Rechtssicher die Miete kündigen. Unter bestimmten Umständen ist Mietern selbst eine Einhaltung von verkürzten Kündigungsfristen nicht zumutbar. Sie können in diesem Fall außerordentlich, das heißt fristlos kündigen und ausziehen. Hierzu ist allerdings ein Grund erforderlich, der so schwerwiegend ist, dass das Mietverhältnis nicht bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortgesetzt werden kann.
Schicken Sie die fristlose Kündigung im Zweifel per Post (Einschreiben mit Rückschein für den Beweis des Zugangs). Telegramm, Telefax, Fernschreiben oder E-Mail reichen als Übermittlung der außerordentlichen Kündigung nicht aus.
Haben Sie Nutz- und Nebenflächen wie z. B. Garagen durch separaten Mietvertrag gemietet, müssen diese gesondert gekündigt werden. Möchten Sie sich für die fristlose Kündigung vertreten lassen (z. B. da Sie sich im Ausland aufhalten), muss der Bevollmächtigte der Kündigung die schriftliche Original-Vollmacht beifügen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihr ausformuliertes fristloses Kündigungsschreiben basierend auf Ihren Anforderungen
- Für außerordentliche Kündigungen Ihres Mietverhältnisses
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft