steuerliche Abzüge bei Abfindungen
Hallo, ich verstehe die Berechnungen bei Abfindungen nicht.
Ich stehe seit über 20 Jahren in einen Dienstverhältnis und bin 60 jahre alt. Dann würden mir doch 11000 Euro steuerfrei zustehen oder?
und wie berechne ich den Recht? Ich gehe davon aus, dass ich eine Abfindung in Höhe von 39000 Euro erhalte.
Vielen Dank im Voraus.
steuerliche Abzüge bei Abfindungen
25. November 2007
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Frage vom 25. November 2007 | 11:49
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 2x hilfreich)
steuerliche Abzüge bei Abfindungen
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#1
Antwort vom 25. November 2007 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Da hast Du wohl einen veralteten Artikel gelesen. Der Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000€ wurde in der Zwischenzeit abgeschafft.
Die Höhe der Steuerlast richtet sich nach Deinem übrigen Einkommen.
Am besten suchst Du Dir mit google einen Abfindungsrechner
#2
Antwort vom 26. November 2007 | 21:10
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für die erste Antwort.
Ich weiß nicht wo ich den Jahreslohnsteuerfreibetrag auf meiner Einkommensteuer finde, kann mir jemand helfen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. November 2007 | 21:43
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 2x hilfreich)
und noch eine frage
bei dem abfindungsrechner gibt es einmal ein ergebnis unter "volle besteuerung" und ein ergebnis unter "fünftelregelung".
welches gilt für mich?
Und jetzt?
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