Hallo,
vorab Danke für eure Antworten und Hilfe.
Eine Frage zum Thema "Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt" Sonderregelung KFZ Erwerb (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung)
Situation:
Person wohnhaft im EU Ausland, der keinen Wohnsitz (keine Wohnung) in Deutschland (auf dem Ausweis steht würde der Vermerk stehen "keine Hauptwohnung in Deutschland").
Gibt es die "Richtlinie" die besagt das Privatpersonen in Deutschland ein Neufahrzeug ohne MwSt. kaufen können wenn es nachweislich aus Deutschland ausgeführt wird, besteuert würde das Fahrzeug theoretisch dann in dem Land in dem es zum ersten mal angemeldet wird, ist diese Richtlinie zutreffend?
Selbst wenn zutreffend würde sich der Neuwagenkauf als sehr schwierig da alle Markenhändler aufgrund vom "Gebietsschutz" keinen Neuwagen verkaufen würden ohne sicherzustellen das dieser in Deutschland erst mal registriert wird.
Meine Frage aber, da laut Definition im Rahmen der oben genannte Richtlinie KFZ mit einer Laufleistung geringer als 6000 km noch als Neuwagen gelten, gäbe es eine Möglichkeit sich die bezahlte MwSt. beim Händler vom "Finanzamt" zurück erstatten zu lassen wenn man hier in Deutschland ein Auto kaufen würde das bereits 1 mal zugelassen war (auf den Händler als Vorführfahrzeug und weniger als 6000km) und es direkt z.B. Niederlande bringt und dort nachweislich registriert?
Danke für eure Hinweise.
Gruß,
W.
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 15:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
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#1
Antwort vom 27. September 2017 | 20:08
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
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