflage halt anstatt von Sozialstunden eine Geldauflage. Die Höhe dieser Geldauflage liegt im freien Ermessen des Richters, daß heißt, es gibt keine Grenzwerte von ... bis €.
Ich an Deiner Stelle würde mit 100,- bis 150,- € rechnen. Das ist aber ein Erfahrungswert bezügl. unseres hiesigen Gerichts, und kann bei Dir auch ganz anders laufen.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 23.11.2003 12:14
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