soziales Abseits wg. Unterhaltszahlungen an die EX

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
soziales Abseits wg. Unterhaltszahlungen an die EX

Hallo zusammen,
ich bin die Neue..... nicht nur hier, sondern auch im realen Leben.
Mein Mann (49 Jahre) und ich (48 Jahre) haben im Dezember 08 geheiratet......
seit März 08 bekommen wir ergänzend Hartz IV, weil er nebst 782,-- € Kindesunterhalt auch noch 422,-- € an seine EX zahlen muß und ich leider langzeitarbeitslos bin und auch noch gesundheitliche Schäden habe, die einer Erwerbstätigkeit im Weg stehen.
Er hat eigentlich ein gutes Einkommen (Berufssoldat) aber wir sind auf Grund der o.g. Tatsachen von Hartz IV abhängig.
Wir streben jetzt eine Abänderungsklage bzgl. des Unterhalts an die EX an..... wer hat Erfahrungen damit und kann mir evtl. sagen in wie weit ich jetzt berücksichtigt werde?
Vielen Dank für jede Antwort und ganz liebe Grüße aus Schleswig-Holstein

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51 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wie alt sind die gemeinsamen Kinder und wie lange dauerte die Ehe?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

die Kinder sind 6,10 und 11.....
die Ehe dauerte von 1998 bis Trennung 2005 / Scheidung 2008
Gruß
Sigi :augenroll:

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sigi,

quote:
die Ehe dauerte von 1998 bis Trennung 2005 /


17 Jahre kann durchaus als Langzeit-Ehe durchgehen und einen längeren nachehelichen Unterhaltsanspruch rechtfertigen.
Von dem abgesehen ist das jüngste Kind noch recht klein und, meiner Meinung nach, die Chancen sehr gering, dass der Mutter BU versagt würde.
Arbeitet sie?

quote:
Wir streben jetzt eine Abänderungsklage bzgl. des Unterhalts an die EX an..... wer hat Erfahrungen damit und kann mir evtl. sagen in wie weit ich jetzt berücksichtigt werde?


Du rangierst in der Rangfolge der Berechtigten erst nach der Exfrau, du betreust keine gemeinsamen Kinder.
Mit einer Abänderungsklage könnte dein Mann kräftig auf die Schnauze fallen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Neue,
betreut die Exfrau vielleicht ein Kind mit besonderem Betreungsbedarf (Krankheit, Behinderung) oder findet sie auch keine Arbeit? Vielleicht war sie während der 7-jährigen Ehe zu Hause und schafft das nicht so schnell.
Kannst Du Dir keinen Mini-Job zulegen, der sich mit dem Zustand deiner Krankheit vereinbaren läßt? Als Berufssoldat mit Steuerklasse III dürfte dein Mann auch so um die 2500 € netto verdienen. Vermutlich hätte man Euch kein Hartz IV bewilligt, wenn bei der Exfrau was zu Sparen wäre, denn unser Staat ist geizig!
Gruß
Patti

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Uuups,

da hab ich mich doch glatt verrechnet. Sorry.
Dann natürlich keine Langzeit-Ehe.
Verbleibt der Anspruch auf BU.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Patti

Also, ich denke, wenn sie einen Mini-Job finden würde, dann hätte sie ihn auch. Andererseits wieso sollte sie?
Um vielleicht die 400 €, die sie dann verdient gleich an die Ex weiterzugeben?

Ich kann so etwas leider immer nicht hören: "Wenn Du schon arbeitslos bist, warum hast Du dann nicht wenigstens einen Minijob"
Diese endlose Diskussion. Wenn jemand einen Minijob (die liegen übrigens auch nicht so auf der Straße) ausführen kann, dann kann er sicher auch einen normalen Job annehmen. Aber weder noch gibts eben, somal gesundheitliche Gründe vorliegen. Desweiteren, guck doch mal bitte aufs Alter. Meinst Du mit 48 Jahren (liebe Neue, jetzt nicht persönlich nehmen) wird man noch mit Kußhand genommen? Heutzutage ist man sogar im Handel mit 25- 30 Jahren selbst zu alt.

So, ich hoffe, dass ich jetzt nicht gleich wieder zerpflückt werde, aber ich kann diese Tuerei einfach nicht ab.

LG beijing


P.S. Liebe Neue, wir sind auch in Hartz IV reingerutscht, weil mein Mann Unterhalt für seinen Sohn zahlen musste. Sonst hätte es auch für uns gereicht. Ich kann dies auch alles nicht nachvollziehen. Lass Dich davon nicht runterziehen.

-- Editiert von beijing am 05.01.2009 21:13

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#7
 Von 
juhuz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das gleiche Problem haben wir auch. Dazu bin ich noch Schwerbehindert und mein Sohn auch aber das zählt nicht die Kinder die Unterhalt bekommen sollen zählen mehr. Kann ich nicht nachvollziehen das die neue Familie derart unwichtig ist vor dem Gesetz.

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#8
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
wie oder wovon hast du vor deiner Heirat gelebt? Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber ich kenne auch die Umstände der "alten" Familie nicht. Ich dachte immer Bu wird nur bis zum 3. Lebensjahr gezahlt. Wie ist denn die Begründung warum die Ex keiner Arbeit nachgehen muß?
Gruß
Patti

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#9
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@Patti
ich verstehe deine Gedankengänge schon, aber ich glaube man braucht auch viel mehr Hintergundinfo's.....
ich habe auch vor der Heirat keine Arbeit gehabt und es ist in meiner Region nicht so einfach etwas zu finden..... höchstens im Sommer wenn die Touristen da sind, aber da nimmt man dann auch lieber die "Jüngeren".
hinzu kommt, daß sowohl ich wie auch mein Mann nicht einsehen können und wollen, daß die Gesetzgebung eine Frau die die Ehe wegen eines anderen (die Beziehung besteht immer noch) aufgegeben hat, auch noch jahrelang Unterhalt kriegen soll. Sie macht derzeit eine Ausbildung und hat alles in allem (Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld BAFÖG) einen Betrag i.H.v. 2300,-- € mtl. zur Verfügung.....
wir leben von Hartz IV und sollen noch die Aufenthalte der Kinder finanzieren (was speziell in den Ferien gar nicht möglich ist) weil sie sich weigert auch nur einen Cent dazu zu geben....
Selbst wenn ihr Unterhalt (422,--€) wegfallen würde, hätte sie noch weit mehr als Hartz IV uns so manche andere Familie.

@beijing
DANKE !!!!! due hast mir aus der Seele gesprochen und das Alter nehm ich dir bestimmt nicht Übel.....
Das mit dem Zusatzverdienst stimmt auch, wenn ich etwas verdiene wird es auf das sogenannte Familieneinkommen angerechnet und mindert seine Unterhaltspflicht mir gegenüber...... was kommt dabei heraus?..... logo "noch mehr Unterhalt" für SIE....... sorry, aber ich bin doch nicht ******** und mach mich für eine Frau krumm, die das Geld nur so zum Fenster rausschmeißt..... denn nicht die Kinder haben was davon, sondern sie

@juhuz
wir werden jedenfalls drum kämpfen, dass die "neue Familie" mehr respektiert wird......
so wie es im Moment läuft sprechen diech die Richter nämlich eindeutig gegen das Grundgesetz aus, das die "EHE" und das "Umgangsrecht der Kinder mit dem Vater" eindeutig in den Hintergrung stellt, weil ja die EX es soooo schwer hat mit den Kindern alleine und die "arme Frau" auch schon während der Ehe auf so vieles verzichten mußte (Ausbildung etc.)......

Ich frage mich da allen Ernstes, wo denn die angeblich so moderne emanzipierte Frau von heute ist???????????????????
Ich habe auch drei (erwachsene) Kinder und kaum Unterhalt gesehen..... mußte entweder alleine oder mit neuem Partner dafür aufkommen und der Staat hat sich nen Dreck drum gekümmert...... im Gegenteil!

Die heutigen Gesetze stellen die Frau (meistens) so dar, als ob sie mit Ehe und Kinder kriegen ein sooooogroßes Opfer gebracht hat, daß sie dafür jahrelang entschädigt werden muß....... wollte die das denn nicht auch selber?

In dem Sinne
und reißt mir nicht alle den Kopf ab für die offenen Worte
Sigi :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo nochmal!

Ich habe mal diesbezüglich den in einem anderen thread empfohlenen Brutto-Netto- Rechner bedient.
Um Euch mal ein Beispiel zu nennen, wie es sich lohnt, für die Neue Frau arbeiten zu gehen. Anmerkung hierzu noch: wir müssen keinen Unterhalt mehr zahlen.
Also egal mit welcher Steuerklassenkombination, wenn ich für 1000,-€ im Monat arbeiten gehen würde, hätten wir als 4 köpfige Familie gerade mal (im besten Fall) 200,-€ mehr in der Familienkasse. Welche dann wiederum für Kita- und Hortplatz draufgehen würden. Was also hätte ich (und in diesem Sinne auch die Neue Frau) von solch einem Job?
Hier hätte dann wie o.erwähnt lediglich die Ex bzw. die Kinder was davon.

LG beijing

@Neue Frau
Ich hoffe, dass Ihr eine Abänderung erwirken könnt. Zumindest bezüglich des Betreeungsunterhaltes. Alleinerziehende haben mit Hartz IV eh schon wenigstens 160,-€ im Monat mehr. Und drücken dann noch auf die Tränendrüse.

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#11
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--weil er nebst 782,-- € Kindesunterhalt auch noch 422,-- € an seine EX zahlen muß und ich leider langzeitarbeitslos bin --

vermutlich ist der Ehemann in einer privaten Krankenkasse und zahlt zusätzlich noch für sich und die Ehefrau etwa 500,.-EURONEN monatlich, sodass schon einmal am Monatsanfang 1700,.-EURO´s weg sind. Bei angenommenen 2500,-
bleiben für 2 Personen 800,-übrig. Die Miete noch nicht berücksichtigt, bleiben also in der Tag für die 2 weniger übrig als der Sozialhilfesatz vorsieht.:(

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#12
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also noch hat sich für uns nichts geändert......
Da das Gehalt für Januar noch nach alter Steuerklasse berechnet wurde (so schnell arbeitet man beim Staat...*sfg*) haben wir für diesen Monat noch Hartz IV.... ab Februar läuft es dann mit neuer Berechnung und meine Krankenkasse zahlt im Moment auch noch die ARGE.....
Unser Ziel ist es für uns wenigstens so viel herauszuholen, dass wir nicht mehr abhängig von der ARGE sind und somit nicht jeden Extra-Cent rechtfertigen müssen (neue Berechnung etc.)......
Habe für heute Nachmittag kurzfristig einen Anwaltstermin ergattert, mal gucken was der dazu sagen kann...... und es ist noch eine neue Situation hinzugekommen...... sein Sohn (21) aus erster Ehe ist jetzt in Erst-Ausbildung und hat somit prinzipiell auch noch Anspruch auf Unterhalt.......
Gruß Sigi ;)


P.S. Wer mag drückt uns die Daumen..... ich halte euch auf dem Laufenden

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#13
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Es müsste ein Anwalt sein, der sowohl vom Familienrecht wie auch vom Verwaltungsrecht eine Ahnung hat.
Mich wundert, dass die Unterhaltszahlungen an die Ex und die Kinder vom der ARGE anerkannt wurden. Ich habe das Gegenteil erlebt......:(

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
sein Sohn (21) aus erster Ehe ist jetzt in Erst-Ausbildung und hat somit prinzipiell auch noch Anspruch auf Unterhalt.......


Prinzipiell ja!
Nachrangig den minderjährigen privilegierten Kindern gegenüber.
Nachrangig deren Mutter und
nachrangig dir gegenüber.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#15
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Habe ich irgendetwas übersehen?
Die Exfrau betreut 3 Kinder im Alter von 6-11 Jahren und hat mit KU, KG und BU und KG ca. 1700 € für 4 Personen zur Verfügung.
Ich behaupte jetzt mal, dass die auch nicht im Überfluß leben und die Ex vermutlich trotz der 3 Kids zumind. einen kleinen Job hat.
Kids in dem Alter brauchen nachmittags (Hausaufgaben)Betreuung und sind nicht gleichzeitig krank sondern abwechselnd :augenroll:
Folglich ist meiner Meinung nach der BU für die Exfrau gerechtfertigt - sie betreut die gemeinsamen Kinder und bei Fremdbetreung würde dieser Betrag auch anfallen.

@meri
also nicht 500 € Abzug für KV sondern vielleicht max. 400 € wenn die 3 Kids auch privat versichert sind. Außerdem kommt ja noch das ALG II der neuen Frau dazu und der Unterhalt den sie für den Sohn aus ihrer ersten Ehe von dessen Vater bekommt...

Sorry, für mich ist das mal wieder das Posting einer Neuen die jetzt auch was vom Kuchen abhaben will.
Noch immer haben (manche) Frauen die €-Zeichen in den Augen wenn sie *Beamter* hören und wundern sich plötzlich das beim Durchschnittsbeamten gar nicht soviel zu holen ist und erst recht nicht wenn er für Kids und Ex Unterhalt zahlen muß (diese Info hab ich aus *berufenem* Munde ;) )

Kleine Hexe


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#16
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

@Kleine Hexe:

Ob die neue Frau nach der Heirat überhaupt noch ALG oder was auch immer bekommt, ist fraglich.
Ich habe es höchstpersönlich erlebt, dass der ARGE-Mensch sich nur das reine Nettogehalt des Beamten angesehen hat. Kindesunterhalt, private Krankenkasse etc. zählten für ihn nicht.

Daher auch meine Verwunderung, dass die neue Frau, die wohl schon vorher in einder Bedarfsgemeinschaft lebte, überhaupt noch etwas bekommt.
Sie schreibt, sie wäre Langzeitarbeitslose.....was nicht unbedingt bedeuten muss, dass sie Arbeitslosengeld bekommt....vielleicht habe ich es aber auch überlesen.
Langzeitarbeitslose nach der Heirat könnte auch bedeuten: Lange Zeit auf Arbeitssuche und nun nur noch als Arbeitssuchend, aber ohne 'Bezüge'.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hab ich jetzt was falsch verstanden?

Die Neue Frau schreibt doch, dass sie gerade WEIL ihr Mann Unterhalt zahlt, zusätzlich Hartz IV bekommen.
Das ist mir auch völlig klar, wenn der gute Mann über 1100,- € Unterhalt insgesamt bezahlt.
Dann bekommen sie eben noch ergänzendes Hartz IV, damit sie ihren eigenen Lebensunterhalt decken können.

Desweiteren habe ich nichts gelesen von irgendeinem Sohn der neuen Frau. Ich habe lediglich gelesen, dass der Mann einen Sohn aus erster Ehe hat, welcher jetzt mit 21 in Ausbildung steht.

@Kleine Hexe, ich weiß ja nicht, wie Du Dich in Deinen Mann/ Freund o.ä. (sofern vorhanden) verliebt hast, aber es gibt auch noch Leute, die sich Partner nehmen, ohne auf deren Konto zu gucken, weil sie sich LIEBEN.

Sorry, aber da sind wir wieder bei dem Thema, dass doch bitte schön jeder Mann, der schon Kinder und Ex zu versorgen hat, solange keusch leben soll, bis er nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Und wehe, welche Frau sich solch einen Mann nimmt. Man weiß ja schließlich vorher in wen man sich verliebt. Arme Kinder, arem Ex!
*kopfschüttel*


LG beijing


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

den einzige Grund, BU zu versagen, wäre für mich der:

quote:
daß die Gesetzgebung eine Frau die die Ehe wegen eines anderen (die Beziehung besteht immer noch)


Wenn die Beziehung verfestigt und der Neue leistungsfähig...

quote:
Sie macht derzeit eine Ausbildung


Dann nennen wir das Ausbildungsunterhalt und fertig.
Der wird wohl bis zum Ende bezahlt werden müssen.

Es ist immer noch so, dass Sigi ganz einfach nachrangig behandelt wird.

quote:
sorry, aber ich bin doch nicht ******** und mach mich für eine Frau krumm, die das Geld nur so zum Fenster rausschmeißt


Find ich durchaus ehrenwert, diese Aussage!

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, mal eine Frage am Rande: Ein Berufssoldat zahlt doch keine KV oder Beihilfe, soweit ich weiß. Er bekommt sie so.
Gruß
Patti

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich glaube es braucht hier wirklich noch mehr Hintergundinfos, denn anscheinend machen sich hier einige einen Reim auf Dinge die so einfach nicht zu sehen sind......

1. Mein Mann hat 4 Kinder, davon 1 aus erster und drei aus zweiter Ehe.... ich habe dre ERWACHSENE Kinder
2. Für seine drei Kinder plus Ex-Frau zahlt er monatlich 1208,00 € Unterhalt
3. Mein Mann ist in Privatinsolvenz
4. Er hatte bisher mit Steuerklasse 1 ein Nettoeinkommen von ca. 2300,00 €, wovon noch Krankenversicherung (Zusatz 40,00 €) und berufsbedingte Aufwendungen i.H.v. 100,00 € abgehen.....
5. Ich bin seit 2007 arbeitslos OHNE BEZÜGE !!!!! Das ist der Grund, warum wir zusätzlich Hartz IV bekommen.
6. Die EX hat monatlich zur Verfügung 1208,00 € Unterhalt, Kindergeld für 3 Kinder 498,00 €, BAFÖG 500,00 €, Wohngeld 180,00 €......
macht ca. 2380,00 €
7. Die EX ist, wie an der BAFÖG-Zahlung ersichtlich in Ausbildung, die Kleine ist in einem Gantagskindergarten, der mittlere in der betreuten Grundschule und die große allein zu Hause
8. mit der jetzt geänderten Steuerklasse hat mein Mann einen Steuervorteil i.H.v. ca. 350,00 - 400,00 €, wovon wir dann AUCH meine Krankenkasse i.H.v. ca. 300,00 € bezahlen müssen
9. Es ist fast jedes Wochenende ein Kind bei uns und einmal im Monat alle 3..... hinzu kommen die Ferien mit jeweils der Hälfte der Ferienzeit......

@ Kleine Hexe
Respekt, du machst deinem Nick alle Ehre !!!!!!
Ich habe meinen Mann 2006 (also nach der Trennung 2005) kennen gelernt......
Er gehört in die Kategorie der gehörnten und verarschten Ehemänner und hinzu kommt noch, daß sie ihm zusammen mit ihrer Anwältin ein Strafverfahren der besonderen Art an den Hals gehetzt hat um ihn endgültig loszuwerden......
Frei nach dem Motto: "Ich ALLES..... du NIX" und glaube mir, die Folgen davon spürt er noch heute
Ich liebe diesen Mann und habe von Anfang an gewußt, dass er kaum Geld zur Verfügung hat und der Unterhalt für die Kinder ist und war NIE das Problem............
Jedoch kann und will ich es nicht einsehen, dass der deutsche Staat in seiner Rechtssprechung Frauen hofiert, die.......
1. sich einen wesentlich älteren Mann suchen und dann bei kleinen Schwierigkeiten eine Ehe bereits als gescheitert ansehen
2. alles haben wollen und das Geld zum Fenster rausschmeißen (siehe Insolvenz)
3. sich wenn das Geld nicht mehr reicht einen suchen der MEHR hat und noch älter ist
4. sich auf ihren Lorbeeren ausruhen, weil sie ja ach so tolle Mütter sind und damit so furchtbar beschäftigt und ausgelastet
5. wenn das nicht mehr zieht, sich mal schnell eine neue Ausbildung suchen, obwohl sie während der Ehe bereits eine abgebrochen haben und evtl. auch auf dem bereits erlernten hätten aufbauen können
6. NICHT an das Wohl ihrer Kinder denken, wenn diese beim Vater sind..... sondern klare Aussagen machen, dass es ihnen egal ist wie der Vater seine Kinder satt kriegt
7. den Kindern aber STÄNDIG Geschenke machen um als tolle Mutter dazustehen
u.s.w.

Hier solltest Du dich mal fragen, wer hier das €-Zeichen in den Augen hat und nicht irgenwelche Vorwürfe loslassen ohne zu wissen worum es überhaupt geht.....
Manchmal ist es angebracht noch mal nachzufragen und nicht gleich zu verurteilen

Sigi

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@beijing

ups, sorry, habe "mein" Sohn gelesen.

Aber die Ex bekommt ebenfalls Wohngeld schreibt sie und Bafög, bekäme sie garantiert nicht würde das Geld reichen. Der Staat verschenkt nix.

"lach" mein neuer Partner zahlt ebenfalls KU und hat gerade mal den Selbstbehalt - ist mir egal, ich erwarte eben nicht, dass er mich miternährt und verlange nicht, dass er guckt ob er den Unterhalt kürzen kann damit wir besser leben. Hier will doch die Neue vom Einkommen des Mannes mitleben.

Aber zahlt der Ex hier jetzt weniger Unterhalt und hat dann mehr übrig bekommt sie Hartz IV gekürzt und die Exfrau bekommt es dafür, weil sie eben (noch) nicht von ihrem Einkommen leben kann.

Grüße
Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sigi,

natürlich könnten wir jetzt kilometerlange Hasstiraden über alle bösen Exen schwingen...

quote:
Das mit dem Zusatzverdienst stimmt auch, wenn ich etwas verdiene wird es auf das sogenannte Familieneinkommen angerechnet und mindert seine Unterhaltspflicht mir gegenüber.


Hier liegst du ganz einfach verkehrt.
Dein Einkommen würde deinen eigenen Bedarf decken, in der Familienberechnung kommst du nicht vor. Weil du schlicht und einfach nachrangig bist.
Du könntest also unbedarft einen Job ausüben.
Bist du gesundheitlich dazu nicht in der Lage, warum hast du keine Rente beantragt?

quote:
4. sich auf ihren Lorbeeren ausruhen, weil sie ja ach so tolle Mütter sind und damit so furchtbar beschäftigt und ausgelastet


Ich denke nicht, dass sich eine Frau auf ihren Lorbeeren ausruht, die drei Kinder betreut UND einer Ausbildung nachgeht.
Vielleicht solltest du einmal deine eigene Einstellung überdenken...
Wie lange dauert denn die Ausbildung noch?

Grüßle


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@von Loddar

nach gestriger Aussage unseres Anwalts bist du da im Irrtum.....
die EX und ich sind gleichrangig !!!
und was den Job betrifft.....
ein Vollzeitjob würde mich meinem Mann gegenüber unterhaltspflichtig machen und angerechnet werden.....
Rente beantragen ist nicht so einfach, wenn das Krankheitsbild nicht eindeutig ist, bzw. Behandlungen noch nicht abgeschlossen sind und evtl. noch Erfolgsaussichten bestehen....

und was die Hasstriraden betrifft:
es sind keine.... es sind Tatsachen!
ich habe auch drei Kinder und habe diese (mit Job und ohne Unterhaltszahlungen) fast immer alleine versorgen müssen. Dass das nicht leicht ist, habe ich nie behauptet und werde ich auch nicht, aber die sogenannte Eigenverantwortung, die ja nach neuem Gesetz bei den betreuenden Elternteilen geweckt werden soll, habe ich schon damals geleistet und sehe sie in diesem Fall nicht wirklich gegeben, denn die Ausbildung wurde erst im Jahr 2007 begonnen, nachdem vorauszusehen war, daß sie allein mit Betreuungsunterhalt nicht durchkomen würde.

aber egal.... wir werden kämpfen und sehen was das Gericht dazu sagt.
Interessieren würde mich allerdings euere Meinung zu den Betreuungskosten der Kinder wenn sie bei uns sind.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sigi,

auch wenn dir meine Antworten nicht gefallen...

quote:
nach gestriger Aussage unseres Anwalts bist du da im Irrtum.....
die EX und ich sind gleichrangig !!


Wenn er meint...

quote:
ein Vollzeitjob würde mich meinem Mann gegenüber unterhaltspflichtig machen und angerechnet werden.....


Dem wäre so, wenn es sich um einen Mangelfall handeln würde, was KU angeht.
Mit Sicherheit nicht beim Unterhalt für die Exfrau.

Sicherlich ist dein Mann mit einem Anwalt besser beraten. Wir sind Laien und geben lediglich unsere Meinung und Erfahrungen weiter.

Auf die Schnauze fallen darf dein Mann dann ganz alleine....

quote:
Interessieren würde mich allerdings euere Meinung zu den Betreuungskosten der Kinder wenn sie bei uns sind.


Umgangskosten sind abgegolten durch die hälftige Anrechnung des Kindergelds.
Im Klartext: DU willst am KU auch noch schrauben...

Grüßle



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#25
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

an die neue Frau...

ich habe lange überlegt ob ich hier was schreiben soll...

Die Ex macht eine Ausbildung, warum wohl? Nicht um deinen Mann Finanziell auszusaugen sondern um spätestens nach der Beendigung auf eigenen Füßen zu stehen.

Dein Mann ist in der Inso?
Dann bleibt ihm eh nur der Selbstbehalt, nach Abzug der Unterhaltspflichten wird der Rest nämlich gepfändet.

Die Ex hat sich nen älteren Mann geschnappt um ihn finanziell zu melken... drehen wir mal den Spieß um, dein Mann hat sich ne Junge geangelt, die macht ja noch so richtig was her. Warum hat er denn in der Ehe die ganzen Schulden zugelassen? Es erst so weit kommen lassen? Als älterer und erfahrener Teil der Partnerschaft...???

Man kann alles von 2 Seiten aus sehen.
Und sei dir gewiss, mit dem Geld was der Ex zur Verfügung steht kann man nicht in Saus und Braus leben, umsonst bekommt sie ja schließlich kein Bafög und Wohngeld.
Das solltet du aber selber wissen - oder? Womit hast du deine Kinder sattbekommen?

Drücke lieber die Daumen das die Ex bald wieder heiratet, dann seid ihr zumindes den BU los. Oder wünsche ihr lieber nach Beendigung der Ausbildung einen guten Job....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar

auch wenn du es anders interpretierst..... ich will nicht am KU schrauben, im Gegenteil.
Meine Frage war hier: WIE SOLLEN WIR DAS FINANZIEREN MIT HARTZ IV????
wir haben mtl. 632,00 € (für 2 Personen) zu Verfügung und müssen uns die Aufenthalte der Kinder incl. Fahrtkosten absparen..... findest du das gerecht?

Für meinen Mann und mich hatte von Anfang an Priorität, daß die Kinder den höchstmöglichen Satz bekommen Es bestanden Unterhaltsurkunden vom Jugendamt. Das hat jedoch die Gegenseite per Gerichtsurteil ändern lassen, damit SIE mehr bekommt.
Und was die Mangelfallberechnung betrifft:
wenn ein Richter NEU berechnen muß, dann bezieht er alle Unterhaltsberechtigten ein (so geschehen beim hiesigen AG) und dazu gehört auch die Frau (welche auch immer)..... somit wird es automatisch ein Mangelfall

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
wenn ein Richter NEU berechnen muß, dann bezieht er alle Unterhaltsberechtigten ein (so geschehen beim hiesigen AG) und dazu gehört auch die Frau (welche auch immer)..... somit wird es automatisch ein Mangelfall


Sicherlich bezieht der Richter die aktuelle Ehefrau mit ein.
Nur... bedient werden kann sie nur, wenn nach Abzug des KU`s und BU`s für sie noch was über bleibt.

Also, ich persönlich sehe die Chancen, momentan am Unterhalt der Ex schrauben zu wollen, als sehr gering an.
Vielleicht sieht ein Richter das anders...

Grüßle


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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Die Neue Frau
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, hab ich vergessen......
von den 632,00 € gehen auch noch Strom, Telefon und Versicherungen ab......

und irgendwie hab ich hier das Gefühl ich bin im falschen Forum..... bzw. dieser Fall ist viel zu umfangreich um ihn zu verstehen.....

@henriette68

ich habe meine Kinder mit eigener Arbeit und Kindergeld satt bekommen, den vor ca. 10-15 Jahren war die Gesetzgebung noch etwas anders.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Sigi,

quote:
und irgendwie hab ich hier das Gefühl ich bin im falschen Forum.


Liegt das daran, dass dir die Antworten nicht gefallen?:(
Vielleicht wärs dir auch lieber, wir würden dich in deiner Meinung bestärken.
Das böse Erwachen könnte dann spätestens bei Gericht kommen. Wäre dir damit geholfen?

quote:
bzw. dieser Fall ist viel zu umfangreich um ihn zu verstehen.....


Möglich. Meine Antworten bezogen sich auf deine Angaben.

quote:
den vor ca. 10-15 Jahren war die Gesetzgebung noch etwas anders.


Auch damals musste KU bezahlt werden.

Grüßle

-----------------
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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

hallo die neue frau,
erst mal kompliment, dass du mit deinen kids so weit gekommen bist.

dein fall ist in der tat sehr komplex und ich würde an deiner stelle die empfehlungen hier nicht ganz ab tun.

möglicherweise ist ja auch dein anwalt nicht ganz auf der höhe der rechtssprechung bzw. der richtigen betrachtung??? :???:

konfrontiere ihn doch einfach mit den widersprüchlichen aussagen hier. er müsste dies ja dann problemlos klären können...vielleicht kommt ihr dann weiter...

das eine oder andere mal hatte ich eh den eindruck, dass die dir helfen wollen und du etwas an einader vorbei geredet/geschreeben habt.

gruß und viel glück

uwe

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