Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

strafbefehl nach 242 stGB,bitt hilfe

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

620 Aufrufe

strafbefehl nach 242 stGB,bitt hilfe

Ich bin eine Studentin und habe ich eine strafbefehl nach 242 stGB wegen Ladendiebsdahl(es tut mir leid),20 Tagessätzen erhaltet. Frage ist, ob es Beeinfluss habt an meine spätere Antrag für eine neue Visum? Ich werde zurückgehen und eine neue Visum antragen. Helfen mir, bitte. Ich besorgt, dass ich nicht eine neue Visum bekommen und weiter studieren kann.

-----------------
""


von cbs48 am 28.06.2011 20:34
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>strafbefehl nach 242 stGB,bitt hilfe
Eine Ausweisung (bei Stundentenvisa) von Nicht-EU-Ausländern kann idR.(!) erst bei einer Verurteilung zu mehr als 30 Tagessätzen erfolgen (sog. Ermessensausweisung), oder wenn bereits mehr als 1 Straftat vorliegt.

Wie es bei einer Visa Neuerteilung aussieht, weiß ich nicht. Fragen Sie bei der Ausjänderbehörde nach.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 28.06.2011 22:44
Status: Tao (17086 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online