statt ganzes Haus nur 2 Räume überschreiben?

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.03.2009 12:02:00
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
statt ganzes Haus nur 2 Räume überschreiben?

Hallo Leute,

ich habe da mal eine frage, weis jetzt auch nicht in welches Forum das gehört.

Es geht darum, ob es möglich ist nur 2-3 Räume eines Hauses auf mich überschreiben zu lassen, statt des ganzen Hauses.


mfg
Marc

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

das ginge nur, wenn man das Haus in Wohnungseigentum aufteilen würde, und dir dann eine Wohnung übertragen würde.

Ne andere Mögflichkeit sehe ich nicht.

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Mit "umschreiben" meinen Sie wohl eine Eigentumsübertragung, richtig? Grds. ist es nicht möglich, dass unterschiedliche Leute im Hinblick auf verschiedene Teile eines Grundstücks/Gebäudes Eigentum besitzen. Eine Ausnahme hiervon sieht das WEG vor - ein solches Sondereigentum nach WEG setzt aber nach § 8 WEG eine Teilungserklärung ggü. dem Grundbuchamt voraus.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ups, da haben sich unsere Antworten wohl überschnitten...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.03.2009 12:02:00
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

mhh ok,


und wie sieht es aus mit der Überschreibung der Scheune (ist mit dem Wohnhaus verbunden) aus? dies müsste ja durch Teilung im GB möglich sein.

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"und wie sieht es aus mit der Überschreibung der Scheune (ist mit dem Wohnhaus verbunden) aus? dies müsste ja durch Teilung im GB möglich sein."

Müsste wohl grds. möglich sein, daran Teileigentum iSd § 1 III WEG zu begründen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.03.2009 12:02:00
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

ok, danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn es sich um ein komplettes Gebäude handelt, dann ist auch eine reale Teilung des Grundstückes möglich.

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