>statt Protokoll erstmal nur Beschlusssammlung
Danke @ Heike.
Habe zum Thema auch im Netz gesucht und dieses gefunden:
"Ficht ein Wohnungseigentümer vorsorglich fristwahrend alle Beschlüsse einer Eigentümerversammlung an, weil er das Versammlungsprotokoll nicht rechtzeitig erhalten hat und nimmt er später die Klage zurück, hat er die Verfahrenskosten zu tragen, nicht aber wie nach bisheriger Rechtsprechung - der Verwalter, so das LG München mit Beschluss vom 06. Februar 2008.
Im entschiedenen Fall hatte ein Verwalter nach der Eigentümerversammlung eine Niederschrift angefertigt, diese aber nicht versandt, weil erforderliche Unterschriften von Wohnungseigentümern fehlten. Das Landgericht entschied, dass durch die Einführung der Beschluss-Sammlung jeder Eigentümer die verlässliche Möglichkeithabe, bereits wenige Tage nach der Eigentümerversammlung nachzuprüfen, welche Beschlüsse gefasst wurden. Er muss nicht mehr auf das Protokoll warten. Damit besteht keine Grundlage mehr für eine vorsorgliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen vor Erhalt des Protokolls.
Praxistipp Dies gilt natürlich nur, wenn der Verwalter seiner Verpflichtung zur Führung der Beschluss-Sammlung aus §§ 24 Abs. 7 und 8 WEG nachkommt und die Eintragungen tatsächlich unverzüglich erledigt. Dabei gilt nach Auffassung des Landgerichts München die Eintragung nach einer Woche bereits nicht mehr als unverzüglich! Es muss daher im eigenen Interesse des Verwalters liegen, die Eintragung in die Beschluss-Sammlung tatsächlich kurzfristig nach der Eigentümerversammlung vorzunehmen. Einerseits verhindert er damit seine Abberufung aus wichtigem Grund, § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG. Andererseits werden ihm bei gleichwohl erfolgender vorsorglicher Beschlussanfechtung durch einen Wohnungseigentümer entgegen der bisherigen Rechtsprechung die Verfahrenskosten nicht mehr auferlegt werden können."
Autor: Susanne Tank - tank@bethgeundpartner.de
Fundstelle: LG München, Beschluss vom 06. Februar 2008, 1 T 22613/07, WuM 2008, 243 ff.
Heike, wie ist das nun, wenn es ein
Missverständnis hinsichtlich des Protokolls gibt ?
Zum Beispiel:
Die Eigentümer beschliessen eine Sonderumlage (ohne konkreten Betrag) für den Fall, dass die Renovierungskosten höher als gelant sein werden.
Dann schickt die HV VOR Beginn der Renovierung eine Zahlungsaufforderung an die Eigentümer, in der sie vorsorglich 10 % der mutmaßlichen Kosten (Rechnungen wurden schon im Detail bei der ETV vorgelegt) als Puffer verlangt.
Neuer Renovierungsbedarf hatte sich inzwischen nicht ergeben.
Die Sonderumlage sollte laut Besprechung in der ETV fällig werden, falls weitere Mängel am Haus weitere Handwerkerkosten auslösen.
Handelt die Hausverwaltung rechtens ?
Viele Grüsse
Offerte
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von Offerte am 06.08.2012 13:05
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