Ich bin eine Studentin und habe ich eine strafbefehl nach 242 stGB wegen Ladendiebsdahl(es tut mir leid),20 Tagessätzen erhaltet. Frage ist, ob es Beeinfluss habt an meine spätere Antrag für eine neue Visum? Ich werde zurückgehen und eine neue Visum antragen. Helfen mir, bitte. Ich besorgt, dass ich nicht eine neue Visum bekommen und weiter studieren kann.
Eine Ausweisung (bei Stundentenvisa) von Nicht-EU-Ausländern kann idR.(!) erst bei einer Verurteilung zu mehr als 30 Tagessätzen erfolgen (sog. Ermessensausweisung), oder wenn bereits mehr als 1 Straftat vorliegt.Wie es bei einer Visa Neuerteilung aussieht, weiß ich nicht. Fragen Sie bei der Ausjänderbehörde nach.
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