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strafe bei ladendiebstahl ?

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strafe bei ladendiebstahl ?

hallo!
also hab nochnie was damit zu tun gehabt. also hab ich auch keine ahnung davon.
hab n ware im wert von 20€ geklaut bzw wurd dabei erwischt bei rausgehen. der ladenbewistzer hat meinen perso kopiert und ich sollte sagen das ich den diebstahl begnagen habe was ja auch so ist. nun hat er gesagt er leitet das an die statsanwaltschaft weiter und ich würd ne anzeige wegen ladendiebstahls bekommen. mehr aber nicht.
jez meine fragen:
- wird das dem arbeitgeber mitgeteilt? (bin inner ausbildung)
- steht sowas im führungszeugnis?
- mit was für ner strafe hab ich zu rechnen? (wenn überhaupt)

danke...




von wolfbert am 21.11.2003 21:58
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>strafe bei ladendiebstahl ?
nachtrag... bin 16 jahre alt dh jugendstrafrecht oder?


von wolfbert am 21.11.2003 22:00
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>strafe bei ladendiebstahl ?
Hallo Wolfbert,

das wird wie bereits von Dir selbst hinzugefügt nach Jugenstrafrecht verhandelt. Wenn Du Dir noch nie was zu Schulden kommen lassen hast, wird es entweder mit einer Ermahnung oder ein paar Sozialstunden wohl was werden. Vielleicht solltest Du Dich nochmals für Dein Tun beim Ladenbesitzer entschuldigen um Reue zu zeigen. Wenn Sie ehrlich ist! Der Arbeitgeber erfährt normal nichts, es sei denn Du bist Beamtenanwärter oder so.


von Sinje am 21.11.2003 22:24
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re
ja das heisst jugendstrafrecht
habe selbst mit 16 geklaut allerdings office software im wert von ca 800 euro.
du bekommst wahrscheinlich einen eintrag der aber mit 21 (oder so ähnlich) wieder gelöscht wird. dein arbeitgeber wird nicht benachrichtigt und wenn du ankreuzen musst dass du eine straftat begangen hast kannst du das verneinen.

also was dich jetzt konkret erwarten kann: du bekommst eine vorladung wo du zu erscheinen hast. vorher musst du noch zu so ner jugendstelle wo du dich da mti einer unterhälst (ich weiss grad nich wie die heisst)

glaub jugendhilfe.

naja es kann sein dass bei 20 euro die anklage fallen gelassen wird. ist sogar sehr wahrscheinlich aber versprechen tu ich nix. bei mir waren es halt 800 euro da wurds nich fallen gelassen aber das ich auch 40 mal mehr ;-)

wenn du vor jugendrichterin musst (was ich jetzt mal nicht annehme) geht das relativ schnell und du bekommst 10 oder 20 sozialstunden. die sind schnell abgearbeitet und die sache ist schnell wieder vergessen.


von DummerJunge am 21.11.2003 22:25
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>strafe bei ladendiebstahl ?
wie hoch kann so ein busgeld sein?
also hab nix miter polizei oder so zu tun gehabt dabei.. wenn die anklage fallen gelassen wird, was bedeutet das?


von wolfbert am 22.11.2003 09:42
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>strafe bei ladendiebstahl ?
Eine Geldstrafe wirst Du nicht bekommen, weil Du ja bestimmt noch zur Schule gehst und kein eigenes Geld verdienst.

Von einer Verfahrenseinstellung ("anklage fallen lassen") ohne weiteres wird bei Jugendlichen selten Gebrauch gemacht (kannst dazu mal meinen Beitrag "Erziehungsregister - a.g.A. lesen).

Wenn es bei Dir zu einer Einstellung kommt, dann nach §§ 45, 47 JGG. Dies wird mit einer Auflage (die die Jugendgerichtshilfe, zu der Du auch noch müssen wirst, dem Gericht empfiehlt) verbunden werden.

Wahrscheinlich sind, wie Dein Leidensgenosse "Dummer Junge" schon sagte, Sozialstunden.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 22.11.2003 10:11
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>strafe bei ladendiebstahl ?
wie ich oben schreibe arbeiteich aber schon. ausbildung halt. deswegen frag ich ja nach der höhe des busgeldes.


von wolfbert am 22.11.2003 15:57
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>strafe bei ladendiebstahl ?
Ach so, hab ich überlesen, daß Du schon arbeitest.

Eine Geldstrafe in Tagessätzen (wie bei Erwachsenen) wird es m.E. trotzdem nicht geben, weil Du erst 16 bist und in der Ausbildung noch nicht viel verdienen wirst. Bei einem Erwachsenen wären ca. 40 Tagessätze fällig, wenn nicht eingestellt würde. 1 Tagessatz entspricht 1/30 des Nettoeinkommens, also: 40 X 1/30 Netto = Strafe.

Bei Dir könnte ich mir eine Einstellung nach § 47 JGG mit Auflage vorstellen. Und als Auflage halt anstatt von Sozialstunden eine Geldauflage. Die Höhe dieser Geldauflage liegt im freien Ermessen des Richters, daß heißt, es gibt keine Grenzwerte von ... bis €.

Ich an Deiner Stelle würde mit 100,- bis 150,- € rechnen. Das ist aber ein Erfahrungswert bezügl. unseres hiesigen Gerichts, und kann bei Dir auch ganz anders laufen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 23.11.2003 12:14
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>strafe bei ladendiebstahl ?
ok dann isses ja nich ganz soo schlimm wie ich dachte. vielen dank


von wolfbert am 24.11.2003 15:37
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>strafe bei ladendiebstahl ?
Hallo,
habe aus einer Kurzschlussreaktion etwas im Wert von 4 Euro gestohlen! Ich bin 22 und Studentin.
Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen? Wie hoch ist die Chance der Einstellung des Verfahrens?


von Yeannine am 06.06.2006 16:17
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>strafe bei ladendiebstahl ?
quote:
Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen? Wie hoch ist die Chance der Einstellung des Verfahrens?



Nun, wenn es bislang noch nicht vorgekommen ist, Sie jedenfalls bislang nicht `erwischt´ worden sind, zudem ein Strafantraf gestellt worden ist, sind die Chancen auf eine Beendigung des Ermittlungsverfahrens ohne Hauptverhandlung recht hoch. Mit anderen Worten: Einstellung gem. § 153 oder 153 a StPO.


von thosim am 06.06.2006 16:29
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