steuerliche Abzüge bei Abfindungen

25. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Leila15
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
steuerliche Abzüge bei Abfindungen

steuerliche Abzüge bei Abfindungen


Hallo, ich verstehe die Berechnungen bei Abfindungen nicht.

Ich stehe seit über 20 Jahren in einen Dienstverhältnis und bin 60 jahre alt. Dann würden mir doch 11000 Euro steuerfrei zustehen oder?
und wie berechne ich den Recht? Ich gehe davon aus, dass ich eine Abfindung in Höhe von 39000 Euro erhalte.

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da hast Du wohl einen veralteten Artikel gelesen. Der Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000€ wurde in der Zwischenzeit abgeschafft.

Die Höhe der Steuerlast richtet sich nach Deinem übrigen Einkommen.

Am besten suchst Du Dir mit google einen Abfindungsrechner

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leila15
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die erste Antwort.

Ich weiß nicht wo ich den Jahreslohnsteuerfreibetrag auf meiner Einkommensteuer finde, kann mir jemand helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leila15
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

und noch eine frage

bei dem abfindungsrechner gibt es einmal ein ergebnis unter "volle besteuerung" und ein ergebnis unter "fünftelregelung".
welches gilt für mich?

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